Die operative Versorgung einer Schultereckgelenksprengung
ist grob behandlungsfehlerhaft, wenn die Bohrung für die einzubringende Schraube
zu nahe am Gelenk liegt und der Operateur diesen Umstand nicht erkennt, weil er
die gebotene intraoperative Bildgebung zur Überprüfung der Bohrung unterlässt
(OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2014, Az.: 26 U 152/13).
Medizinrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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