Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten
Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges
Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart
(OLG Hamm, Az.: 2 UF 216/12, Beschluss vom 10.12.2013). Das der Arbeitnehmer durch
die Erhöhung des Bruttoeinkommens wegen der Nutzung des Firmenwagens steuerlich
mehr belastet wird, führt zu keiner anderen Bewertung, da er ansonsten den ihm
zukommenden Sachwert in Form der tatsächlichen Nutzung nicht versteuern würde.
Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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