Nach Auffassung des Amtsgerichts München hat nur derjenige,
der erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, ein Widerrufs- und
Rückgaberecht. Bestellt man Ware unter Angabe seiner Geschäftsanschrift, bezahlt
man sie später von seinem Privatkonto und läßt man sie sodann an seine Privatanschrift
liefern hat man nach Auffassung des AG München kein Widerrufs- oder
Rückgaberecht, da es für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft auf den
Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt und nicht auf die Vorgänge nach dem
Vertragsschluss (Amtsgericht München, Urteil vom 10.10.2013, Az: 222 C 16325/13).
Internetrecht Kreuztal/Siegen/Olpe
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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