Montag, 31. März 2014

Mietwohnungsgröße – Angabe in Makleranzeige verbindlich für Vermieter?

Grundsätzlich hat ein Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete, wenn die tatsächliche Wohnfläche seiner Mietwohnung von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht, da dann ein zur Mietminderung führender Mangel vorliegt. Voraussetzung für eine Mietminderung ist aber, dass zwischen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Mietwohnungsgröße zustande gekommen ist. Hierfür reicht es nicht, dass eine bestimmte Mietwohnungsgröße in einer Annonce des Maklers angegeben wird. Wenn im Mietvertrag keine Mietwohnungsgröße angegeben ist, müssen besondere Umstände hinzukommen, die darauf schließen lassen, dass Mieter und Vermieter eine Vereinbarung über die Mietwohnungsgröße treffen wollten. Allein die Angaben des Maklers, dass die Mietwohnung mindestens die in seinem Inserat ausgewiesene Größe aufweist, ist keine der Vermieterseite zurechenbare Äußerung im Hinblick auf die Vereinbarung einer bestimmten Mietwohnungsgröße. Es ist grundsätzlich Sache des Mieters für eine Klarheit hinsichtlich der bestehenden Mietwohnungsgröße zu sorgen. Wenn der Mietvertrag selbst keine Angaben über die Mietwohnungsgröße enthält, ist dies ein Anzeichen dafür, dass der Vermieter keine diesbezüglichen Zusagen tätigen will. Für eine stillschweigende Vereinbarung über die Mietwohnungsgröße müssen dann besondere Umstände vorliegenden, die der Mieter beweisen muss (Amtsgericht München, Urteil vom 16.12.2013, Az.: 424 C 10773/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Sonntag, 30. März 2014

Elterngeldberechnung - Provisionen sind zu berücksichtigen


Nach den neusten Urteilen des Bundessozialgerichts müssen regelmäßige, mehrmals im Jahr zusätzlich zum Gehalt gezahlte Provisionen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Provisionszahlungen werden bei der Berechnung des Elterngeldes nur dann nicht berücksichtigt, wenn sie nicht in den letzten 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes gezahlt worden sind (BSG, Urteile vom 26.03.2014, Az.: B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R, B 10 EG 14/13 R). Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden hingegen weiterhin bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.



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Freitag, 28. März 2014

Relaunch der Internetseite www.medizinrechtsiegen.de

Unsere Internetseite www.medizinrechtsiegen.de wurde sowohl optisch als auch inhaltlich einem kompletten Relaunch unterzogen. Aktuelle Urteile und Informationen zu medizinrechtlichen Fragen findet man unter dem jeweiligen Themengebiet.

Rollerfahrer – Mitverschulden bei Unfallverletzungen bei fehlender Schutzkleidung?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für einen Rollerfahrer Motorradschutzkleidung zu tragen. § 21a Abs. 2 StVO normiert lediglich eine Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen. Der Gesetzgeber hat die schadensvermeidende Wirkung von Schutzhelmen gesehen und daher deren verbindliche Benutzung für Krafträder vorgeschrieben. Andererseits hat er jedoch keine weitergehenden Schutzanforderungen an die Kleidung von Rollerfahrern aufgestellt. Daraus darf ein Rollerfahrer nach Auffassung des LG Heidelberg zumindest für Innerortsfahrten schließen, dass er sich verkehrsgerecht verhält, wenn er keine Motorradschutzkleidung trägt. Einen Rollerfahrer trifft daher kein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen, wenn er bei einem Verkehrsunfall innerorts unverschuldet verletzt wird und diese Verletzungen beim Tragen von Motorradschutzkleidung nicht entstanden wären (LG Heidelberg, Urteil vom 13.03.2014, Az: 2 O 203/13).
 
 
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Donnerstag, 27. März 2014

Erwerbsminderungsrente – Verkehrsunfall ohne Führerschein

Nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VI kann eine Erwerbsminderungsrente ganz oder teilweise versagt werden, wenn der Berechtigte sich die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zugezogen hat, die nach strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. Der Kläger war im vorliegenden Fall mit 1,39 Promille von der Autobahn abgekommen und in einen Erdhügel gefahren. Hierbei erlitt der Kläger erhebliche Verletzungen. Er besaß auch keine Fahrerlaubnis, da ihm diese wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden war. Beruht die Erwerbsminderung auf einem Verkehrsunfall, der u. a. darauf zurückzuführen ist, dass der Versicherte vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, kann ein Rentenantrag nach Auffassung des Sozialgerichts Gießen abgelehnt werden (SG Gießen, Urteil vom 26.02.2014, Az: S 4 R 158/12 ).
 
 

Sozialrecht Siegen – Kreuztal – Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Fahrzeugdiebstahl/Diebstahl aus Fahrzeug – Haftung des Parkhausbetreibers

Mit dem Einstellen eines Fahrzeuges in ein Parkhaus wird grundsätzlich kein Vertrag dahingehend geschlossen, dass dem Parkhausbetreiber eine Obhuts- oder Bewachungspflicht hinsichtlich des dort eingestellten Fahrzeuges obliegt. Das Einstellen eines Fahrzeuges in ein Parkhaus entspricht vielmehr lediglich einer Platzmiete zum Abstellen des Fahrzeuges für eine gewisse Zeit.
Für einen Parkhausbetreiber besteht auch keine Verpflichtung Videokameras zu installieren, um damit das Parkhaus zu überwachen. Daher kann von einem Parkhausbetreiber auch nicht verlangt werden, Videokameras in einer Qualität zu installieren, welche in allen Bereichen der Tiefgarage die Gesichter der vorbeigehenden Personen erkennen lassen (AG Hannover, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 427 C 11840/07).

Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Dienstag, 25. März 2014

Verkehrsunfall beim Spurwechsel - Haftung

Gemäß § 7 Abs. 5 StVO verlangt jeder Fahrstreifenwechsel die Einhaltung äußerster Sorgfalt, so dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Ereignet sich die Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers (z.B. Auffahrunfall), so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten beim Spurwechsel verursacht und verschuldet hat (Amtsgerichts München, Urteil vom 01.10.2013, Az.: 331 C 28375/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe

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Montag, 24. März 2014

Wie schnell darf man mit Schrittgeschwindigkeit fahren?

Nach dem Sprachgebrauch wäre unter einer Schrittgeschwindigkeit die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h zu verstehen. Mann kann jedoch im Sinne der Straßenverkehrsordnung (vgl. § 20 Abs. 2, § 21a Abs. 1 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StVO) nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder 4 bis 7 km/h abstellen, da eine solche mittels Tachometer nicht messbar wäre. Auch würden zum Beispiel Radfahrer, die diese Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen. Unter einer Schrittgeschwindigkeit im Sinne der Straßenverkehrsverordnung ist daher eine Geschwindigkeit verstehen, die deutlich unter 20 km/h liegt. Solche Geschwindigkeiten werden als Fahrzeugfahrer als „Schrittgeschwindigkeit“ empfunden. Nach Auffassung des AG Leipzig, stellt eine Geschwindigkeit von 15 km/h noch Schrittgeschwindigkeit dar (Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 16.02.2005, Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04). Nach Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 1 Ss (OWi) 86 B/05) und weiterer Obergerichte ist lediglich eine gefahrene Geschwindigkeit von bis zu 5-7 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit anzusehen.
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Samstag, 22. März 2014

Abbruch von Vertragsverhandlungen - Schadensersatzpflicht


Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Aufwand, der in Erwartung des vermeintlichen Vertragsabschlusses gemacht wird, erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr (des Käufers bzw. Verkäufers). Nur wenn der Vertragsschluss nach Verhandlungen zwischen dem Käufer und Verkäufer als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden (z.B. Gutachtenkosten, Notarkosten, Vertragskosten, Umzugskosten etc.), können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2014 , Az: 4 U 435/12).
 
 

Vertragsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 21. März 2014

Verkehrsunfall – Umsatzsteuerberücksichtigung bei Ersatzfahrzeugkauf

Will der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist von einem dort angegebenen Brutto-Wiederbeschaffungswert eine darin enthaltene Umsatzsteuer abzuziehen. Hierfür ist zu klären, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG mit 19 % regelbesteuert oder nach § 25a UStG mit 2-3 % differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden. Bei der Schadensberechnung ist zu klären, nach welcher Besteuerung ein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt gehandelt wird.

Erwirbt der Geschädigte tatsächlich ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Verzichtet jedoch der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung und fällt tatsächlich keine Umsatzsteuer an, dann ist eine solche im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht ersatzfähig.
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Dienstag, 18. März 2014

Fahrbahnerneuerung – Fahrbahnhöhenunterschied von 8 cm - Haftung

Wird von einer Baufirma eine Fahrbahnerneuerung vorgenommen und in diesem Zusammenhang der Fahrbahnbelag abgetragen, muss diese dafür Sorge tragen, dass die Geschwindigkeit der zur Baustelle fahrenden Fahrzeuge vor der Baustelle bereits auf 30 km/h oder geringer reduziert wird oder ein deutlicher und nicht zu übersehender Hinweis auf die bestehenden Höhenunterschiede im Fahnbahnbelag erfolgt. Besteht in einer Baustelle ein Höhenunterschied von bis zu 8 cm im Fahrbahnbelag und wird hierauf nicht hingewiesen, so hat die Baufirma die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss dem jeweiligen Fahrzeugführer, der aufgrund dieser Verkehrssicherungspflichtverletzung einen Schaden erleidet, Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten (AG Ahrensburg, Urteil vom 25.02.2014, Az: 45 C 279/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Sonntag, 16. März 2014

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad als Fahranfänger – Aufbauseminar und Probezeitverlängerung?

 
Begeht man als Fahranfänger mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß, so wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und man muss ein Aufbauseminar absolvieren. Begeht ein Fahranfänger eine schwerwiegende Zuwiderhandlung die mit einem Bußgeld von über 40,00 Euro geahndet wird und wird ein diesbezüglich ergangener Bußgeldbescheid rechtskräftig, so ist die Verwaltungsbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG verpflichtet, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung anzuordnen. Nach § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde bei der Entscheidung über Maßnahmen, die gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu verhängen sind, auch an die Feststellungen im rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden (selbst wenn sie nicht zutreffend sind!). Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu prüfen hat, ob der Fahrerlaubnisinhaber die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen hat oder ob Rechtfertigungsgründe bestehen für die Handlung bestehen. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde die Feststellungen zum Sachverhalt im Bußgeldbescheid zugrunde zu legen. Fahranfänger sollten daher gegen ergangene Bußgeldbescheide bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sicherheitshalber erst einmal Einspruch einlegen (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 L 571/13, Beschluss vom 28.11.2013).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 14. März 2014

Kündigung wegen Rauchgeruchs in der Kleidung

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der bestehende Rauchverbot in einem Betrieb befolgt, aber kurz vor seinem Arbeitsbeginn eine Zigarette raucht und aufgrund dieser Tatsache nach Rauch riecht, ist treuwidrig und die ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Wenn ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsantritt noch eine Zigarette raucht, gehört dies in die Privatsphäre des Arbeitnehmers und unterfällt seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz, das auch im Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist (ArbG Saarlouis, Az: 1 Ca 375/12, Urteil vom 28.05.2013).



Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Donnerstag, 13. März 2014

Wann ist ein Pferde-Kutscher alkoholbedingt fahruntüchtig?

Im Fall wurde ein Kutscher der eine Pferdekutsche mit zwei Pferden mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,98 Promille im öffentlichen Straßenverkehr (ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen) geführt hatte angehalten. Es stellt sich in diesem Fall die Frage, ab welchem Alkoholwert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei einem Pferde-Kutscher vorliegt. Nach Auffassung des Landgerichts Osnabrück findet auf einen Pferde-Kutscher weder der Grenzwert für Kraftfahrer von 1,1 Promille noch der  Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 Promille Anwendung. Das OLG Oldenburg ist hingegen der Auffassung, dass der für Kraftfahrzeuge geltende Grenzwert von 1,1 Promille auch auf Pferde-Kutscher anzuwenden ist. Nach Auffassung des OLG Oldenburg muss ein Pferde-Kutscher im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen. Fahrfehler, wie Verlust des Gleichgewichts, zu locker geführte Leinen oder Fehleinschätzungen einer Verkehrssituation, könnten sich gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer auswirken, so dass er für Kraftfahrzeuge geltende Grenzwert von 1,1 Promille auch auf Pferde-Kutscher anzuwenden ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2014, Az.: 1 Ss 204/13).
 
 

Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Mittwoch, 12. März 2014

Verkehrsunfall beim Öffnen bzw. Schließen der Fahrzeugtür – Haftung

Wer ein- oder aussteigt, muss sich nach § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kommt es beim Einsteigen oder Aussteigen aus einem Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so haftet nach Auffassung des Amtsgerichts München dem ersten Anschein zu 100 % derjenige, der zum Ein- bzw. Aussteigen die Fahrzeugtür geöffnet hat. Behauptet der in ein Fahrzeug ein- bzw. aussteigende Verkehrsteilnehmer, dass er den Unfall nicht bzw. nicht mit verursacht hat, so muss er den (Voll-)Beweis für seine Behauptung erbringen (Amtsgericht München, Urteil vom 20.09.2013, Az.: 331 C 12987/13).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Montag, 10. März 2014

Verkehrsunfall mit Verletzungen – Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

Legt ein Insasse eines Fahrzeugs während der Fahrt entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO keinen Sicherheitsgurt an und kommt es zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei dem der Fahrzeuginsasse verletzt wird, so trifft diesen nur dann ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass die erlittenen Verletzungen bei angelegtem Sicherheitsgurt nicht eingetreten oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes des verletzten Fahrzeuginsassen nach § 253 Abs. 2 BGB ist dessen Mitverschulden nicht etwa in der Weise zu berücksichtigen, dass zunächst ein Schmerzensgeld ermittelt wird, wie es ohne das Verschulden des Verletzten angemessen wäre, und sodann eine der Mitverschuldensquote entsprechende Kürzung erfolgt. Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können; ihre Gewichtung ist wesentliche Sache des Tatrichters (OLG München, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 10 U 1931/12).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Datenlöschung durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung

Löscht ein Arbeitnehmer bewusst Daten (im Fall: Adressen von Kunden, vereinbarten Termine sowie die tätigkeitsbezogene E-Mail-Korrespondenz), so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ist dem Arbeitgeber in einem solchen Unfall unzumutbar, da der Arbeitnehmer durch sein Verhalten in einem erheblichen Maße gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers verstoßen hat. Bei der Frage der Kündigungsbefugnis des Arbeitgebers kommt es nicht darauf an, ob und mit welchem Aufwand ein Teil der gelöschten Daten wiederhergestellt werden konnte sowie ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber für den weiteren Geschäftsablauf die Daten tatsächlich benötigt hat (LAG Hessen, Urteil vom 05.08.2013, Az: 7 Sa 1060/10).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Mittwoch, 5. März 2014

Wohnungsschlüssel für Schließanlage verloren - Mieterhaftung

Verliert ein Mieter einen Wohnungsschlüssel, der Bestandteil der Schließanlage des Mietshauses ist, hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage, wenn der Austausch wegen einer bestehenden Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter ist jetzt jedoch erst dann fällig, wenn die Schließanlage vom Vermieter tatsächlich ausgetauscht wurde. Tauscht der Vermieter die Schließanlage nicht aus, so kann er vom Mieter keinen Schadensersatz fordern (BGH, Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13).
 
 

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Krankenkasse muss Anträge innerhalb von 3 Wochen bescheiden

Eine gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Anträge von Versicherungsnehmern (im Fall: Antrag auf Neuversorgung mit einer Kniegelenksprothese) innerhalb von 3 Wochen zu prüfen und zu bescheiden. Entscheidet eine Krankenkasse nach Eingang des Antrags des Versicherungsnehmers innerhalb von 3 Wochen nicht über den Antrag, gilt die vom Versicherungsnehmer beantragte Leistung nach § 13 SGB V (…Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Eintragseingang, ... zu entscheiden. Kann die Krankenkasse Fristen ... nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit…) als genehmigt, wenn die Krankenkasse dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Gründe für die Verzögerung innerhalb der 3-Wochenfrist mitteilt (Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 18.12.2013, Az.: S 21 KR 282/13).
 
 
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Dienstag, 4. März 2014

Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag wegen fehlender Verkehrssicherheit

Kauft ein Verbraucher von einem gewerblichen Kfz-Händler ein Fahrzeug neuer TÜV-Plakette, welche die TÜV-Plakette ohne Beanstandungen erhalten hat und ist der Gebrauchtwagen jedoch tatsächlich nicht verkehrssicher, so kann der Verbraucher vom geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrag zurücktreten. Die fehler- und mangelhafte TÜV-Untersuchung wird dem gewerblichen Kfz-Händler zugerechnet (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2014, Az: 11 U 86/13).



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Auslandsreisekrankenversicherung – Verständigung der Versicherung im Notfall

Erkrankt ein Reisender im Ausland und wurde in den Versicherungsbedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung vereinbart, dass der Reisende bei einer Erkrankung die Notrufzentrale der Versicherung verständigen muss, so trägt der Reisende die Beweislast für das Vorhandensein einer Erkrankung und die Notwendigkeit seiner ärztlichen Auslandsbehandlung, wenn er die Notrufzentrale im Erkrankungsfall nicht verständigt und die Versicherung hinterher nicht nachvollziehen kann, ob tatsächlich eine Erkrankung vorlag, die ärztlich behandelt werden musste. Allein die Vorlage einer Krankenhausrechnung nebst weiteren Unterlagen reicht für den Nachweis einer Erkrankung nicht aus, wenn aus diesem keine Diagnose der Erkrankung entnommen und nicht nachvollzogen werden kann, wieso die in Rechnung gestellten Medikamente, Laboruntersuchungen und weiteren Untersuchungen medizinisch notwendig waren (AG München, Urteil vom 27.02.2013, Az.: 273 C 32/13).
 
 

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Arbeitgeber darf keine Smileys ins Arbeitszeugnis einfügen

Arbeitgeber dürfen keine Geheimzeichen in Arbeitszeugnisse einfügen. Als negatives Geheimzeichen gilt auch die Einfügung eines Smiley in der Unterschrift mit heruntergezogenem Mundwinkel. Ein solcher Smiley in der Unterschrift stellt eine negative Aussage des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer dar, welche der Arbeitnehmer nicht hinnehmen muss (Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 18.04.2013, Az.: 5 Ca 80 b/13).
 
 

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Sonntag, 2. März 2014


Änderungen und Erhöhungen des Bußgeldkataloges zum 01.05.2014

Die Bußgelder von nachfolgenden Verkehrsverstößen werden zum 01.05.2014 teilweise erheblich erhöht:

- Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),

- Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),

- Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

- Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 € auf 60 €),

- Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),

- Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung von 50 € auf 70 €).
 

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Samstag, 1. März 2014

Wohnflächenabweichung - Mietminderungsrecht

Die Angabe einer Wohnfläche in einem Wohnraummietvertrag stellt regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung des Vermieters gegenüber dem Mieter dar. Daran ändert auch der Zusatz „ca.“ im Mietvertrag nichts. Bei einer Flächenabweichung von mehr als 10% besteht eine tatsächliche unwiderlegliche Vermutung für eine Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache und dem Mieter steht ein dementsprechendes Mietminderungsrecht zu. Die 10%-Grenze ist starr, so dass bei einer Flächenabweichung von bis zu 10% keine tatsächliche Vermutung besteht. Beträgt die Flächenabweichung unter 10% muss der Mieter eine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache darlegen (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 7773/12, Urteil vom 26.11.2013).
 
 
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Unerwünschte Werbewurfsendungen – Unterlassungsanspruch

Der Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, hat gegen den Werbenden einen Unterlassungsanspruch, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Für die Störereigenschaft des Werbenden ist er beweispflichtig. Ein einmaliger und räumlich gegrenzter Einwurf von Prospekten reicht nicht aus, um von einem Anscheinsbeweis ausgehen zu können (Landgericht Bonn, Az.: 5 S 7/13, Urteil vom 15.01.2014).
 
 

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