Freitag, 31. Juli 2015

„Anlieger frei“ auf Verkehrsschildern – Was bedeutet das?

Häufig dürfen nur Anlieger durch eine bestimmte Straße fahren etc. Wann ist man jedoch ein Anlieger? Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt“ (vgl. BayObLG VRS 33, 457). Man darf als „Anlieger“ im Anliegerbereich fahren und parken. Hierzu hat das OLG Frankfurt ausgeführt: „Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 Buchst. a StVO a.F. und der amtlichen Erläuterung Nr. 1a) zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht“ (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2009, Az.: 2 Ss-OWi 164/09).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 30. Juli 2015

Bezugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen – Vorsicht bei Scheidung oder Trennung

Nach einer Scheidung oder Trennung sollte man seine bestehenden Lebensversicherungsverträge darauf überprüfen, welche Person man als Bezugsberechtigten für die Versicherungsleistung eingesetzt hat. Ist der Ex-Partner noch als Bezugsberechtigter im Vertrag vermerkt, so erhält dieser im Todesfall die Versicherungsleistung. Eine telefonische Bezugsänderung reicht nicht aus, diese muss gegenüber der Versicherung schriftlich erklärt werden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei Lebensversicherungsverträgen zudem derjenige als „verwitweter Ehegatte“ anzusehen, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder bei Einsetzung als Bezugsberechtigter verheiratet gewesen ist (BGH, Urteil vom 22.07.2015, Az.: IV ZR 437/14).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 29. Juli 2015

Heizölbestellung per Telefon, Telefax oder Internet – Widerrufsrecht für Verbraucher?

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl steht einem Verbraucher auch das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht eines Verbrauchers besteht in der Regel nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. Eine Heizölbestellung hat jedoch keinen spekulativen Kern, so dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14).

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Dienstag, 28. Juli 2015

Fahrtenbuchauflage bei Vergehen des Beifahrers zulässig?

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz kann einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs für sein Fahrzeug auferlegt werden, wenn ein Beifahrer während der Fahrt im Fahrzeug des Fahrzeughalters eine Ordnungswidrigkeit begeht und der Fahrzeughalter den Namen des Beifahrers nicht nennt bzw. im Fall lediglich eine Liste mit den Namen von 15 Personen vorlegt, die Beifahrer gewesen sein könnten. Mit einer Fahrtenbuchauflage soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Verstößen im Straßenverkehr deren Ahndung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Deshalb soll es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz unerheblich sein, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit vom Fahrzeugführer oder von einem anderen Fahrzeuginsassen begangen wurde (VG Mainz, Urteil vom 15.07.2015, Az: 3 K 757/14.MZ).

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Montag, 27. Juli 2015

Eigentumswohnung – Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verschwiegener Lärmbelästigung

Der Verkäufer einer Eigentumswohnung muss gegenüber dem Wohnungskäufer angeben, dass es in der Vergangenheit zu Lärmbelästigungen im Haus gekommen ist, über welche er sich bei der Hausverwaltung beschwert hat. Unterlässt er diesen Hinweis gegenüber dem Wohnungskäufer, so kann dieser wegen der verschwiegenen Lärmbelästigung vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und vom Verkäufer Schadensersatz (Rückzahlung des Kaufpreises, den Ersatz von Aufwendungen für Notar, Makler, Grunderwerbsteuer etc. sowie die Feststellung, dass der Verkäufer auch den weiteren Schaden aus dem zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommen Darlehen zu tragen hat) verlangen (LG Coburg, Urteil vom 23.12.2014, Az: 23 O 358/13). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Haus- bzw. Eigentumswohnungsverkäufer dem Käufer alle ihm bekannten Mängel des Verkaufsobjektes mitteilen bzw. diesen darauf hinweisen. Unterlässt er dies schuldhaft, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

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Sonntag, 26. Juli 2015

Verbrauchsgüterkäufe – Beweislast für Mängel innerhalb der ersten 6 Monate

Tritt an einem gekauften Gegenstand innerhalb von 6 Monaten ein Mangel auf, wird nach § 476 BGB vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer bestand. Der Verkäufer trägt in diesen Fällen die Beweislast dafür, dass der Mangel erst später entstanden ist. Um diese Beweiserleichterung in Anspruch nehmen zu können, muss der Verbraucher jedoch das Vorliegen bestimmter Tatsachen nachweisen. Erstens muss der Verbraucher vortragen und den Beweis dafür erbringen, dass der gekaufte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist, weil er zum Beispiel nicht die im Kaufvertrag vereinbarten Eigenschaften aufweist oder sich nicht für den Gebrauch eignet, der von einem derartigen Gegenstand gewöhnlich erwartet werden kann. Der Verbraucher muss nur das Vorhandensein eines Mangels beweisen. Er muss weder den Grund noch den Umstand bzgl. des Mangels beweisen und das dieser dem Verkäufer zuzurechnen ist. Zweitens muss der Verbraucher beweisen, dass der in Rede stehende Mangel binnen 6 Monaten nach der Lieferung des Gegenstandes offenbar geworden ist, also sich sein Vorliegen tatsächlich herausgestellt hat. Sind diese Tatsachen erwiesen, ist der Verbraucher von dem Nachweis befreit, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gegenstandes bzw. der Übergabe an ihn bestand. Das Auftreten des Mangels in dem kurzen Zeitraum von 6 Monaten erlaubt die Vermutung, dass dieser zum Zeitpunkt der Lieferung „zumindest im Ansatz“ bereits vorlag, auch wenn er sich erst nach der Lieferung herausgestellt hat. Es ist dann also Sache des gewerblichen Verkäufers, den Beweis zu erbringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung des Gegenstandes noch nicht vorlag, indem er nachweist, dass der Mangel seinen Grund oder Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen durch den Käufer nach der Lieferung hat (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 04.06.2015, Az: C-497/13).
Kaufrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 25. Juli 2015

Verkehrsunfall – Neuer Unfall überlagert alte Fahrzeugvorschäden

Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Geschädigte zur Begründung seines Schadensersatzanspruchs nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch nachweisen, welche Reparaturmaßnahmen er in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorschäden durchgeführt hat und ob die vorgenommenen Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen. Kann der Geschädigte keinen Nachweis darüber erbringen, dass und wie er die alten überlagernden Fahrzeugvorschäden behoben hat, so kann er seine Schadensersatzansprüche nicht gegenüber dem Fahrzeugschädiger durchsetzen, da er nachweisen muss, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das Gericht darf in diesen Fällen auch keine unfallbedingten Schadenshöhen schätzen (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 32/14, Urteil vom 10.02.2015).
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 24. Juli 2015

Fahrten von Kindern zu Sportveranstaltungen – Haftung des Vereins bei einem Verkehrsunfall

Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um reine Gefälligkeiten, die sich im „außerrechtlichen“ Bereich abspielen, sodass bei einem Verkehrsunfall keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein geltend gemacht werden können (BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az.: III ZR 346/14). Schadensersatzansprüche können hingegen gegen den Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden, je nachdem wer den Verkehrsunfall verursacht hat.

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 23. Juli 2015

Parkschein – Darf man diesen auch auf die Heckablage legen?

Ein Parkschein enthält selbst bei einem Aufdruck: „Parkschein von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe legen“ keine bindende Regelung, wo er anzubringen ist. Der Aufdruck stellt lediglich einen Hinweis auf die anerkannte Praxis dar, einen Parkschein hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Grund für diese Praxis ist, dass sie dem Überwachungspersonal eine Kontrolle der Parkerlaubnis ohne erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere ohne großen Zeitaufwand, ermöglichen soll. Die geforderte gute Lesbarkeit kann jedoch im Einzelfall auch oder gerade bei Auslegen des Parkscheins hinter der Windschutzscheibe ausgeschlossen oder beeinträchtigt sein, wenn das Fahrzeug z.B. in einer engen Parklücke mit der Front dicht an der Mauer, Hecke oder dergleichen geparkt wurde. Der Hinweis auf einem Parkschein wo dieser abzulegen ist, stellt daher lediglich eine Anregung, Bitte oder Empfehlung dar, nicht aber als eine bindende Anordnung, so dass die Nichtbeachtung das Parken nicht unerlaubt macht. Ein Parkschein darf daher auch „gut lesbar“ auf die Heckablage eines Fahrzeugs gelegt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.07.1995, Az: 2 ObOWi 425/95).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 22. Juli 2015

Parkscheibe im Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht – zulässig?

Eine Anweisung, wo genau im Fahrzeug eine Parkscheibe anzubringen ist, enthält die Straßenverkehrsordnung nicht. Auch regelt die Straßenverkehrsordnung nicht, dass eine Kontrolle der Parkscheibe von einem besonders ungefährlichen Standplatz aus für die Kontrolleure möglich sein muss. Das Anbringen einer Parkscheibe im Seitenfenster eines Fahrzeugs ist daher grundsätzlich zulässig (AG Lüdinghausen, Beschluss vom 20.04.2015, Az.: 19 OWi-89 Js 399/15-25/15).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 21. Juli 2015

Berufsunfähigkeitsversicherung – Wann ist man berufsunfähig?

Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, liegt in einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel vor, wenn die versicherte Person mindestens 6 Monate außer Stande war, ihren Beruf oder eine Verweisungstätigkeit noch zu mindestens 50 % auszuüben. Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die versicherte Person Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hat.  Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, so hat die versicherte Person rückwirkend einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen in Form von Rente und Beitragsbefreiung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung (LG Dortmund, Urteil vom 02.04.2015, Az: 2 O 275/11). Der Versicherer handelt gegenüber einer versicherten Person treuwidrig, wenn er bei einer naheliegender Berufsunfähigkeit der versicherten Person dieser lediglich ein Angebot über eine befristete „Kulanzleistung“ anbietet. Vereinbarungen mit derartigen Nachteilen sind nur in engen Grenzen möglich. Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss insbesondere klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verhindert oder eingeschränkt werden (vgl. BGH, VersR 2007, 633).

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 20. Juli 2015

Tierhalterhaftung - Wann haftet ein Tierhalter?

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder an seiner Gesundheit verletzt oder werden Sachen die im Eigentum von Dritten stehen durch das Tier beschädigt bzw. zerstört, so haftet der Tierhalter auf Schadensersatz. Bei der gesetzlichen Tierhalterhaftung handelt es sich um eine sog. „Gefährdungshaftung“, d.h. der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig, sobald ein Schaden durch das Tier verursacht wird. Der Grund für diese strenge Tierhalterhaftung liegt darin, dass Tiere in ihrem Verhalten häufig unberechenbar sind.
Beispiel für eine Tierhalterhaftung: Nähert sich ein ausgewachsener Hund unkontrolliert bis auf einen Abstand von 3m an einen Fahrradfahrer ist dieses Verhalten dazu geeignet, bei dem Fahrradfahrer einen Schreck hervorzurufen, der zu einem Sturz führen kann. Wird der Fahrradfahrer durch den Sturz verletzt, haftet der Hundehalter dem Fahrradfahrer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden am Schadenseintritt, kommt es zu einer Schadensteilung zwischen dem Tierhalter und dem Geschädigten.
Beispiele für ein Mitverschulden des Geschädigten: Wer sich einem angeleinten Hund nähert um diesen zu streicheln und sodann gebissen wird, trägt an der Bissverletzung ein Mitverschulden. Spielen mehrere Hunde unterschiedlicher Hundehalter miteinander und wird ein Hundehalter durch einen spielenden Hund verletzt, so trifft ihn häufig ebenfalls ein Mitverschulden an der erlittenen Verletzung.
Bei Nutztieren die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen (z.B. Kühe oder Hühner), ist die Haftung des Tierhalters eingeschränkt.
Häufig kümmern sich Verwandte, Bekannte oder Tierpensionen um die Tiere, wenn die Tierhalter z.B. im Urlaub sind. Auch diese „Tieraufseher“ haften auf Schadensersatz, wenn durch das Tier während ihrer Aufsichtszeit ein Schaden verursacht wird. Der Tieraufseher kann sich jedoch hinsichtlich seiner Schadensersatzpflicht entlasten, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass er bei der Führung der Tieraufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfaltspflicht eingetreten wäre.
Als Tierhalter sollte man auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Kleintiere sind teilweise über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters mitversichert. Weitere Informationen unter:    www.versicherungsrechtsiegen.de

Sonntag, 19. Juli 2015

Vorsorgevollmacht reicht für die Vornahme von Bankgeschäften aus

Eine Vorsorgevollmacht welche auch die Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers umfaßt, berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über dessen Bankkonto/Sparkonto, wenn dem Bevollmächtigten für dieses Konto keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto/Sparkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig (z.B. gesonderte Bankvollmacht), so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (im Fall: Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts). Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder die Vorsorgevollmacht gefälscht oder aber nach ihrer Errichtung durch eine andere Erklärung des Vollmachtgebers widerrufen, eingeschränkt oder abgeändert wird (Landgericht Detmold, Az.: 10 S 110/14, Urteil vom 14.01.2015).

Bankrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 18. Juli 2015

Reiserecht – Ansprüche bei Reisemängeln

Welche Rechte stehen einem Reisenden bei Reisemängeln zu? Treten während der Reise Mängel auf, kann der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter die Beseitigung der Mängel verlangen. Der Reisende muss dem zuständigen Ansprechpartner (z.B. Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort) hierzu eine kurze Frist setzen (z.B. 1 Tag), damit dieser die bestehenden Mängel beseitigen kann. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Reisende über den Zeitraum des Bestehens des Man-gels den Reisepreis mindern. Der Reisende kann den Reisevertrag auch fristlos kündigen, wenn die Reise aufgrund eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt ist. Neben der Reisepreisminderung und der fristlosen Kündigung des Vertrages, kann der Reisende auch Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise vorlag, oder die Reise praktisch nicht mehr durchgeführt wer-den konnte. Nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise müssen die bestehenden Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter innerhalb von 1 Monat (Ausschlussfrist) geltend gemacht werden. Die Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren innerhalb von 2 Jahren (Verjährungsfrist). Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) oder eine Individualvereinbarung kann der Reiseveranstalter die 2 Jahresfrist auf 1 Jahr verkürzen! Beachten Sie daher die diesbezüglichen Regelungen in den AGB des Reisevertrags! Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Reiserechtsbroschüre unter:


oder auf unserer Internetseite unter:


Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Freitag, 17. Juli 2015

Raubkopienerstellung auf Dienstrechner - außerordentliche Kündigung rechtmäßig?

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2015, Az.: 2 AZR 85/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 16. Juli 2015

Sofortige Scheidung wegen unzumutbarer Härte

Hat der Noch-Ehepartner ein Verhältnis zu einem neuen Partner und wohnt dieser neue Partner sodann innerhalb des Trennungsjahres mit in der vormaligen Ehewohnung, so stellt dieser Treuebruch des Noch-Ehepartners für den anderen Ehepartner eine  unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB dar, so dass dieser vor Ablauf eines Trennungsjahres die Scheidung einreichen kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.10.2004, Az.: 9 WF 111/04).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Fristlose Kündigung nach Brötchendiebstahl rechtmäßig?

Der Diebstahl von geringwertigen Sachen welche im Arbeitgebereigentum stehen (im Fall acht belegte Brötchenhälften) kann grundsätzlich eine fristlose Arbeitgeberkündigung rechtfertigen. Auch bei Arbeitnehmerdiebstählen muss der Arbeitgeber jedoch vor dem Ausspruch einer Kündigung den Arbeitnehmer grundsätzlich abmahnen. Im Einzelfall muss vor dem Ausspruch einer Kündigung geprüft werden, ob durch den Ausspruch einer Abmahnung das Vertrauen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wieder hergestellt werden kann. Dabei ist zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, ob er bei seiner Vertragspflichtverletzung offen oder heimlich gehandelt hat und wie er - angesprochen auf seine Verfehlung - mit den Vorwürfen umgeht. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits sehr lange, im Fall 23 Jahre, ist der Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig (ArbG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az.: 27 Ca 87/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe   - Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 14. Juli 2015

Geschwindigkeitsmessung – Beweisverwertungsverbot bei Auswertung durch Privatunternehmen

Lässt eine Bußgeldbehörde die Auswertung von Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung von einem Privatunternehmen vornehmen, so hinsichtlich der vom Privatunternehmen ermittelten Ergebnisse ein Beweisverwertungsverbot und das Bußgeldverfahren ist gegen den Betroffenen einzustellen (AG Parchim, Urteil vom 01.04.2015, Az.: 5 OWi 2215/14).
Geschwindigkeitsüberschreitung Siegen/Kreuztal/Olpe

Montag, 13. Juli 2015

Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung bei Langzeiterkrankung?

Ein Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlungspflicht verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 – 4 EFZG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wobei eine derartige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen Angaben über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu enthalten hat. Denn die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 – 4 EFZG unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer noch einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des § 5 EFZG, der keine Ausnahme vorsieht, als auch aus Sinn und Zweck der Regelung. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber auf Grund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen treffen zu können (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996, Az.: 3 Sa 449/95; Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2002, Az.: 5 Ca 6031/01).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Sonntag, 12. Juli 2015

Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht als außergewöhnlichen Belastungen steuerlich abzugsfähig. Mit dieser Entscheidung haben die Senate des BFH eine bestehende Streitfrage zwischen den Senaten des Bundesfinanzhofs geklärt (BFH, Urteil vom 10.03.2015, Az.: VI R 60/11).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 11. Juli 2015

Fahrzeugkauf – Verschweigen eines Unfallschadens – arglistige Täuschung

Wird der Fahrzeugverkäufer nach Unfällen und sonstigen Mängel des angebotenen Fahrzeugs ausdrücklich gefragt, so muss seine Antwort richtig und vollständig sein. Eine Arglist des Fahrzeugverkäufers setzt nicht voraus, dass er in Schädigungsabsicht handelt oder sich einen Vorteil erhofft.  Ein arglistiges Handeln des Fahrzeugverkäufers setzt lediglich voraus, dass er die Unrichtigkeit seiner Behauptungen kennt oder zumindest für möglich hält. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt ein Fahrzeugverkäufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss des Käufers haben, ohne tatsächliche Grundlagen „ins Blaue hinein“ unrichtige Angaben macht. Verschweigt ein Fahrzeugverkäufer einen erheblichen Unfallschaden, oder macht er unrichtige Angaben zur Höhe des Schadens bzw. des Schadensumfangs, kann der Fahrzeugkäufer den Fahrzeugkaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Braunschweig, Urteil vom 06.11.2014, Az.: 8 U 163/13).

Autorecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 10. Juli 2015

Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn – Beseitigungsanspruch?

Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in der Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung seines Grundstücks verlangen. Etwas anderes gilt, wenn das Eigentum des Grundstückeigentümers durch den Schattenwurf beeinträchtigt wird und die in den Landesnachbargesetzen enthaltenen Abstandsvorschriften bei der Baumpflanzung nicht eingehalten wurden. Ein Beseitigungsanspruch kommt setzt voraus, dass der beschwerte Grundstückseigentümer wegen der Höhe der Bäume ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az.: V ZR 229/14).

Nachbarrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 9. Juli 2015

Muss Mieter die Anbringung von Rauchmeldern dulden?

Gemäß § 555d Abs. 1 BGB hat ein Mieter eine Modernisierungsmaßnahme des Vermieters zu dulden. Modernisierungsmaßnahmen sind hierbei u. a. bauliche Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird oder durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden. Der Vermieter darf daher unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Wohnverhältnisse durch Erhöhung der Sicherheit in der Wohnung Rauchmelder anbringen. Da es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden ist, ist die Anbringung auch nicht mit der üblichen Frist anzukündigen. Gemäß § 555d Abs. 2 BGB besteht eine Duldungspflicht des Mieters u. a. dann nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Eine solche Härte ist bei dem Anbringen von Rauchmeldern nicht der Fall (AG Halle (Saale), Urteil vom 14.03.2014, Az: 99 C 2552/13).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 8. Juli 2015

Volltrunkener Fußgänger hat bei Verkehrsunfall keinen Anspruch auf Schadensersatz

Die im Unfallzeitpunkt gemessene Blutalkoholkonzentration von z.B. 2,49 Promille begründet die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers, wenn dieser zuvor durch eine Verhaltensweise (Torkeln, starkes Schwanken) aufgefallen ist, die typisch für einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fußgänger ist. Ereignet sich sodann ein Verkehrsunfall zwischen dem alkoholisierten Fußgänger und einem anderen Verkehrsteilnehmer, so hat der Fußgänger häufig keinen Anspruch auf Schadensersatz, da sein Verschulden an der Unfallverursachung aufgrund seiner Alkoholisierung überwiegt und der andere unfallbeteiligte Verkehrsteilnehmer sich noch nicht einmal die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurechnen lassen muss (OLG Hamm, Az.: 9 U 34/14, Urteil vom 17.04.2015).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 7. Juli 2015

Autobahnunfall bei Dunkelheit - Haftungsverteilung

Kommt bei Dunkelheit ein schleuderndes Fahrzeug quer auf der linken Fahrbahn der Autobahn zum Stehen, haftet ein darauf auffahrendes Fahrzeug mit einem Anteil von 25 %, wenn der Fahrer nicht die erforderliche, dem Abblendlicht angepasste Geschwindigkeit eingehalten hat. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb des sichtbaren Bereichs angehalten werden kann. Dies gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen. Gemäß § 18 Abs. 6 StVO muss der Fahrer seine Geschwindigkeit nur dann nicht der Reichweite seines Abblendlichts anpassen, wenn die Schlussleuchten eines vorausfahrenden Kraftfahrzeuges klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand eingehalten wird oder der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015, Az: 22 U 238/13).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 6. Juli 2015

Hitzefrei für Arbeitnehmer bei sommerlichen Temperaturen?

Arbeitsrechtlich gibt es kein „hitzefrei“ oder einen Anspruch auf klimatisierte Arbeitsräume für Arbeitnehmer. Es gibt auch keine genauen Vorschriften zu Höchst- oder Niedrigtemperaturen am Arbeitsplatz. Nach § 618 BGB ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet den Arbeitsplatz so einzurichten und zu unterhalten, dass keine Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers bestehen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt.

1. Nach der Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“, die am 23.06.2010 veröffentlicht wurde, soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten.

2. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumlufttemperatur von über + 26 °C, so hat der Arbeitgeber diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz ist zu vermeiden.

3. Bei einer Überschreitung der Raumlufttemperatur von + 30 °C sollte der Arbeitgeber wirksamere Maßnahmen ergreifen. Beispielhafte Maßnahmen sind:

a. Jalousien nach der Arbeitszeit geschlossen lassen,

b. Nachtauskühlung des Gebäudes nutzen,

c. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben,

d. Lüftung in den frühen Morgenstunden,

e. Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung,

f. Lockerung der Bekleidungsregelungen,

g. Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Mineralwasser etc.).

4. Bei einer Überschreitung der Raumlufttemperatur von + 35 °C ist der Arbeitsraum für die Zeit der Überschreitung ohne technische (z.B. Luftduschen und Wasserschleier) und organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen für Arbeitnehmer) nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 3. Juli 2015

Mieträume durch Mieter bei Rückgabe an Vermieter nicht geräumt - Folgen

Die Rückgabepflicht des Mieters umfasst neben der Besitzverschaffung an den Räumen zugunsten des Vermieters (auch durch Rückgabe sämtlicher Schlüssel) auch die Räumung der Mietsache von den eingebrachten Sachen. Die Räumung ist ein wesentliches Element der Rückgabe, wobei der Zustand der Mietsache bei der Rückgabe grundsätzlich ohne Bedeutung ist. Lässt der Mieter eine erhebliche Menge ihm gehörender Gegenstände zurück, soll stellt dies eine unzulässige Teilräumung dar, so dass der Mieter die Räume nicht geräumt hat und dem Vermieter zum Nutzungsersatz verpflichtet ist. Das Zurücklassen von wenigem „Gerümpel“ steht aber der Annahme der Rückgabe nicht entgegen. Vielmehr liegt hierin (nur) eine Schlechterfüllung der Räumungsverpflichtung, die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter auslösen können (KG Berlin, Urteil vom 13.04.2015, Az: 8 U 212/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 2. Juli 2015

Ehe gescheitert: Befreiung von Bankverbindlichkeiten

Hat ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen. Die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs unterliegt jedoch Einschränkungen, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben. Nach Scheitern der Ehe kann der die Sicherheit stellende Ehegatte für die Sicherung neuer oder umgeschuldeter Kredite jedenfalls verlangen, dass der andere Ehegatte ihm einen Tilgungsplan vorlegt, der erkennen lässt, für welche Zwecke und für welche Zeit die Grundschulden auch unter Berücksichtigung seiner Interessen noch benötigt werden. Auf eine einseitig dem anderen Ehegatten überantwortete und ihm nicht offengelegte Planung muss er sich nicht einlassen (BGH, Urteil vom 04.03.2015, Az.: XII ZR 61/13).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 1. Juli 2015

Über welchen Zeitraum kann man einen Nutzungsausfallschaden geltend machen?

Im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, hat der Geschädigte gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf den Ersatz des Nutzungsausfalls für die erforderliche Ausfallzeit seines Fahrzeugs, d.h. für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer (Kauf eines Ersatzfahrzeugs) zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit. Einen Nutzungsausfall für ein beschädigtes Kraftfahrzeug kann man gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht geltend machen, wenn man (selbst) über mindestens ein zweites ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz einem zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az.: VI ZR 363/11).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz