Mieter die einen Beauftragten ihres Vermieters grundlos und
gegen dessen Willen ihrer Mietwohnung festhalten, können vom Vermieter gekündigt
werden, da das Festhalten des Beauftragten des Vermieters eine schwere
Mietvertragsverletzung darstellt, die vom Vermieter nicht hingenommen werden
muss (LG Berlin, Beschluss vom 16.07.2013, Az.: 67 S 232/13).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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