Ein durch die Fahrzeugtechnik bedingtes, für den Fahrer
spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein
Fahrzeugmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Fall trat ein
Porschefahrer vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurück, da sein Porsche
ruckhaft beschleunige und stotternd abbremste. Ein Sachverständigter stellte
fest, dass das automatische Getriebe des Fahrzeugs beim Bremsen zurückschaltet
und zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas gibt. Diese für den
Fahrer spürbaren Schaltvorgänge stellen nach Auffassung des OLG Hamm jedoch
keinen technischen Fehler des Fahrzeugs dar. Die vorgenannten Schaltvorgänge sind
vom Hersteller gewollt und dienen der Kraftstoffersparnis (sog. programmierte
Segelfunktion), daher konnte der Porschefahrer nicht vom geschlossenen
Kaufvertrag zurücktreten (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014, Az.: 28 U 162/13).
Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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