Nach einem Verkehrsunfall kann man von der gegnerischen
Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Erstattung der fiktiven Kosten für eine
möglicherweise notwendige Beilackierung verlangen. Für die Schadensfeststellung
über die Höhe der notwendigen Reparaturkosten genügt, dass die Erforderlichkeit
einer solchen Maßnahme im Rahmen der Reparatur wahrscheinlich ist (Landgericht
Hamburg, Az.: 323 S 78/13, Urteil vom 25.03.2014). Eine Beilackierung ist in
der Regel grundsätzlich erforderlich, um eine Lackangleichung in angrenzenden
Sichtflächenbereichen des Fahrzeugs vorzunehmen und einen anderenfalls
entstehenden technischen Minderwert des Fahrzeugs zu vermeiden.
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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