Samstag, 12. April 2014

Verkehrsunfall – Erstattung fiktiver Beilackierungskosten?

Nach einem Verkehrsunfall kann man von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Erstattung der fiktiven Kosten für eine möglicherweise notwendige Beilackierung verlangen. Für die Schadensfeststellung über die Höhe der notwendigen Reparaturkosten genügt, dass die Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme im Rahmen der Reparatur wahrscheinlich ist (Landgericht Hamburg, Az.: 323 S 78/13, Urteil vom 25.03.2014). Eine Beilackierung ist in der Regel grundsätzlich erforderlich, um eine Lackangleichung in angrenzenden Sichtflächenbereichen des Fahrzeugs vorzunehmen und einen anderenfalls entstehenden technischen Minderwert des Fahrzeugs zu vermeiden.
 
 
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

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