Die
Fahrerlaubnisbehörde kann die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich
anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches
Gutachten) anordnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem
Fahrerlaubnisinhaber ein hohes Aggressionspotenzial besteht. Ein hohes
Aggressionspotenzial wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber angenommen, wenn
dieser Straftaten begeht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen
ausdrücken (wie z.B. bei der Begehung einer schweren oder gefährlichen
Körperverletzung, einem Raub, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung,
einer Nötigung oder einer Sachbeschädigung (VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013,
Az.: 2 B 189/13).
Verkehrsrecht
Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße
104
57223 Kreuztal

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