Montag, 22. Dezember 2014

Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Vorstellungsgesprächen

Verunfallt ein Arbeitsloser auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch bzw. auf dem Rückweg von einem Vorstellungsgespräch, so besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Arbeitslose aufgrund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei diesem Arbeitgeber beworben hat und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde (Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 26.11.2014, Az.: S 11 U 1929/14).



Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Sonntag, 21. Dezember 2014

Weihnachtsgeschenke zurückgeben – Ist das möglich?

Es kommt darauf an, wo man die Geschenke gekauft hat. Hat man die Geschenke in einem Ladenlokal vor Ort gekauft, so kann man die Geschenke nicht einfach umtauschen bzw. zurückgeben. Viele Händler gewähren jedoch aus Kulanz einen Umtausch. Hierauf hat man jedoch keinen gesetzlichen Anspruch! Wurden die Weihnachtsgeschenke vom Verbraucher in einem Internetshop, per Telefon, per Telefax oder im Versandhandel gekauft (sog. Fernabsatzvertrag), so können die Verträge innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Dies gilt auch für Verbrauchsgüterkäufe über das Internetauktionshaus eBay. Auch beim Kauf von gebrauchter Ware von einem Unternehmer besteht ein Widerrufsrecht. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Das Widerrufsrecht kann seit dem 13.06.2014 nicht (mehr) allein durch die Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf ist gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Wer trägt im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Käufer die Rücksendekosten, wenn er durch den gewerblichen Verkäufer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Der gewerbliche Verkäufer kann die Rücksendekosten jedoch freiwillig übernehmen. Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wertersatz zu leisten? Wertersatz ist ggf. zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war und der gewerbliche Verkäufer den Verbraucher ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer? Ist die Ware bei Lieferung mangelhaft, sollte der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Kaufvertrag widerrufen. Alternativ kann der Käufer „Nachbesserung“ oder „Nachlieferung“ vom Verkäufer verlangen. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf unter Privatleuten kann die Gewährleistung sogar ganz ausgeschlossen werden. Dies muss allerdings ausdrücklich vereinbart werden.
 
 

Weitere Informationen und Broschüren zum Thema Widerrufsrecht bei Internet-/Ebay-Kaufverträgen finden Sie unter:

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Haftung einer Stadt/Gemeinde für Fahrzeugbeschädigungen durch Bäume

Eine Stadt/Gemeinde schuldet dem Eigentümer eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz, wenn sie keine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes vorgenommen hat. Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren habe eine Stadt/Gemeinde diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich sind. In der Regel genügt eine in angemessenen Abständen ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung der Bäume. Eine eingehendere fachmännische Untersuchung ist aber dann vorzunehmen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mangelhafte Stabilität des Baumes bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014, Az.: 11 U 57/13).
 
 
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Während der Arbeitszeit eingeschlafen und vom Stuhl gefallen – Unfallversichert?


Schläft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf einem Stuhl aufgrund einer „betrieblichen Überarbeitung“ oder aufgrund sonstiger betrieblicher Gründe ein und fällt er sodann vom Stuhl und verletzt sich hierbei, ist er in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und hat einen Anspruch auf Verletztengeld und eine Unfallrente (SG Dortmund, Urteil vom 22.09.1998, Az.:  S 36 U 294/97).
 
 

Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 16. Dezember 2014

Urlaubanspruch eines Arbeitnehmers bei Wechsel des Arbeitgebers

Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Urlaubsanspruch eines Arbeitsnehmers nicht mehr, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen (BAG, Urteil vom 16.12.2014, Az.: 9 AZR 295/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 15. Dezember 2014

Verkehrsunfall beim Ein- und Aussteigen – Haftungsverteilung

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Ein- oder Aussteigender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese strenge Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang damit stehen. Dabei ist der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet. Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen. Auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank gehört noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden. Kollidiert ein Kraftfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem abgestellten Pkw mit einer geöffneten Tür führt dies in der Regel zur 100%igen Haftung des Ein- oder Aussteigenden am Verkehrsunfall (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2014, Az.: I-1 U 101/13).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Freitag, 12. Dezember 2014

Kein Anspruch auf „Weihnachtsgeschenk“ bei Nichtteilnahme an Weihnachtsfeier

Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat (im Fall aufgrund von Erkrankung), hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte Weihnachtsgeschenk (im Fall ein iPad mini im Wert von ca. 400 Euro). Der Arbeitgeber kann an seine Mitarbeiter Zuwendungen eigener Art tätigen, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sind. Der Arbeitgeber ist  bei solchen Zuwendungen auch dazu berechtigt, seine Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, wenn er damit das Ziel verfolgt, die Betriebsfeiern attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zur Teilnahme an diesen zu motivieren (Arbeitsgericht Köln, Az.: 3 Ca 1819/13, Urteil vom 09.10.2013).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 11. Dezember 2014

Private Internetnutzung während der Arbeitszeit - Kündigung ohne Abmahnung möglich

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer entweder entgegen einem ausdrücklichen Verbot oder einer einschlägigen Abmahnung das Internet für private Zwecke nutzt, oder wenn eine Internetnutzung in einem solchen Ausmaß erfolgt, dass der Arbeitnehmer nicht annehmen könne, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt. Weitere Pflichtverletzungen können darin liegen, dass eine erhebliche Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme heruntergeladen werden (unbefugter Download), insbesondere wenn damit die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des Betriebssystems verbunden sein können, ferner die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt. Ist eine umfangreiche private Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber belegt, muss der Arbeitnehmer bei einer Privatnutzungserlaubnis belegen, dass ihm nicht im ausreichenden Umfang Arbeit vom Arbeitgeber zugewiesen worden ist, so dass er Zeit hatte, privat im Internet zu surfen (BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04; Urteil vom 27.04.2006, Az.: 2 AZR 386/05; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az.: 1 Sa 421/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Alkoholfahrt mit Fahrrad und Kollision mit anderem Radfahrer – Fahrerlaubnisentziehung?

Fährt man mit einer erheblichen Alkoholisierung (im Fall: 2,02 Promille) Fahrrad und kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht nur ein Fahrradfahrverbot aussprechen, sondern auch die bestehende Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine angeordnete MPU nicht vorgelegt wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand stellt mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 01.12.2014, Az: 3 L 941/14.NW).
 
 
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Dienstag, 9. Dezember 2014

Kündigung des Arbeitgebers zum „nächstzulässigen Termin“ zulässig?

Ja. Eine Kündigung ist nicht deshalb unwirksam, weil im Kündigungsschreiben ein konkretes Beendigungsdatum nicht ausdrücklich genannt ist. Eine Kündigung muss als empfangsbedürftige Willenserklärung so bestimmt sein, dass der Empfänger Klarheit über die Absichten des Kündigenden erhält. Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich deshalb zumindest ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist. Das Erfordernis der Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung verlangt vom Kündigenden nicht, den Beendigungstermin als konkretes kalendarisches Datum ausdrücklich anzugeben. Es reicht aus, wenn der gewollte Beendigungstermin für den Kündigungsempfänger zweifelsfrei bestimmbar ist. Auch eine Kündigung „zum nächstzulässigen Termin“ ist hinreichend bestimmt, wenn dem Erklärungsempfänger die Dauer der Kündigungsfrist bekannt oder für ihn bestimmbar ist. Eine Kündigung ist lediglich dann nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG, Urteil vom 10.4.2014, Az.: 2 AZR 647/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 8. Dezember 2014

Ausschütteln von Decken aus Fenster einer Mietwohnung zulässig?

Das Ausschütteln von Decken aus dem Fenster einer Mietwohnung gehört zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung. Dies gilt aber nur dann, wenn sichergestellt wird, dass sich keine Gegenstände in der Decke befinden, die dann herunterfallen und den Raum unterhalb des Fensters verschmutzen können und wenn sichergestellt wird, dass sich keine Personen unterhalb des Fensters befinden. Das Ausschütteln von Decken aus dem Fenster ist daher zu unterlassen, wenn sich unterhalb des Fensters Personen aufhalten (Amtsgericht München, Urteil vom 12.05.2014, Az.: 424 C 28654/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Freitag, 5. Dezember 2014

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015

Der zu berücksichtigende Selbstbehalt bei Unterhaltpflichtigen wird zum 01.01.2015 erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, dem betreuenden Elternteil eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen angehoben:
- Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: bisher 1.000 € - ab 2015 1.080 €
- Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: bisher 800 € - ab 2015 880 €
- anderen volljährigen Kindern: bisher 1.200 € - ab 2015 1.300 €
- Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes: bisher 1.100 € - ab 2015 1.200 €
- Eltern: bisher 1.600 € – ab 2015 1.800 €
 

Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Schwiegerelrternschenkung - Rückforderung bei Scheidung


Erfolgt eine Schwiegerelternschenkung unter der für das Schwiegerkind erkennbaren Vorstellung, dass die Ehe fortbesteht und die Schenkung daher auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommt, kann das Scheitern der Ehe nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) zu einer Rückabwicklung der Schenkung führen. Als weitere Voraussetzung für die Rückforderung der Schenkung muss allerdings hinzukommen, dass ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar ist. Auch wenn dies der Fall ist, kann von den Schwiegereltern in der Regel nur ein Ausgleich in Geld verlangt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird die Vertragsanpassung dazu führen, dass der zugewendete Gegenstand zurück zu gewähren ist. In Betracht kommt eine Rückgewähr bei nicht teilbaren Gegenständen wie Hausgrundstücken oder Miteigentumsanteilen insbesondere dann, wenn die Schwiegereltern sich ein Wohnungsrecht an dem Haus vorbehalten haben, das durch das Scheitern der Ehe gefährdet wird. Bei einer Grundstücksschenkung besteht eine taggenaue Verjährungsfrist von 10 Jahren (BGH, Beschluss vom 03.12.2014, Az.: XII ZB 181/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Straßenreinigungspflicht besteht auch bei hohem Lebensalter

Auch Grundstückseigentümer bzw. Anlieger mit hohem Lebensalter (im Fall 90jähriger Grundstückseigentümer) müssen ihrer Bürgersteig- und Straßenreinigungspflicht (Beseitigung von Abfällen, Laub und Schnee) ganzjährig nachkommen. Grundstückseigentümer bzw. Anlieger die aufgrund ihres Alters oder aufgrund körperlicher Gebrechen hierzu nicht in der Lage sind, müssen Dritte mit der Reinigung beauftragen (VG Berlin, Beschluss vom 20.11.2014, Az.: VG 1 L 299.14).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 2. Dezember 2014

Fitnessstudiovertrag – fristlose Kündigung bei Schwangerschaft

Ein Fitnessstudiovertrag kann bei Eintritt einer Schwangerschaft durch die Schwangere fristlos gekündigt werden. Das Fitnessstudio kann die Schwangere nicht dazu verpflichten, den Vertrag auszusetzen und nach Beendigung der Schwangerschaft fortzuführen (AG Mühldorf, Urteil vom 12.10.2004, Az: 1 C 832/04).
 
 

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Montag, 1. Dezember 2014

Verbotswidrige Handynutzung durch Weitergabe eines klingelnden Handys

Gibt der Fahrer eines Fahrzeugs sein klingelndes Handy an den Beifahrer weiter, damit dieser das Gespräch entgegennehmen kann, so liegt keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO vor. Legt ein Fahrzeugführer sein Handy im Fahrzeug um, ohne es zu benutzen, so liegt ebenfalls keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO vor (OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2014, Az.: III-1 RBs 284/14).
 
 

Verkehrsrecht - Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe


Sonntag, 30. November 2014

Mietvertragskündigung wegen Sexlärms in der Nacht

Ein Vermieter kann den Mietvertrag mit einem Mieter ordentlich nach erfolgter Abmahnung kündigen, wenn dieser drei- bis viermal in der Woche zu den nächtlichen Ruhezeiten über mehrere Stunden hinweg quietschenden Lärm und Lärm durch Fallenlassen und Schieben von Gegenständen macht (AG München, Urteil vom 03.02.2014, Az.: 417 C 17705/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Samstag, 29. November 2014

Relaunch von www.rakotz.de


Relaunch der Commuity-Seite der Rechtsanwälte Kotz mit einem neuen Design sowie einer verbesserten Suchfunktion für aktuelle Urteile, Beiträge usw. Besuchen Sie unsere neue Community-Seite unter http://www.rakotz.de
 

Freitag, 28. November 2014

Kann ein Vermieter Hausverbote gegenüber Besuchern des Mieters erteilen?

Jeder Hauseigentümer hat das Recht, einem Dritten das Betreten seines Hauses zu verbieten. Durch die Vermietung einer Wohnung an einen Mieter hat der Hauseigentümer jedoch sein diesbezügliches Eigentumsrecht eingeschränkt, denn jeder Mieter hat das Recht, jederzeit Besuch zu empfangen. Gegenüber sonstigen Dritten steht es dem Hauseigentümer jedoch frei, ein Hausverbot auszusprechen, solange nicht ein Mieter gegenüber der Vermieterin geltend macht, dass er diese Person empfangen will. Das Besuchsrecht eines Mieters gehört zum Kern des Nutzungsrechtes an der Wohnung und der Mieter kann eigenverantwortlich bestimmen, wem er den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren will und wem nicht. Deshalb greift ein Vermieter unzulässig in die Mieterrechte ein, wenn er ohne sachlichen Grund einem Besucher eines Mieters ein Hausverbot erteilt. Das Hausverbot eines Hauseigentümers gegenüber einer Person ist daher nur dann wirksam, wenn kein Mieter den Besuch dieser Person wünscht und dem Hausverbot für diese Person nicht widerspricht (Amtsgericht München, Urteil vom 16.09.2013, Az: 424 C 14519/13).



Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Mittwoch, 26. November 2014

Falschparken – Darf sofort abgeschleppt werden?

Nein!  Ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber darf einen Falschparker im Rahmen des geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann sofort Abschleppen, wenn kein milderes Mittel zur Fahrzeugentfernung zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise bei größeren Geschäftsparkplätzen oder auch bei Parkplatzanlagen anzunehmen, die keiner bestimmten Einrichtung oder keinem bestimmten Gebäude zugeordnet werden können, so dass es für den Eigentümer/Parkplatzinhaber praktisch nicht möglich ist, den Fahrer des rechtswidrig abgestellten Pkw ausfindig zu machen. Kann ein Falschparker hingegen ohne weiteres in der „Nachbarschaft“ ausfindig gemacht werden, so muss der Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Läßt ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber einen Falschparker sofort abschleppen, ohne einen Versuch unternommen zu haben, ihn ausfindig zu machen, muss er die angefallenen Abschleppkosten selbst tragen (AG Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013, Az: 31 C 496/13).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 25. November 2014

Erstmaliges Einschlafen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Schläft ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz aufgrund von Übermüdung oder Krankheit ein, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht aus diesem Grunde kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor wegen „Einschlafens am Arbeitsplatz“ abgemahnt worden ist (ArbG Köln, Urteil vom 19.11.2014, Az: 7 Ca 2114/14).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 21. November 2014

Bezeichnung von Polizisten als „crazy“ eine Beleidigung?

Maßnahmen der öffentlichen Gewalt bzw. von Polizeibeamten können auch mit drastischen Worten kritisiert werden. So sind die Bezeichnung als „Schlägertruppe"; „Wegelagerer"; „Menschenjäger" oder als „crazy“ vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Eine ehrverletzende Äußerung ist dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn mit ihr die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. Selbst eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähkritik. Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (OLG München, Beschluss vom 06.11.2014, Az.: 5 OLG 13 Ss 535/14).



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Mittwoch, 19. November 2014

Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter nach einem Wohnungsbrand

Ein Mieter, der einen Brand in der von ihm angemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter über die Mietnebenkosten getragen hat. Der Mieter kann in diesen Fällen sogar die Miete mindern. Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt aber nicht, wenn eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen (BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Dienstag, 18. November 2014

Beweislast des Arbeitnehmers für bessere Zeugnisnote

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung vom Arbeitgeber, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende bessere Leistungen vortragen und diese gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden. Der Zeugnisanspruch des jeweiligen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber richtet sich auf ein inhaltlich „wahres“ Zeugnis. Das umfasst auch die Schlussnote (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 9 AZR 584/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 17. November 2014

Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Nach § 178 Abs. 1 FamFG kann ein Kind zur Feststellung der Vaterschaft verlangen, dass ein Verstorbener exhumiert wird und das Gewerbeproben zur Feststellung der Vaterschaft entnommen werden.  Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen tritt in diesen Fällen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück. Der totenfürsorgeberechtigte Angehörige hat die Exhumierung und Probenentnahme zu dulden und kann sie nicht verhindern, wenn die Abstammungsuntersuchung erforderlich und zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: XII ZB 20/14).
 
 

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Samstag, 15. November 2014

Verschollen – Wann kann ein Verschollener für Tod erklärt werden?

Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist. Die Todeserklärung für einen Verschollenen ist nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nicht für tot erklärt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2014, Az.: 15 W 82/13).
 
 

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Donnerstag, 13. November 2014

Bezeichnung des Vorgesetzten als „Kollegenschwein“ – fristlose Kündigung wirksam?

Grobe Beleidigungen (im Fall: Bezeichnung des Vorgesetzten als Kollegenschwein) des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen die vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar und sind „an sich“ geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Jedoch kennt das Gesetz keine absoluten Kündigungsgründe, vielmehr ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen. Die Berechtigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist nicht daran zu messen, ob sie als Sanktion für den in Rede stehenden Vertragsverstoß angemessen ist. Im Kündigungsrecht gilt nicht das Sanktionsprinzip, sondern das Prognoseprinzip. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine störungsfreie Vertragserfüllung durch den Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist und künftigen Pflichtverstößen nur durch die Beendigung der Vertragsbeziehung begegnet werden kann. Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue (keine erneuten Beleidigungen) zu bewirken. Im vorliegenden Fall war die ausgesprochene Kündigung rechtswidrig, da der Arbeitnehmer zuvor keine Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten ausgesprochen hatte und eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu sanktionieren (Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 905/13, Urteil vom 07.05.2014).



Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 12. November 2014

Arbeitssuchmeldung bei Arbeitsagentur - Beginn der Sperrzeit bei verspäteter Meldung

Meldet sich ein befristet Beschäftigter später als 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, beginnt die zu verhängende einwöchige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld mit dem Tag der verspäteten Meldung. Dies gilt auch dann, wenn ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nicht mehr eintritt, weil die Arbeitslosigkeit erst nach Ablauf der Sperrzeit beginnt (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.10.2014, Az.: S 31 AL 573/12).
 
 

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Dienstag, 11. November 2014

Fahrtenbuchauflage geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes zulässig?

Eine Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes verhängt wird, kann als unverhältnismäßig anzusehen sein. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der notwendigen Ermittlungen der Behörde, der Geschäftsbelastung der Behörde und des Verhaltens des Fahrzeughalters zu beurteilen. Es verstößt in der Regel nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn eine Behörde für ein Motorrad eine etwas längere Dauer der Fahrtenbuchauflage vorsieht als für einen Pkw (OVG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2014, Az.: 12 LB 76/14).



Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 10. November 2014

Mietvertragsende – Rückgabe des Wohnungsschlüssels – Schadensersatz bei Verlust

Versendet ein Mieter bei Mietvertragsende die Wohnungsschlüssel per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter und geht das Einschreiben verloren, so hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für den Austausch des Wohnungsschlosses zu ersetzen (Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 01.09.2014, Az: 31 C 32/14). Ein Mieter hat grundsätzlich die an ihn übergebenen Schlüssel wieder bei dem Vermieter abzuliefern, wenn ihm ein Besitzrecht an dem nicht mehr zusteht. Nach der vorherrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist bei vermieteten beweglichen Sachen die Rückgabeverpflichtung grundsätzlich am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Vermieters zu erfüllen.
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Sonntag, 9. November 2014

Verkehrsunfall – Umsatzsteuerersatz bei Kauf eines Ersatzfahrzeuges

Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04). Eine Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nicht, wenn der Geschädigte weder eine umsatzsteuerpflichtige Reparatur hat durchführen lassen noch bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs von privat Umsatzsteuer angefallen ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az.: VI ZR 363/11). Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (BGH, Urteil vom 02.07.2013, Az: VI ZR 351/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 7. November 2014

Schadensersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot aufgrund des Auktionsabbruchs nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter „Abbruchjäger“ an der eBay-Auktion beteiligt hat. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses eBay darf ein Verkäufer angebotene Gegenstände während der laufenden Auktion nicht losgelöst von dem Internetauktionshaus eBay anderweitig verkaufen. Macht er dies trotzdem, so macht er sich gegenüber dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).



Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 5. November 2014

Kreuzungsunfall: irreführendes Blinkersetzens eines vorfahrtberechtigten Geradeausfahrers

Der Wartepflichtige darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der rechts blinkende Vorfahrtsberechtigte auch tatsächlich nach rechts abbiegt, so dass der Wartepflichtige gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann. Vielmehr bedarf es zumindest eines weiteren Anzeichens, das aus Sicht des Wartepflichtigen den Schluss zulässt, das der Vorfahrtsberechtigte nach rechts abbiegt (z.B. Fahrbahneinordnung nach rechts oder grundlose Geschwindigkeitsreduzierung). Auch wenn das Fahrverhalten des Vorfahrtberechtigten missverständlich ist,  haftet der Wartepflichtige mit einem höheren Haftungsanteil (im Fall mit 70 %) als der Falschblinker am Unfall (OLG Dresden, Az.: 7 U 1876/13, Urteil vom 20.08.2014).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 4. November 2014

Amtsanmaßung: Verwendung des eigenen Fahrzeugs als Polizeifahrzeug

 

Der Angeklagte hatte im vorliegenden Fall mit seinem silberfarben lackierten Pkw der Marke Daimler-Benz, an dessen Fahrzeugseite jeweils blaue Streifen angebracht waren, eine Straße befahren. Bei der Fahrt benutzte er mehrfach ein Blaulicht, das im Fahrzeuginneren an einer Halterung auf dem Armaturenbrett angebracht war, und täuschte so vor, ein Polizeibeamter im Einsatz zu sein, um andere Verkehrsteilnehmer zum Abstand zu mahnen und abzuschrecken. Aufgrund der Lackierung des Fahrzeugs und des Einsatzes des Blaulichts war das Verhalten des Angeklagten objektiv geeignet, den Eindruck der Verwendung eines Polizeifahrzeugs zu erwecken. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Amtsanmaßung verurteilt. Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gem. § 132 Var. 2 StGB reicht es aus, dass die Handlung des Täters objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um ein Polizeifahrzeug handelte (OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 32 Ss 110/13).
 
 
Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Montag, 3. November 2014

Ehescheidungsprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

Prozesskosten für die Ehescheidung können nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) immer noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Scheidungsfolgekosten sind hingegen nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014, Az: 4 K 1976/14). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen.



Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 1. November 2014

Darlehensbearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen - Rückforderung

Bearbeitungsentgelte die im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet wurden, können von Darlehensnehmern auch noch nach 10 Jahren von der Bank zurückgefordert werden. Darlehensnehmern ist die Erhebung einer Rückforderungsklage gegenüber ihrer Bank erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hat, das Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig sind. Bereicherungsansprüche verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Hat man unzulässige Bearbeitungsentgelte an seine Bank gezahlt, sollte man diese bis zum 31.12.2014 gegenüber der Bank gerichtlich geltend machen (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
 
 

Bankrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 30. Oktober 2014

Verkehrsunfall mit Gegenverkehr nach dem Passieren von parkenden Fahrzeugen

Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, ohne die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen, muss seinen Fahrvorgang zurückstellen, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt. Der Gegenverkehr hat wie bei Vorfahrt schon dann Vorrang, wenn er am zügigen, wenn auch notfalls angepassten langsamen Durchfahren gehindert wäre. Kommt es nach dem Passieren von parkenden Fahrzeugen zu einem Verkehrsunfall mit dem Gegenverkehr, so haftet man mit 2/3 am eingetretenen Schaden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.01.2014, Az.: 4 U 405/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 29. Oktober 2014

Einbetten von Internet-Videos etc. auf eigener Website ist keine Urheberrechtsverletzung

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes (z.B. Video, Foto, Textnachrichten), in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik  (= Technik, die Inhalte von einer anderen Webseite in eine Internetseite einfügt), stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 28. Oktober 2014

Telefonieren mit Mobilfunktelefon in einem Fahrzeug mit Start-Stopp-Funktion

Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon in seinem Fahrzeug benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das in der Straßenverkehrsordnung in § 23a Abs. 1a StVG normierte Verbot differenziert nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Ebenso wenig stellt die Vorschrift darauf ab, dass ein Motor nur dann abgeschaltet ist, wenn zu dessen Wiedereinschalten die Zündvorrichtung bedient werden muss. Deswegen ist ein Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden kann, wenn das Fahrzeug steht (OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014, Az.: 1 RBs 1/14).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Sonntag, 26. Oktober 2014

Fristlose Mietvertragskündigung bei Gewaltanwendung und Sachbeschädigung

Übt ein Mieter in einer Mietwohnung vorsätzlich Gewalt gegen Besucher oder Mitmieter oder im Eigentum des Vermieters stehende Sachen aus, so rechtfertigt dieses Verhalten des Mieters eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Mietvertrages liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegen solche Umstände regelmäßig bei Gewaltanwendung und Tätlichkeiten des Mieters vor (LG Hamburg,  Az: 311 O 27/14, Urteil vom 25.04.2014).

 


Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Samstag, 25. Oktober 2014

Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis – Beschränkungen

Es kann immer einmal passieren, dass bei einer Arbeitstätigkeit ein Schaden entsteht. Es stellt sich dann die Frage, wann und wie haftet ein Arbeit-nehmer für von ihm schuldhaft und/oder pflicht-widrig verursachte Schäden, im Rahmen einer betrieblich veranlassten Tätigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt es eine Haftungsbeschränkung für Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten. Unter betrieblich veranlassten Tätigkeiten versteht man solche Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die diesem per Arbeitsvertrag übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt. Keine Haftungsbeschränkungen des Arbeitnehmers bestehen, wenn er Arbeiten ausführt, die mit seiner betrieblichen Tätigkeit in keinem Zusammenhang stehen (z.B. Schwarzfahrten mit Arbeitgeberfahrzeugen oder Privatarbeiten im Arbeitgeberbetrieb). Es gelten je nach Verschuldensgrad des Arbeitnehmers unterschiedliche Haftungsbeschränkungen:
1. Bei vorsätzlich verursachten Schäden haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.
2. Verursacht ein Arbeitnehmer grob fahrlässig einen Schaden, so besteht ebenfalls eine vollumfängliche Arbeitnehmerhaftung. Ein Arbeitnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was in dem gegebenen Fall je-dem hätte einleuchten müssen. Es können dem Arbeitnehmer bei grob fahrlässigen Handlungen jedoch Haftungserleichterungen zugutekommen, wenn sein Einkommen und der entstandene Schaden in einem deutlichen Missverhältnis zueinander stehen. Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze für Arbeitnehmerhaftungen gibt es nicht. Auch bei „gröbster“ Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers scheiden jedoch Haftungserleichterungen für ihn nicht grundsätzlich aus.
3. Bei mittlerer Fahrlässigkeit (= Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und Schadenseintritt war bei der gebotenen Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar) hat der Arbeitnehmer den Schaden anteilig zu tragen. Ob und wie der Arbeitnehmer haftet, ist durch eine Abwägung der Gesamtumstände (Vergleich von Schadensanlass und Schadensfolgen) zu ermitteln.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit (= „Sich-Vergreifen“ oder „Sich-Vertun“) haftet der Arbeitnehmer nicht. Die Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers kann durch ein Mitverschulden des Arbeitgebers gemindert sein.
 
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Weiterverbreitung von privaten SEX-Fotos per WhatsApp - Schmerzensgeldanspruch

Es stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn Intimfotos von Personen (Sexting) unerlaubt per WhatsApp weiterverbreitet werden. Betroffene haben gegen den Fotoverbreiter einen Schmerzensgeldanspruch (im Fall 1.000 Euro). Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Verbreitungsrad der Fotos sowie den Umständen, wie es zur Verbreitung gekommen ist (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.05.2014, Az.: 2-03 O 189/13).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Straßenreinigungspflicht und Winterdienst – Übertragung auf Anlieger

Gemeinden können Straßenanlieger dazu verpflichten, die Fahrbahnen vor ihrem Grundstück zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten. Die Straßenverkehrsordnung steht der Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entgegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15.10.2014, Az.: OVG 9 B 20.14 und OVG 9 B 21.14). Die Übertragung von Straßenreinigungspflichten muß jedoch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Die Übertragung von Reinigungs- und Winterdienstpflichten auf Anlieger erfordert eine sorgfältige Prüfung der Zumutbarkeit für die Anlieger unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (OVG NRW, Urteil vom 03.12.2012, Az: 9 A 193/10).
 
 

Verkehrsrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 21. Oktober 2014

Überholverbot – angefangener Überholvorgang muss abgebrochen werden

Die Straßenverkehrszeichen “Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ und “Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ der Straßenverkehrsordnung verbieten nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone. Die Überholverbotszeichen der Straßenverkehrsordnung verbieten nach Auffassung des OLG Hamm nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone. Ein bereits vor Beginn der Überholverbotszone eingeleiteter Überholvorgang muss daher noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden. Wer sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befindet, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen hat, um vor dem überholten Fahrzeug einzuscheren, muss nach Auffassung des OLG Hamm ebenfalls das Überholmanöver abbrechen. Er muss sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 1 RBs 162/14).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Montag, 20. Oktober 2014

Geschwindigkeitsbeschränkungsschild mit Zusatzschild „Schneeflocke“ – Wie schnell darf man fahren?

Das eine Schneeflocke darstellende Zusatzschild welches unter einem Geschwindigkeitsbeschränkungsschild angebracht wurde, enthält lediglich einen Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient. Wenn die Fahrbahn trocken ist, darf trotzdem keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit gefahren werden. Anders als bei dem Zusatzschild „bei Nässe“ enthält das Zusatzschild „Schneeflocke“ eben gerade keine solche zeitliche Einschränkung. Auch bei trockener Fahrbahn ist die geschwindigkeitsbeschränkende Anordnung daher nicht unbeachtlich (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 1 RBs 125/14, Beschluss vom 04.09.2014).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz