Dienstag, 22. April 2014

Nötigung eines Beauftragten des Vermieters - Mietvertragskündigung

Mieter die einen Beauftragten ihres Vermieters grundlos und gegen dessen Willen ihrer Mietwohnung festhalten, können vom Vermieter gekündigt werden, da das Festhalten des Beauftragten des Vermieters eine schwere Mietvertragsverletzung darstellt, die vom Vermieter nicht hingenommen werden muss (LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2013, Az.: 67 S 232/13).



Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen