Freitag, 28. Juni 2013

Facebook-Gruppe - Anspruch auf Administratoreinsetzung?


Meldet man eine Facebook-Gruppe über seinen Email-Account an, so kann man frei darüber entscheiden, ob man die Gruppe löscht oder einem Gruppenmitglied Administratorrechte für diese Gruppe einräumt oder dem Gruppenmitglied die eingeräumten Rechte wieder entzieht. Ein Gruppenmitglied welchem die eingeräumten Administratorrechte wieder entzogen wurde, hat gegenüber dem Gruppengründer keinen Anspruch auf die Wiedereinräumung der Administratorrechte (AG Menden, Urteil vom 09.01.2013, Az.: 4 C 409/12; Berufung zurückgewiesen: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2013, Az.: 3 S 8/13).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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