Donnerstag, 26. Februar 2015

Telefonanbieterwechsel – Unterbrechung des Telefonanschlusses für max. 1 Tag

Die Telefonanschlussunterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters darf nicht länger als einen Kalendertag dauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei sowohl den neuen als auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen von Telefonunternehmen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter aufgrund von Verstößen gegen die Pflichten beim Anbieterwechsel ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Bei Problemen während des Anbieterwechsels können sich Verbraucher an die zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden.

 
Telefonrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 25. Februar 2015

Handyverbot während der Fahrt: Gilt dies auch für ein iPod?

Geräte wie ein iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert. Unter einem Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Damit fallen Geräte wie das iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons (AG Waldbröl, Az.: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14. Urteil vom 31.10.2014).
§ 23 Abs. 1a StVO = Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
 
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 24. Februar 2015

Räum- und Streupflicht im Winter – Voraussetzung und Zeiten

Voraussetzung für eine Räum- und Streupflicht eines Verkehrssicherungspflichtigen ist das Bestehen einer allgemeinen Glätte, die über das Vorhandensein einzelner Glättestellen hinausgeht. Der Beginn und das Ende der Räum- und Streupflichten bestimmt sich zum einen nach dem Einsetzen bzw. dem Ende der Gefährdung durch Glätte und zum anderen kommt es auf die üblichen Verkehrszeiten an. Die Räum- und Streupflicht beginnt mit dem Einsetzen des Verkehrs, in der Regel ab 7:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 9:00 Uhr) und endet um ca. 20:00 Uhr, es sei denn, es gibt Vorgaben der Gemeinde/Stadt die zu beachten sind. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte so zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht ausgleiten kann; vielmehr müssen die Wege derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn die Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwenden und den Weg vorsichtig und sorgsam Begehen (OLG Hamm, Az.: 9 U 38/12, Urteil vom 21.12.2012).
 
 

Verkehrssicherungspflichten Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 23. Februar 2015

Stromdiebstahl durch Mieter – fristlose Mietvertragskündigung wirksam?

Allgemein wird ein Kündigungsgrund für einen Mietvertrag bejaht, wenn ein Mieter Stromleitungen des Vermieters oder von Mitmietern „anzapft“ und auf diese Weise Energie verbraucht, ohne dafür zu zahlen. Ein Stromdiebstahl des Mieters berechtigt den Vermieter nach Auffassung des LG Berlin jedoch nur dann zu einer fristlosen Kündigung des bestehenden Mietvertrages, wenn diesem durch den Diebstahl ein erheblicher Schaden entstanden ist. Ein erheblicher Schaden entsteht dem Vermieter z.B. nicht, wenn der Mieter im Keller eine Leitung des Vermieters für sein Kellerlicht „anzapft“ und dieses nur 1 bis 2mal im Monat nutzt. Eine ausgesprochene fristlose oder fristgerechte Mietvertragskündigung ist in diesem Fall unwirksam (LG Berlin, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: 67 S 304/14).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Sonntag, 22. Februar 2015

Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers – Arbeitgeber schaltet Detektiv ein – rechtswidrig?

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen (Fotos oder Videoaufnahmen) gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründen (im Fall 1.000,00 Euro für die rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung).  Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arbeitnehmers wird weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammen, noch durch eine Änderung im Krankheitsbildes in den Bescheinigungen (BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1007/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 21. Februar 2015

Dashcam-Aufnahmen von Verkehrsunfall in der Regel nicht als Beweismittel verwertbar

Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam, welche einen Verkehrsunfall aufgenommen hat, können im Zivilprozess nur ausnahmsweise als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden. Permanente Dashcam-Aufnahmen sind rechtswidrig, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der übrigen Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch die permanente Aufzeichnung mit der Videokamera ist eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, ohne dass diese hierfür ihr Einverständnis erteilt haben. Videoaufzeichnungen, die ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt wurden, sind daher lediglich nach den Grundsätzen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel ausnahmsweise zulässig. Über die Verwertbarkeit ist aufgrund einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung zu entscheiden. Eine Beweisverwertung kann durch das Gericht z.B. zugelassen werden, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation i.S.v. § 227 BGB oder einer notwehrähnlichen Lage befunden hat (LG Heilbronn, Urteil vom 03.02.2015, Az.: I 3 S 19/14).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 19. Februar 2015

Unpfändbarkeit von Ansprüchen auf Schichtzulagen und Zeitzuschlägen

Die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung – ZPO sind u. a. „Schmutz- und Erschwerniszulagen“ unpfändbar, wobei zwischen verschiedenen Erschwernissen der Arbeit nicht unterschieden wird. Erschwernisse für den Arbeitnehmer können sich sowohl aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit als auch regelmäßig wechselnden Dienstschichten oder einer Arbeitsleistung in der Nacht oder an Feiertagen ergeben. Dies führt zur Unpfändbarkeit von Schichtzulagen und von Zuschlägen für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten. Nach § 400 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB können unpfändbare Forderungen auch nicht abgetreten werden. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen einer Abweichung von Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015, Az.: 3 Sa 1335/14).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 16. Februar 2015

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 2. Alternative EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20%, höchstens 600 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG sind und in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden (§ 35a Abs. 4 EStG). Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden. Dazu gehören - beispielhaft - die Zubereitung von Mahlzeiten, die Garten- und Raumpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen. Nach Maßgabe dieser Grundsätze sind Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen und dort lebenden Haustieres (im Fall eine Hauskatze) aufgebracht werden, haushaltsnah. Haustiere die in der Wohnung des Halters leben, sind dem Haushalt des betreffenden Halters zuzurechnen (FG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2015, Az.: 15 K 1779/14 E).
 
 

Steuerrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 14. Februar 2015

Umweltplakette/Feinstaubplakette – rechtliche Informationen

Das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 € geahndet (seit dem 01.05.2014 gibt es keinen zusätzlichen Punkt mehr in Flensburg). Seit dem 01.07.2014 dürfen zudem nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette, d.h. der Schadstoffgruppe 4, in die Umweltzonen Deutschlands fahren.  

Eine Umweltplakette mit verblasster Schrift wird ungültig, sobald z.B. das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist. Der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Umweltplakette an seinem Fahrzeug verantwortlich. Ein Fahrzeug verfügt auch dann über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Mängel an der Umweltplakette sowie eine fehlende Kennzeicheneintragung können zudem dazu führen, dass man keine neue TÜV-Plakette erteilt bekommt.

Auch das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne (gültige) Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 1 RBs 135/13).

Ein Umweltplakettenverstoß kann bei Fahranfängern mit einem Führerschein auf Probe zu weiteren Problemen führen (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 12. Februar 2015

Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses möglich?

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden (im Fall ein Kassenfehlbestand von 500,00 Euro bei einem Lehrling zum Bankkaufmann) kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 6 AZR 845/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 11. Februar 2015

Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers bei Kapitallebensversicherung

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag über die Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in einer Lebensversicherung entschieden. Gem. § 153 Abs. 1 VVG steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu. Die Bewertungsreserve ist nach § 153 Abs. 3 Satz 1 VVG durch den Versicherer jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. In diesem Zusammenhang ist zwischen der Berechnung und der Zuteilung der Bewertungsreserve einerseits sowie deren Auszahlung andererseits zu differenzieren. Bewertungsreserven sind zunächst rein rechnerische Posten, die sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Zeitwert von Kapitalanlagen ergeben. Eine hiervon zu trennende Frage ist, wie die an den einzelnen Versicherungsnehmer auszuzahlende Bewertungsreserve vom Versicherer finanziert wird. Hierzu regelt das Versicherungsaufsichtsrecht, dass die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen sind. Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Versicherten einschließlich der durch § 153 VVG vorgeschriebenen Beteiligung an den Bewertungsreserven verwendet werden. Da es sich mithin um eine Finanzierung der gesamten Überschussbeteiligung i.S. von § 153 Abs. 1 VVG handelt, die sowohl die Beteiligung an dem Überschuss (im engeren Sinne) als auch an den Bewertungsreserven umfasst, hat ein höherer Anteil der Bewertungsreserven bei den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zugleich ein Absinken des Schlussüberschusses zur Folge (BGH, Urteil vom 11.02.2015, Az.: IV ZR 213/14).
 
 

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 10. Februar 2015

Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus. Deshalb gewährt ein Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.02.2015, Az.: 9 AZR 455/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 9. Februar 2015

Schadensersatz vom Friseur, wegen missglückter Haarfärbung

Vereinbart ein Kunde mit seinem Friseur eine bestimmte Frisur (im Fall einen sog. „Ombré Style“ – hierbei wird der Haaransatz schwarz und die Spitzen im fließenden Übergang lila gefärbt), so muss der Friseur die Kosten für die Haarbehandlung dem Kunden zurückerstatten bzw. kann keine Kosten von dem Kunden verlangen, wenn er die zugesagte Frisur/Färbung nicht erstellen kann. Nimmt der Friseur sodann erfolglose Nachbehandlungen an den Haaren des Kunden vor und werden hierdurch die Haare des Kunden angegriffen, so muss der Friseur dem Kunden sogar noch Schmerzensgeld zahlen (AG Coburg, Urteil vom 19.03.2014, Az.: 12 C 1023/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Sonntag, 8. Februar 2015

Relaunch der bekannten Internetseite www.ra-kotz.de

Die Internetseite www.ra-kotz.de der Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen wurde vollständig überarbeitet und neu konzipiert. Schwerpunkte der Überarbeitung  waren die inhaltliche Darstellung der auf der Internetseite veröffentlichten Urteile (über 15.000 Urteile im Volltext) sowie die grundlegende Überarbeitung der visuellen Darstellung der Internetseite. Urteile und juristische Informationen können nunmehr einfacher und schneller durch den jeweiligen Besucher abgefragt sowie ausgedruckt werden.
 
 

Besuchen Sie die Internetseite der Rechtsanwälte Kotz unter:


 
Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104 – 106

57223 Kreuztal

Telefon: 02732 791079

Telefax: 02732/791078

Freitag, 6. Februar 2015

Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bei Mietrückständen


Der Vermieter ist während des laufenden Mietverhältnisses nicht dazu berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Mieter - wie etwa der Zahlung der Kaution - seine Leistung aus der Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zurückzuhalten, um den Mieter zur Zahlung zu bewegen. Auch nach Beendigung des Mietvertrages kann sich aus Treu und Glauben eine nachvertragliche Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser ergeben (KG Berlin, Urteil vom 23.10.2014, Az.: 8 U 178/14).
 
 
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe
 
 

Mittwoch, 4. Februar 2015

fehlender Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - Schadensersatzanspruch

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -) hat ein einjähriges Kind bis es drei Jahre alt wird, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Weist eine Gemeinde trotz bestehender Bedarfsanmeldungen den Kindern keinen Kinderbetreuungsplatz zu, so begeht sie eine Amtspflichtverletzung, so dass den erwerbstätigen erziehungsberechtigten Eltern ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde zusteht, wenn diese hierdurch einen Verdienstausfallschaden erleiden (LG, Urteil vom 02.02.2015, Az.: 7 O 1455/14; 7 O 1928/14; 7 O 2439/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 3. Februar 2015

Wann liegt eine Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr vor?

Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer „nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. D.h. jede Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Nur bei Verkehrssituationen, wie etwa dem plötzlichen Abbremsen des Vorausfahrenden oder mit einem abstandsverkürzenden Spurwechsel, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dies dem Nachfahrenden vorzuwerfen ist, kommt es darauf an, ob nicht nur eine ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug vorliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 RBs 264/14).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 2. Februar 2015

Firmenfahrzeug – Wann ist eine Fahrtenbuchauflage rechtmäßig?

Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 41 km/h (= 1 Monat Fahrverbot) überschritten und wirkt die Firma bzw. deren Vertreter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann der Firma bzw. deren Vertretern für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage bzgl. aller vorhandener Firmenfahrzeuge (im Fall 31 Fahrzeuge) auferlegt werden, wenn es bereits in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsverstößen mit den Firmenfahrzeugen gekommen ist, die nicht aufgeklärt werden konnten (VG Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 3 L 22/15.NW).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz