Montag, 28. Februar 2011

Betriebskostenabrechnung – Beginn der Einwendungsfrist
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Mietereinwendungsfrist von 12 Monaten (nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Mieter auch nach Ablauf von 12 Monaten noch Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erheben kann (der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB greift somit nicht) und diese Einwendungen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 08.12.2010, Az.: VIII ZR 27/10).
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Betriebsübergang – Haftung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge
Kommt es zu einem Betriebsübergang, so haftet der neue Betriebsinhaber nicht für die Beitragsschulden des alten Betriebsinhabers, da es an einer diesbezüglichen Ermächtigungs- bzw. Übergangsgrundlage fehlt (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2011, Az: L 5 R 848/10 B ER)
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Waschmaschinen dürfen mit Regenwasser betrieben werden
Der Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser verstößt weder gegen Rechtsvorschriften (z.B. Trinkwasserverordnungen, noch gegen gesundheitliche Gründe und kann somit nicht verboten werden (BVerwG, Urteil vom 24.01.2011, Az.: 8 C 44.09).
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Sargbeschädigung während Trauerfeier – Haftung?
Wird ein Sarg durch Mitarbeiter des Friedhofs falsch in ein ausgehobenes Grab gelassen und der Sarg hierdurch beschädigt, können den Erben Schadensersatzansprüche zustehen (LG Osnabrück, Vergleich vom 28.02.2011, Az: 5 O 2317/10).
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Sonntag, 27. Februar 2011

Internterecht 2011 - Fragen und Antworten

1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann kommt ein Vertrag zustande?

a. Bestellt man über eine normale Internetseite/Internetshop Waren im Internet, so gibt man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betreiber der Internetseite/Internetshop ab (sog. „invitatio ad offerendum“). Dieses Angebot kann der Betreiber annehmen oder ablehnen. Lehnt er das Angebot ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande.

b. Bei Internetauktionen gibt man nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber ein Angebot ab, welches durch Zeitablauf (Höchstgebotsauktion) oder durch Sofortkauf vom Verkäufer angenommen wird. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet dem Käufer die Ware zum Auktionspreis zu verkaufen. Auch in den Fällen in denen der Verkäufer vertragswidrig eine Auktion abbricht, hat der Höchstbieter einen Anspruch darauf, dass die angebotene Ware an ihn verkauft wird.

2. Wer trägt die Gefahr des Warenverlustes/Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer?

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Ware nicht beim Verbraucher ankommt. Wird die Ware auf dem Versandweg gestohlen oder zerstört, so muss der Unternehmer kostenfrei noch einmal liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. bei dem Internetauktionshaus eBay) trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß an den Käufer versandt hat (z.B. Nachweis der Postversendung).

3. Widerrufsfristen/Rückgabefristen beim Internetkauf:

a. Bei einem Kaufvertrag der über eine normale Internetseite/Internetshop abgeschlossen wurde, beträgt die Widerrufs-/Rückgabefrist bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 14 Tage.

b. Die Widerrufs-/Rückgabefrist bei Internetauktionen (z.B. bei eBay) beträgt ebenfalls 14 Tage.

c. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht erlischt nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt worden ist.

d. Das Widerrufs-/Rückgaberecht gilt auch bei dem Kauf von gebrauchter Ware (z.B. Autos) oder wenn die Ware persönlich beim Verkäufer abgeholt wird. Es besteht kein Widerrufsrecht für entsiegelte Datenträger, Videos, neue Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen.

e. Die Ware muss nicht in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückgesandt werden. Der Verkäufer kann vom Käufer auch nicht verlangen, dass ihm im Falle des Widerrufs des Vertrages z.B. die angefallenen eBay-Gebühren ersetzt werden.

4. Wer trägt im Falle eines Widerrufs/einer Rückgabe die Versendungskosten und die Gefahr des Untergangs der Ware?

Die Kosten der Rücksendung (Rücksendekosten) muss der Verbraucher tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung vom Verbraucher erbracht wurde. In allen anderen Fällen muss der Unternehmer die Rücksendekosten tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs (z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung) der Ware trägt ebenfalls der Unternehmer. Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Warenhinsendekosten (z.B. Porto- und Verpackungskosten) vom Unternehmer zu tragen.

5. Wertersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages oder bei Ausübung des Rückgaberechts:

Widerruft ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag oder gibt er eine gekaufte Sache zurück, muss er Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers besteht nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung (z.B. auspacken und anschauen) zurückzuführen ist.

6. Gekaufte Ware wird vom Verkäufer nicht geliefert bzw. vom Käufer nicht bezahlt – Was kann man tun?

a. Wird die gekaufte Ware vom Verkäufer nicht geliefert, so sollte der Käufer diesem schriftlich eine angemessene Lieferfrist setzen (7-10 Werktage) und ankündigen, dass er bei fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktritt. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer sodann vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Käufer Vorkasse geleistet, so sollte er dem Verkäufer eine Frist zur Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises setzen. Selbstverständlich kann der Käufer den Verkäufer auch auf Lieferung und/oder Schadensersatz verklagen.

b. Zahlt der Käufer die gekaufte Ware nicht, geht der Verkäufer in der gleichen Art und Weise gegenüber diesem vor.

7. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer?

Ist die Ware bereits bei Zusendung mangelhaft, so sollte der Käufer den Kaufvertrag bei einem Verbrauchsgüterkauf widerrufen bzw. die Ware zurückgeben. Im übrigen steht einem Verbraucher bei dem Kauf von Neuware eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten und bei Gebrauchtware von 12 Monaten - ab Erhalt der Ware - zu. Die Gewährleistung kann nur bei Kaufverträgen zwischen zwei Verbrauchern ausgeschlossen werden (z.B. Verkauf über das Internetauktionshaus eBay). Bietet der Verkäufer beschädigte Waren zum Verkauf an, so muß er die Warenbeschädigungen bzw. Mängel bis ins Detail beschreiben. „Vergisst“ der Verkäufer bestehende Mängel, so stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz) zu. Ist die erhaltene Ware mangelhaft, so muss der Käufer zunächst vom Verkäufer „Nacherfüllung“ verlangen. Der Verkäufer kann die Ware reparieren oder austauschen. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Versandkosten hat der Verkäufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern und unter Umständen Schadensersatz fordern.

8. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten – Was tun?

Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nehmen immer mehr zu. Häufig erhält man ein Abmahnschreiben, weil man angeblich urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse (z. B. Filesharing etc.) zum Abruf bereit gestellt haben soll. Das Abmahnschreiben enthält in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung einen Schadensersatzbetrag und angeblich angefallene Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Auf das erhaltene Abmahnschreiben sollte man in jedem Fall reagieren. Der Abmahner hat einen Anspruch auf die Abgabe einer sog. „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Dieser Anspruch entsteht mit der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Die vom Abmahner übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte man jedoch nicht unterschreiben. In jedem Falle sollte man – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine abgeänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wird keine bzw. keine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, kann der „Abmahner“ eine einstweilige Verfügung gegen den „vermeintlichen Urheberrechtsverletzer“ erwirken. Das Kostenrisiko für den Abgemahnten ist hierbei sehr hoch. Hinsichtlich der Abwehr der geforderten Schadensersatzbeträge und Rechtsanwaltsgebühren sollte man sich im Einzelfall anwaltlich beraten lassen. Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren innerhalb von 3 Jahren.

9. Abofallen – Muss man „Abogebühren etc.“ aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Internetvertrages zahlen?

Nein! Ein wirksamer Vertrag, der zum Bezug einer kostenpflichtigen Leistung verpflichtet, kommt wegen eines versteckten Einigungsmangels nicht zustande, wenn der Besucher einer Internetseite angelockt wurde und sich erst aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen wird. Ein allgemeiner oder versteckter Hinweis auf den kommerziellen Zweck einer Internetseite reicht nicht aus. Täuscht ein Webseitenbetreiber den jeweiligen Besucher über die Entgeltlichkeit seines Internetangebots, so stellt dies einen Betrug dar.
10. Wettverstoß im Internet - Verjährungsfrist:

Einmalige Wettbewerbsverstöße verjähren in 6 Monaten ab Kenntnisnahme durch den Abmahnberechtigten (bei Dauerverstößen gilt dies nicht).
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Kündigungsschreiben – Zugang am Nachmittag im Briefkasten

Das Kündigungsschreiben geht einem Arbeitnehmer in seinem Briefkasten zu, wenn nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens an diesem Tage noch gerechnet werden kann. Erreicht das Kündigungsschreiben den Briefkasten des Arbeitnehmers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Arbeitnehmer nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Kündigung an diesem Tag nicht mehr zugegangen. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Arbeitnehmers, sondern im Interesse der Rechtssicherheit auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Ein nach 16.00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht diesem erst am nächsten Tage zu (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 4 Sa 721/10, Urteil vom 17.09.2010). Es sei denn es wird an der Haustüre geklingelt und dem Arbeitnehmer das Schreiben von einem Boten persönlich übergeben.
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Samstag, 26. Februar 2011

Betriebskostenabrechnung –Einwendungsfrist des Mieters gegen Abrechnung

Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von 12 Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind (BGH, Urteil vom 12.01.2011, Az: VIII ZR 148/10).

Die aufeinander abgestimmten Ausschlussfristen für die Abrechnung des Vermieters (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) und die Einwendungen des Mieters (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) verfolgen den Zweck, dass innerhalb einer absehbaren Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung erteilt und Klarheit über die wechsel-seitig geltend gemachten Ansprüche erzielt wird. Die damit beabsichtigte Befriedungsfunktion wäre nicht gewährleistet, wenn nach Ablauf der Frist noch Streitigkeiten dar-über möglich wären, ob bestimmte Betriebskosten mit Rücksicht auf eine insoweit vereinbarte Pauschale zu Unrecht angesetzt worden sind.
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Unrichtige Heizkostenabrechnung – Eichung der Messgeräte abgelaufen
Die Vermutung der Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung gilt nur geeichten Heizkosten-Messgeräten. Den von einem nicht mehr geeichten Messgerät abgelesenen Verbrauchswerten kommt diese Vermutung nicht zu. In diesem Fall muss bei einer Abrechnung nach der Heizkostenverordnung die Richtigkeit der abgelesenen Werte nachgewiesen werden. Diese Beweislastverteilung gilt jedoch nur für die Heizkostenabrechnung, insbesondere für die Heizkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter (Oberlandesgericht München, Beschluss vom: 13.01.2011, Az: 32 Wx 32/10).
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Vermieter Zutritt zur Wohnung verwehrt – fristlose Kündigung?
Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter ihm generell den Zuritt zur Wohnung (z.B. um diese potentiellen Käufern zu zeigen) verwehrt (BGH, Beschluss vom: 05.10.2010, Az: VIII ZR 221/09).
Gemäß § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Wohnraummietverhältnis aus wichtigem Grund von jeder Vertragspartei fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1 Satz 2 BGB). Aus § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB wird deutlich, dass der wichtige Grund in jedweder Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag liegen kann, mithin auch in der Verletzung der vertraglich festgelegten Pflicht des Mieters, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gestatten, wenn dieser die Wohnung veräußern und deshalb Kaufinteressenten zeigen will.
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Fahrzeugverkauf – Vorsicht bei Zusicherung der Unfallfreiheit

Sichert ein Fahrzeugverkäufer die Unfallfreiheit des verkauften Fahrzeugs zu, obwohl er aufgrund der vielen Vorbesitzer hierüber überhaupt keine Angaben machen kann, handelt er schuldhaft, wenn sich später herausstellt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2010, Az: 5 U 655/10).
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Donnerstag, 24. Februar 2011

Alkoholverkauf an Tankstellen darf nachts begrenzt werden

Gemeinden können im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes bestimmen, dass Tankstellen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten Alkohol nur an Reisende in begrenzten Mengen zu verkaufen dürfen (BVerwG, Urteil vom 23.02.2011, Az: 8 C 50.09, 8 C 51.09).
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Mittwoch, 23. Februar 2011

Schadensersatzanspruch bei Online-Videoberichterstattung über den eigenen Verkehrsunfall?
Fertigen Dritte Videoaufnahmen von einem Unfall an und setzen diese in ein Onlinevideoportal ein, so steht den ohne Genehmigung aufgenommenen Unfallbeteiligten kein Anspruch auf Schmerzensgeld aus der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, wenn man sie auf dem Video nicht erkennen kann. Die Wiedergabe des KFZ-Kennzeichens im Video reicht für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus (Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 04.11.2010, Az.: 102 C 108/10).
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Vertragspartner bei eBay-Auktionen sind immer die eBay-Account-Inhaber

Vertragspartner eines Kaufvertrages der über das Internetauktionshaus eBay geschlossen wird, sind die zum Vertragszeitpunkt angegebenen eBay-Accountinhaber. Dies gilt selbst dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss eine andere Liefer- und Rechnungsanschrift angibt (Amtsgericht Rostock, Urteil vom 30.08.2010, Az. 47 C 142/10).
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Dienstag, 22. Februar 2011

Arbeitnehmerzeugnis – Keine Vertretung bei der Unterschrift


Im Zeugnisrecht ist eine Vertretung in der Unterschrift nicht zulässig, wenn der Name des Ausstellers in Maschinenschrift unter dem Zeugnistext angeführt ist (ArbG München, Beschluss vom 18.08.2010, Az: 21 Ca 12890/09).

Das schriftlich zu erteilende Arbeitszeugnis muss nicht vom Arbeitgeber selbst oder seinem gesetzlichen Organ gefertigt und unterzeichnet werden. Er kann hiermit auch einen unternehmensangehörigen Vertreter als Erfüllungsgehilfen beauftragen, der das Zeugnis dann im Namen des Arbeitgebers erteilt und auch unterschreibt. Das Vertretungsverhältnis und die Funktion sind regelmäßig anzugeben, weil die Person und der Rang des Unterzeichnenden Aufschluss über die Wertschätzung des Arbeitnehmers und die Kompetenz des Ausstellers zur Beurteilung des Arbeitnehmers und damit über die Richtigkeit der im Zeugnis getroffenen Aussagen gibt. Das Fehlen dieser Angaben kann sich deshalb als nachteilig für den Arbeitnehmer erweisen. Ein Zeugnis, das mit dem maschinenschriftlichen Namen des Arbeitgebers oder des Organvertreters abschließt und dem ein diesem Namen entsprechender Schriftzug beigefügt ist, ist insoweit nicht unvollständig. Der Arbeitgeber hat dennoch sicherzustellen, dass derjenige das Zeugnis persönlich unterschreibt, der als Aussteller ausdrücklich genannt wird. Wer nach außen als Aussteller eines Zeugnisses auftritt, distanziert sich von seinem Inhalt, wenn er es von einem beliebigen Dritten unterschreiben lässt. Er übernimmt damit zwar weiterhin die Verantwortung für den Zeugnisinhalt. Der Wert des Zeugnisses kann dadurch gleichwohl nachhaltig gemindert werden. Das kann auf der Kenntnis der wahren Unterschrift beruhen. Das Schriftbild selbst kann Anlass zu Irritationen sein. So kann der Schriftzug ungeübt, nicht flüssig oder schülerhaft wirken und lässt sich deshalb ggf. nicht mit der Position des vermeintlichen Unterzeichners vereinbaren. Derartige Unsicherheiten dürfen dem Arbeitszeugnis jedoch von vornherein nicht anhaften.
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Montag, 21. Februar 2011

Winterdienstverpflichtung eines Mieters per Hausordnung ist unwirksam

Ein Wohnungseigentümer/Vermieter kann eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst etc.) auf seine Mieter übertragen, was zur Folge hat, dass die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich verantwortlichen Vermieters sich auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verkürzt. Der Mieter hingegen, der die entsprechenden Pflichten übernimmt, wird dann seinerseits deliktisch voll verantwortlich. Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar, eindeutig und unmissverständlich erfolgt. Erfolgt die Übertragung nicht in einer klaren, eindeutigen und unmissverständlichen Übertragung auf den Mieter, ist die Übertragung unwirksam.

Gerade für die Übernahme des Winterdienstes, welche dem Mieter erhebliche zusätzliche Pflichten auferlegt und ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko begründet, bedeutet eine klare und eindeutige Regelung, dass eine Verpflichtung in der Hausordnung nicht ausreicht, sondern die Übertragung konkret und individuell im (Haupt-) Mietvertrag vereinbart werden muss. Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass eine formularmäßige Regelung der Reinigungspflicht in der Hausordnung ausreicht, wenn die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages wird, folgt das Amtsgericht Köln dieser Rechtsprechung nicht, da die Hausordnung nicht der Platz ist, um mietvertragliche Pflichten von dieser Haftungsweite zu begründen (AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az: 210 C 107/10).
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Sonntag, 20. Februar 2011

Mietrechtsirrtümer – in aller Munde……

Zum Thema Mietrecht gibt es viele Halbwahrheiten, die jedoch nicht den „rechtlichen Gegebenheiten“ entsprechen:



1. Wer beim Einzug renoviert, muss beim Auszug nicht mehr renovieren.

Ein Mieter muss bei einer zulässigen Renovierungsklausel im Mietvertrag unter Umständen bei Auszug aus der Mietwohnung nochmals renovieren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob er die Wohnung bei Einzug bereits renoviert hat.



2. Eine Mietminderung muss man sich vom Vermieter genehmigen lassen bzw. beim Vermieter anmelden.

Der Mieter ist lediglich dazu verpflichtet, dem Vermieter den Mietmangel unverzüglich anzuzeigen. Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch gemindert, sobald ein Mietmangel besteht. Der Mieter kann daher die Miete mindern, sobald ein Mietmangel besteht. Je gravierender ein Mietmangel ist, desto höher kann die Miete gemindert werden

vgl. hierzu Mietminderungstabelle unter www.ra-kotz.de/minderungen.htm.



3. dreimal laut Feiern im Jahr ist erlaubt (oder einmal im Monat)!

Falsch! Bei allen Feiern ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören (vgl. § 9 LImschG-NRW). In diesem Zeitraum darf nur noch in Zimmerlautstärke gefeiert werden.

4. Man darf die Kaution abwohnen!

Ein Abwohnen der gestellten Mietkaution während des bestehenden Mietverhältnisses ist unzulässig! Die gestellte Mietkaution dient dem Vermieter u.a. als Sicherheit für eventuelle Mietschäden, für ausstehende Betriebskosten sowie für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen.

5. Wenn man drei Nachmieter stellt, muss der Vermieter den Mieter aus dem Mietvertrag entlassen.

Falsch! Grundsätzlich muss der Mieter die gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfrist einhalten, es sei denn der Mietvertrag enthält eine Nachmieterklausel oder es besteht ein berechtigtes Mieterinteresse zur Mietvertragskündigung.
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Samstag, 19. Februar 2011

Spesenabrechnungen jahrelang „aufgerundet“ – fristlose Kündigung?
Rundet ein Arbeitnehmer seine Spesenabrechnungen über Jahre auf (es wurde immer auf halbe und volle Stunden aufgerundet) und akzeptiert der Arbeitgeber diese aufgerundeten Spesenabrechnungen, kann dem Arbeitnehmer nicht fristlos gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass aufgerundet wurde (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, Az: 7 Ca 868/09). Da die Abrechnungspraxis über Jahre ohne jegliche arbeitgeberseitige Prüfung akzeptiert wurde, hätte der Arbeitgeber die Abrechnungspraxis umstellen müssen. Erst dann hätte er von einem Betrug zu seinen Lasten ausgehen können.
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Feuerwehreinsatz nach Winkelschleiferbenutzung in Schuppennähe

Benutzt man im Außenbereich einen Winkelschleifer in der Nähe eines Schuppens und kommt es aufgrund eines Funkenflugs zu einem Brand im Schuppen, so muss man die Kosten für einen Feuerwehreinsatz tragen, da man grob fahrlässig gehandelt hat (VG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011, Az: 5 K 894/10.KO).
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Freitag, 18. Februar 2011

Handysperre durch Telefonunternehmen erst ab 75 Euro

Erst wenn Rechnungen in Höhe von 75,00 Euro offen stehen, darf ein Telefon-/Mobilfunkunternehmen einen Mobilfunkanschluss sperren (BGH, Urteil vom 17.02.2011, Az: III ZR 35/10). Dies gilt nach § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG auch im Festnetzbereich. Nach Auffassung des BGH ist § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG analog im Mobilfunkbereich anwendbar.
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Donnerstag, 17. Februar 2011

Mietkautionsverzinsung – Ausschluss mittels AGB-Klausel zulässig?
Ein Ausschluss der Mietkautionsverzinsung mittels einer Klausel im Mietvertrag ist auch bei alten Mietverträgen unwirksam. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietkaution entsprechend zu verzinsen, unabhängig davon, ob die Kaution auf einem Sparbuch angelegt wurde (LG Lübeck, Urteil vom 22.07.2010, Az: 14 S 59/10).
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Fahrzeugverkauf durch „Polizist“ mit Rechtschreibschwäche

Kauft man ein Fahrzeug von einem angeblichen Polizisten und zeigen sich bei diesem beim Ausfüllen des Fahrzeugkaufvertrages erhebliche Rechtschreibeschwächen, so muss man als Fahrzeugkäufer misstrauisch werden. Ein gutgläubiger Erwerb des Fahrzeugs durch den Fahrzeugkäufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen (OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010, Az: 5 U 883/10).
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Mittwoch, 16. Februar 2011

Vorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen Vorruhestandsreglungen

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsregelungen (vorzeitige Altersrente) auszugleichen, da Frauen in der Regel früher Altersrente erhalten als Männer (BAG, Beschluss vom 15.02.2011, Az: 9 AZR 584/09).
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Dienstag, 15. Februar 2011

Bastlerfahrzeug und Gewährleistungsausschluss

Wird ein Fahrzeug in einer Verkaufsanzeige zwischen Verbrauchern offensichtlich und ausdrücklich als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet, so kann dies ein Gewährleistungsausschluss darstellen. Wird die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug“ versteckt im Anzeigentext verwendet, so stellt die Bezeichnung keinen ordnungsgemäßen Gewährleistungsausschluss dar (AG München, Urteil vom 17.11.2009, Az: 155 C 22290/08).
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Montag, 14. Februar 2011

Lockvogelangebote – Mindestvorrätigkeit der Waren im Ladenlokal

Lockvogelangebote bzgl. technischer Geräte müssen am Verkaufstag mindestens bis 14.00 Uhr im Ladenlokal vorrätig sein. Lebensmittellockvogelangebote müssen den ganzen ersten Angebotstag vorrätig sein (BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az: I ZR 183/09).
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Samstag, 12. Februar 2011

Verkehrsunfall – Ersatz der angefallenen Fahrzeugreparaturkosten vom Schädiger
Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Fahrzeugreparaturkosten verlangen, wenn es ihm gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur seines Fahrzeugs durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt (BGH, Urteil vom: 14.12.2010, Az: VI ZR 231/09).
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Verkehrsunfall – fiktive Schadensabrechnung
Ein Unfallgeschädigter kann fiktiv die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten (über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden) Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-) reparieren lässt. Der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, kann grundsätzlich auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Erstattung der konkret angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen und er die angefallenen Reparaturkosten nachweist (BGH, Urteil vom 23.11.2010, Az: VI ZR 35/10).
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Mietminderung im Gewerberaummietvertrag – periodischer Mangel

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt (BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az.: XII ZR 132/09).
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Versorgungssperre eines Mieteigentümers bei WEG
Die WEG kann eine Versorgungssperre bzgl. des Sondereigentums eines Miteigentümers nur nach vorheriger Anmahnung und bei einem gravierenden Wohngeld/Hausgeld Rückstand (über 6 Monate) aussprechen (Landgericht München I, Urteil vom 08.11.2010, Az: 1 S 10608/10).
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Vermieter – Schadenersatzansprüche gegenüber Mieter
Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass der geltend gemachte Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist. Der Vermieter muss insbesondere nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht nach § 278 BGB haftet. Er muss gleichsam andere mögliche Ursachen ausschließen, für die Mieter ebenfalls nicht haftet (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 09.11.2010, Az: 1 W 56/10).
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Freitag, 11. Februar 2011

Hackfleisch – Zu wenig Rindfleisch im gemischten Hackfleisch ein Betrug?
Für gemischtes Hackfleisch aus Schweinefleisch und Rindfleisch ist gemäß der Hackfleischverordnung kein bestimmtes Mischverhältnis vorgegeben. Wird einem gemischten Hackfleisch zu wenig Rindfleisch beigefügt stellt dies keinen Betrug dar (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2011, Az: III-5 Ws 459-471/10).
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Nachehelicher Unterhalt – Dreiteilungsmethode des BGH ist verfassungswidrig!
Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen “ unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, Az: 1 BvR 918/10)
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Überspannungsschäden im Haus aufgrund von Schäden im allg. Stromnetz

Kommt es aufgrund einer Materialermüdung im Stromnetz des Stromnetzbetreibers zu einer Überspannung und werden hierdurch die im Haus angeschlossenen Elektrogeräte des Stromanschlussinhabers beschädigt, so haftet der Stromnetzbetreiber dem Stromanschlussinhaber aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz (AG Plettenberg, Urteil vom 16.10.2009, Az.: 1 C 455 - 457/08, 1 C 455/08, 1 C 456/08, 1 C 457/08, 1 C 106/09).
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Mittwoch, 9. Februar 2011

Tankgutscheine für Arbeitnehmer – steuerfreie Arbeitgeberleistung
Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Tankgutscheine in Höhe von 44,00 Euro monatlich als steuerbefreiten Sachlohn zukommen lassen (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az: VI R 21/09; VI R 27/09; VI R 41/10).
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Kontoführungsgebührenklausel für Darlehenskonten in Bank-AGB unwirksam
AGB-Klauseln (z. B.: Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr) in denen sich Banken für die Führung von Darlehenskonten bei Verbraucherkreditverträgen Kontoführungsgebühren zusprechen sind unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen und den entsprechenden Kreditvertrag indirekt verteuern (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2011, Az: 17 U 138/10). Eine Bank führt insoweit das Darlehenskonto im eigenen Interesse und nicht im Interesse des Darlehensnehmers.
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Mietwohnung im Wohnblock – Vermieter kann kündigen um Wohnblock abzureißen

Mietverträge über Wohnungen in alten Wohnblocks, welche in einem schlechten Bauzustand sind, können vom Vermieter gekündigt werden, um den Wohnblock abreißen zu lassen. Der Vermieter muss nach dem Abriß das Ziel haben, bedarfsgerechte Mietwohnungen zu errichten (sog. Verwertungskündigung bei Wohnraum - BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az: VIII ZR 155/10).
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Dienstag, 8. Februar 2011

Umsatzsteuerpflicht bei privaten eBay-Auktionen?

Tätigt man als Privatperson erhebliche Verkäufe bei dem Internetauktionshaus eBay (die über der Kleinunternehmergrenze von zur Zeit 17.500 Euro liegen), kann es sein, dass man vom Finanzamt als Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG angesehen wird und umsatzsteuerpflichtig ist (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010, Az: 1 K 3016/08 ).
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Montag, 7. Februar 2011

Tiefgaragentor – Öffnungsvorgang muss abgewartet werden!

Fahrzeugführer müssen in einem Sicherheitsabstand zu einem Tiefgaragentor dessen Öffnung abwarten, um einen Schaden an dem geführten Fahrzeug zu vermeiden. Fahrzeugführer, die so dicht an das Tiefgaragentor heranfahren, dass dieses beim Öffnen das Fahrzeug beschädigt, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Gebäudeeigentümer (AG München, Urteil vom 07.04.2010, Az.: 161 C 23668/09).
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Sonntag, 6. Februar 2011

Kauf alter Reifen – Wann sind diese mangelhaft?
Ältere Reifen sind nur dann mangelhaft, wenn bei ihnen aufgrund der längeren Lagerung eine physikalische Veränderung eingetreten ist, so dass die Reifen nicht mehr die Qualität von Neureifen haben. Eine Mangelhaftigkeit liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit durch die Reifen vorliegt. Dem Alterungsprozess von Reifen wird durch die Beifügung von bestimmten Substanzen entgegengewirkt. Deshalb können Reifen auch mehrere Jahre sachgerecht gelagert werden, ohne dass sie die Eigenschaften von Neureifen verlieren. Sind die Reifen jedoch länger als 5 Jahre gelagert worden, so ist von einer Mangelhaftigkeit der Reifen auszugehen (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 01.12.2003, Az: 82 C 460/02).
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Unterscheid zwischen Gewährleistung und Garantie



Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (z.B. beim Autokauf) für Mängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen auftretender Mängel kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung (d.h. Beseitigung des bestehenden Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Der Verkäufer muss den bestehenden Mangel auf seine Kosten beheben. Er muss im Rahmen der Nacherfüllung auch die anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. Der Käufer muss dem Verkäufer zur Durchführung der Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen (z.B. 14 Tage). Schlägt die Nacherfüllung fehl bzw. verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückfordern, oder den Kaufpreis mindern. Eine Nacherfüllung durch den Verkäufer ist in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch fehlgeschlagen. Unter Umständen kann der Käufer vom Verkäufer auch noch Schadensersatz oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen fordern. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Kaufverträgen des täglichen Lebens 2 Jahre. Sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei Verträgen zwischen zwei Verbrauchern kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher jedoch nicht. Tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Vertragsgegenstandes ein Mangel auf, so wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Vertragsgegenstand bereits zum Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.



Garantie: Unter einer „Garantie“/einem „Garantievertrag“ versteht man eine freiwillige vertragliche Leistung. Sie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Garantie kann über oder unter den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen liegen. In der Regel liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen. Häufig behaupten gewerbliche Verkäufer gegenüber einem Käufer unrichtigerweise, er habe nur die Ansprüche aus dem Garantievertrag und keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem gewerblichen Verkäufer (z.B. im Gebrauchtwagenhandel).
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Samstag, 5. Februar 2011

Heizkosten zu hoch! – Mieteranspruch auf Austausch der Heizungsanlage?

Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche noch keinen Fehler der Mietsache dar, der zur Minderung der Grundmiete berechtigt. Der Mieter hat daher regelmäßig auch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine vorhandene, funktionstaugliche Heizungsanlage gegen eine andere, wirtschaftlichere Anlage austauscht. Nur wenn übermäßig hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob die Heizungsanlage in diesem Sinne mangelhaft ist, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung zu beurteilen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Heizungsanlage ständig auf dem neuesten technischen Stand zu halten, und muss daher auch nicht eine dem technischen Entwicklungsstand zur Zeit ihres Einbaus entsprechende Heizungsanlage deshalb erneuern, weil sie nach aktuellen Maßstäben unwirtschaftlich arbeitet (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2010, Aktenzeichen: 24 U 222/09).
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Freitag, 4. Februar 2011

Dachlawine – Hausbesitzerhaftung bei Fahrzeugbeschädigung

Geht von einem Hausdach eine Schneelawine ab und wird hierdurch ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug beschädigt, haftet der Hauseigentümer aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auch in schneearmen Regionen. Den vor dem Haus parkenden Fahrzeugführer trifft jedoch unter Umständen ein Mitverschulden am entstandenen Schaden, wenn er erkennen konnte, dass möglicherweise eine Schneelawine vom Dach auf sein Auto abgehen kann (LG Magdeburg, Urteil vom 10.11.2010, Az: 5 O 833/10).
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Donnerstag, 3. Februar 2011

Wohnrecht – Verlust bei Auszug aus der Wohnung?

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht verliert man nicht dadurch, dass man aus der Wohnung auszieht. Der Wohnrechtsberechtigte kann nach einem Auszug jederzeit wieder in die Wohnung einziehen! Auch im Falle des Umzugs in ein Pflegeheim bzw. Wohnheim bleibt das Wohnrecht bestehen. Eine Löschung des Wohnrechts im Grundbuch ist nur mit der Einwilligung des Wohnrechtsberechtigten möglich. Im Falle familiärer Probleme sollte man über den „Verkauf“ des Wohnrechts diskutieren. Ein Wohnrecht erlischt sonst nur im Falle des Todes des Wohnrechtsberechtigten oder im Falle der Zwangsversteigerung der Immobilie (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5.08.2010, Az: 5 W 175/10-65 und 5 W 175/10).
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Mittwoch, 2. Februar 2011

Verkehrsunfall – bei übermüdetem Fahrer und geschädigtem Beifahrer

Hat ein Beifahrer Kenntnis davon, dass der Fahrzeugführer übermüdet ist und kommt es aufgrund der Übermüdung des Fahrzeugführers zu einem Verkehrsunfall, so muss sich der Beifahrer bei der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrzeugführer unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, da eine zurechenbare und schuldhafte Selbstgefährdung des Beifahrers vorliegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010, Az.: 1 U 170/10).
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Dienstag, 1. Februar 2011

Fehlende Feinstaubplakette in Umweltzone – Bußgeld bei Parken in Umweltzone ohne Feinstaubplakette für Fahrzeughalter?

Das Verkehrszeichen Umweltzone (Zeichen 270.1) verbietet den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Kraftfahrzeuge die mit einer entsprechend erforderlichen Plakette ausgestattet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.

Von einem parkenden Fahrzeug geht keine unmittelbare Gefahr aus, da während des Parkvorgangs keine Partikelemissionen freigesetzt werden und damit das geschützte Rechtsgut - die Reinheit der Luft- nicht beeinträchtigt wird. Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr. Durch Nr. 153 Bkat ist das Führen eines Fahrzeugs ohne Plakette bußgeldbewahrt, mithin nicht das Halten oder Parken AG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2009, Az: 994 OWi 5/09 – 2017). Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen.
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