Samstag, 15. Juni 2013

Hotelgutschein - Unwirksamkeit

Wird ein Hotelgutschein mit der Klausel „Reservierung ist nach Verfügbarkeit des ... (Namen des erteilenden Unternehmens)-Kontingents möglich“, führt dies gem. § 306 Abs. 3 BGB zur Unwirksamkeit des gesamten, dem Erwerb des Gutscheins zugrunde liegenden Vertrages und der Kaufpreis kann vom Gutscheininhaber zurückgefordert werden (Amtsgericht Köln, Az.: 137 C 603/12, Urteil vom 28.03.2013).
 
 

Vertragsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen