Dienstag, 18. Juni 2013

Rücktritt vom Werkvertrag bei unerheblichen Mängeln?


Mängel einer Werkleistung, die einzeln gesehen nicht erheblich sind, können den Auftraggeber zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigen, wenn sie in der Gesamtbetrachtung als erheblich anzusehen sind (Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013, Az.: 275 C 30434/12).
 
 

Baurecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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