Donnerstag, 31. März 2011

Sachverständigenkostenerstattung nach Verkehrsunfall mit Mitverschulden

Die Kosten eines eingeholten Kfz-Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall haben der Schädiger und seine KFZ-Haftpflichtversicherung auch bei einem Mitverschulden des Geschädigten am Verkehrsunfall in voller Höhe zu erstatten (OLG Rostock, Urteil vom 18.03.2011, Az: 5 U 144/10).

Sachverständigenkosten sind - außer bei Bagatellschäden - erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung (BGH NJW 2007, 1450; 2005, 356). Insoweit findet keine Quotelung statt. Dies entspricht der Differenztheorie, wonach der Schädiger dem Geschädigten das schuldet, was der Geschädigte aufwenden muss, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Im Gegensatz zu den Schadenspositionen, die im Falle der Mithaftung des Geschädigten quotiert werden müssen, wie etwa Reparaturkosten, fallen Sachverständigenkosten überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall selbst vollständig verursacht, und dienen ausschließlich dazu, den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil des dem Geschädigten entstandenen Sachschadens von dem Schädiger ersetzt zu bekommen Der Sachverständige kann nur zur Feststellung des Gesamtschadens beauftragt werden.
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Mittwoch, 30. März 2011

Modernisierungskosten der Mietwohnung – Umlage auf Mieter
Ein Vermieter darf die anfallenden Renovierungskosten bei Modernisierungsarbeiten des Mietobjekts/der Mietwohnung auf die Mieter umlegen. Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Arbeiten selbst vornimmt um sich die angefallenen Aufwendungen vom Vermieter ersetzen lässt (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: VIII ZR 173/10).
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet – Gerichtsstand in Deutschland
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (z.B. Rufmord, üble Nachrede, Bilderveröffentlichung) kann nicht immer in Deutschland geklagt werden. In Deutschland kann z.B. auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz nur dann geklagt werden, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen Inlandsbezug mit Deutschland aufweisen. Der Serverstandort für die gehosteten Daten ist für den Klageort nicht entscheidend (BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az: VI ZR 111/10).
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Dienstag, 29. März 2011

Fehlalarm – Mieterhaftung für Feuerwehrschäden
Alarmiert ein Mieter die Feuerwehr wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in einer Nachbarwohnung bestehen, haftet er nicht für Schäden, die durch die Feuerwehr (z.B. durch das Aufbrechen der Wohnungstüre) verursacht werden (LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011, Az: 49 S 106/10).
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Betäubungsmittelverstoß bei Polizeiangestellten – fristlose Kündigung

Besteht gegen einen Polizeiangestellten der Verdacht der außerdienstlichen Herstellung von Betäubungsmitteln, so kann vom Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (ArbG Berlin, Urteil vom 29.03.2011, Az: 50 Ca 13388/10).
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Montag, 28. März 2011

Darlehensrückzahlung mit bestempelten Geldscheinen nicht möglich

Ein Schuldner muss ein Darlehen mit unbestempelten Gelscheinen zurückzahlen. Der Gläubiger kann die Annahme von privat bestempelten Geldscheinen des Schuldners – die möglicherweise nicht überall angenommen werden oder sonstige Nachteile nach sich ziehen können – verweigern, da eine Geldschuld eine Wertverschaffungsschuld und keine Sachschuld ist (AG München, Urteil vom 09.06.2010, Az: 233 C 7650/10).
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Samstag, 26. März 2011

Arbeitszeugnis – Leistungsort und Neuausstellung bei Verlust
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Arbeitszeugnis grundsätzlich vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen. Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, hat die Leistung am Wohnsitz des Schuldners zu erfolgen, § 269 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Wohnsitzes tritt, wenn der Schuldner seiner gewerblichen Niederlassung an einem anderen Ort hat, der Gewerbebetrieb des Schuldners, wenn die Verbindlichkeit in seinem Gewerbebetrieb entstanden ist, § 269 Abs. 2 BGB.
Ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses durch Erfüllung erloschen, geht das Zeugnis verloren oder wird es beschädigt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Dies ergibt sich aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verlust oder die Beschädigung des Originalzeugnisses von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist. Entscheidend ist vielmehr allein die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden kann (LAG Hessen, Urteil vom: 07.02.2011, Az: 16 Sa 1195/10).
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Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften - Nutzungsersatz
Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über die gegenseitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB. Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 02.02.2011, Az: VIII ZR 103/10).
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Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters - Mietvertragskündigung

Nimmt der Mieter eine Untervermietung vor, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten auch dann, wenn er einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Ob ein derartiger Vertragsverstoß des Mieters ein die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigendes Gewicht hat, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Hat der Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter rechtzeitig erbeten, so ist eine auf die fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt (BGH, Urteil vom 02.02.2011, Az: VIII ZR 74/10). Der Vermieter kann zur Begründung einer Kündigung auf die in einem früheren, dem Mieter zugegangenen Schreiben dargelegten Kündigungsgründe Bezug nehmen.
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Freitag, 25. März 2011

Verkehrsunfall – Reparaturkosten bei 30 % über dem Wiederbeschaffungswert – Reparatur möglich?

Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug dennoch reparieren, so können die Kosten nicht in einen vom Schädiger auszugleichenden wirtschaftlich vernünftigen Teil (bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) und einen vom Geschädigten selbst zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil aufgespalten werden.

Für den Fall, dass zwar die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch durch Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, kann dem Geschädigten aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden

Der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten aber nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war (BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az: VI ZR 79/10).
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Donnerstag, 24. März 2011

Datenschutzbeauftragter – Bestellung kann vom Arbeitgeber nicht einfach widerrufen werden

Ein Datenschutzbeauftragter kann vom Arbeitgeber nicht einfach mit der Begründung abberufen werden, dass die Aufgaben in Zukunft von einem externen Dritten ausgeführt werden. Auch wegen einer Mitgliedschaft im Betriebsrat kann die Bestellung als Datenschutzbeauftragter vom Arbeitgeber nicht einfach widerrufen werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az.: 10 AZR 562/09).
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Mittwoch, 23. März 2011

Schönheitsreparaturenklausel in Gewerberaummietverträgen
Auch bei Gewerberaummietverträgen kann der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben, dass der Mieter von der bisherigen Ausführungsart der Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters abweichen darf. Eine anders lautende Mietvertragsklausel ist unwirksam und hat zur Folge, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturenkosten nicht auf den Mieter abwälzen kann (KG, Beschluss vom 17.05.2010, Az: 8 U 17/10).

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Dienstag, 22. März 2011

Arbeitslosengeldsperre bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages?

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber aufgrund des Wegfalls seines Arbeitsplatzes einen Aufhebungsvertrag und werden im geschlossenen Aufhebungsvertrag die Regelungen des § 1a Kündigungsschutzgesetz zur Abfindungshöhe beachtet, darf von der Agentur für Arbeit keine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011, Az: L 3 AL 712/09). Der Arbeitnehmer führt in diesen Fällen auch keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Arbeitslosigkeit herbei, wenn keine Anzeichen dafür gegeben sind, dass der Aufhebungsvertrag bewußt zu Lasten der Agentur für Arbeit geschlossen wurde.
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Montag, 21. März 2011

Betrugsvorwurf bei vermeintlich nicht gezahlter Rechnung – Schmerzensgeldanspruch

Unterstellt ein Verkäufer einem Käufer in einem Schreiben, dass dieser die erhaltene Ware nicht bezahlt hat und droht der Verkäufer dem Käufer mit einem Strafantrag wegen Betrugs, so stellt dieses Schreiben keine Beleidigung oder Nötigung des Käufers dar. Der Käufer hat auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich herausstellt, dass er die erhaltene Ware – entgegen den Behauptungen des Verkäufers - bezahlt hat (AG München, Urteil vom 31.08.2010, Az: 133 C 10070/10).
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Sonntag, 20. März 2011

Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfall – Höhe und Bemessung

Häufig erleidet man bei einem Verkehrsunfall auch unfallbedingte Verletzungen. Man hat aufgrund der erlittenen Verletzungen einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Jedoch in welcher Höhe kann man einen solchen Schmerzensgeldanspruch geltend machen? Bei der Bemessung eines Schmerzensgeldanspruches müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Darunter fallen beispielsweise die Schwere der Verletzung und die damit verbundenen Schmerzen, die Art und die Dauer der ärztlichen Behandlung (z.B. häufige Arztbesuche bei mehreren Fachärzten), der Heilungsverlauf, die Länge der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit und eventuell bestehende Folge- und Spätschäden. Eine schleppende Regulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers wirkt sich ebenfalls schmerzensgelderhöhend aus. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes benutzen die Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie die Gerichte in der Regel sog. „Schmerzensgeldtabellen“. In diesen sind bereits ergangene Urteile, nebst unfallbedingten Verletzungen und zugesprochenen Schmerzensgeldbeträgen zusammengefasst. Die Schmerzensgeldtabellen dienen jedoch nur als Anhaltspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes. In der nachfolgenden Tabelle sind exemplarisch einige Beispiele aufgeführt:


Muskelprellung am Oberarm mit Schwellung
4 Tage zu 50 % arbeitsunfähig
350€

HWS-Schleudertrauma, Schädelprellung, Rippenprellung
1 Woche arbeitsunfähig
500€

Prellung an beiden Knien mit Hämatom
700€

HWS-Schleudertrauma, Muskelhartspann, Nackensteifheit
19 Tage arbeitsunfähig
900€

HWS-Schleudertrauma, Kopfschmerzen, Brechreiz, Schwindel
2 Wochen Schanzsche Krawatte, 4 Wochen
arbeitsunfähig
1.800€

HWS-Schleudertrauma sowie Zahnverlust
Beschwerden und Behandlung über 1 Jahr
4.000€

Schädelhirntrauma sowie Prellungen
10 Monate Schmerzen
6.000€

Rippenfrakturen
4 Wochen Krankenhaus
8.000€

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Verkehrsunfall ohne Zeugen – Anhörung der Unfallbeteiligten vor Gericht

Das „Fair-Trial-Prinzip“ gebietet es bei einem vom Gericht für aufklärungsbedürftig gehaltenen streitigen Unfallgeschehen, dessen Hergang im Einzelnen mangels ausreichender Anknüpfungstatsachen nicht im Wege gutachtlicher Unfallanalyse geklärt werden kann und das auch nicht von Zeugen beobachtet wurde, regelmäßig beide Unfallbeteiligte zu hören und seine Überzeugungsbildung nicht nur auf die Angaben eines der Beteiligten zu stützen. Denn anders als durch Anhörung beider Beteiligten lässt sich ein umfassendes und zuverlässiges Bild von dem Unfallhergang schwerlich gewinnen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, Az: 4 U 355/10).
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Dienstag, 15. März 2011

Urheberrechtsverletzungen – Überwachungspflichten des Internetanschlussinhabers

Nach der Auffassung des LG Frankfurt/M., die sich im Übrigen auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. (Urt. v. 20.12.2007 – 11 W 58/07) stützt, besteht nicht bereits deshalb Anlass, nahestehende Personen bei der Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen, nur weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und die Medien darüber umfangreich berichtet haben. Eine Pflicht zur Instruierung und Überwachung des Internutzers erweckt den Anschlussinhaber bei der Überlassung des Internetanschlusses an Dritte erst und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, grundsätzlich erst dann, "wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten" (AG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 30 C 2598/08-25).
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Urheberrechtsverletzungen – Überwachungspflichten des Internetanschlussinhabers

Nach der Auffassung des LG Frankfurt/M., die sich im Übrigen auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. (Urt. v. 20.12.2007 – 11 W 58/07) stützt, besteht nicht bereits deshalb Anlass, nahestehende Personen bei der Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen, nur weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und die Medien darüber umfangreich berichtet haben. Eine Pflicht zur Instruierung und Überwachung des Internutzers erweckt den Anschlussinhaber bei der Überlassung des Internetanschlusses an Dritte erst und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, grundsätzlich erst dann, "wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten" (AG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 30 C 2598/08-25).
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Montag, 14. März 2011

Schmerzensgeld – Minderung bei Vorerkrankungen
Bei der Bemessung eines Schmerzensgeldanspruches mindern bestehende Vorerkrankungen den Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten, wenn dieser nicht beweisen kann, dass die Erkrankungen ausschließlich auf das Schadensereignis (z.B. Verkehrsunfall) zurückzuführen sind (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2011, Az.: 14 W 47/10). Der Geschädigte trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Unfallbedingtheit seiner Verletzungen.
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Private Arztrechnungen sind erst mit Rechnungsstellung fällig

Private Arztrechnungen werden gemäß § 12 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erst mit Rechnungsstellung fällig, so dass die Verjährungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt beginnt (AG München, Urteil vom 28.09.2010, Az: 213 C 18634/10).
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Freitag, 11. März 2011

"Falschparken" auf Supermarktparkplatz – Fahrzeug darf abgeschleppt werden

Parkt man unberechtigterweise auf einem Supermarktplatz oder überschreitet man die vorgegebene Mindestparkzeit, so darf der Supermarktbetreiber das Fahrzeug von einer Drittfirma an einen unbekannten Ort abschleppen lassen und die Herausgabe von der Zahlung der entstandenen Abschleppkosten (im Fall: 219,50 Euro) abhängig machen (KG, Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10).
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Donnerstag, 10. März 2011

Aktfotos in Kirche sind strafbar………
Die Fertigung von Aktfotos in einer Kirche stellt eine Störung der Religionsausübung nach § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (Amtsgericht Memmingen, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 3 Ds 223 Js 688/10).
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Ausstellung eines fehlerhaften ärztlichen Attestes ist strafbar……

Stellt ein Arzt bewußt ein fehlerhaftes Attest aus, so stellt kann dies von jeweiligen Berufsgericht für Ärzte bestraft werden (VG Gießen, Urteil vom 15.02.2011, Az: 21 K 1582/10.GI.B).
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Mittwoch, 9. März 2011

Beweislast für mangelhafte Nachbesserung einer Kaufsache
Tritt nach einer Nachbesserung erneut ein Mangel an der Kaufsache auf, trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Die Beweislast des Käufers bezieht sich jedoch nicht auf die Frage, aus welchem Grund die Nachbesserung fehlgeschlagen ist bzw. auf welche Ursache der bestehende Mangel zurückzuführen ist, sofern der Mangel nicht auf eine unsachgemäße Handlung/Handlungsweise des Käufers zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 09.03.2011, Az: VIII ZR 266/09).
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eBay-Bewertung – Löschung einer negativen Bewertung mittels einstweiliger Verfügung

Mittels einer einstweiligen Verfügung kann ein eBay-Mitglied eine negative Bewertung im eBay-Bewertungsportal nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht entfernen lassen, da das Internetauktionshaus eBay seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, „ihre Sicht der Dinge“ im Konfliktfall darzustellen. Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann daher nur mittels eines normalen Klageverfahrens erreicht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2011, Az: I-15 W 14/11).
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Dienstag, 8. März 2011

Fahrerlaubnisentziehung bei körperlichen oder geistigen Mängeln

Besteht bei einem Fahrerlaubnisinhaber der Verdacht, dass er nicht mehr die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, darf die Straßenverkehrsbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines entsprechenden Gutachtens auferlegen. Wird dieses Gutachten nicht fristgemäß durch den Fahrerlaubnisinhaber vorgelegt und wurde die Gutachtenbeibringung rechtmäßigerweise angeordnet, darf ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen (VG Osnabrück, Az.: 6 B 3/11, Beschluss vom 07.02.2011).

Ein Fahrerlaubnisinhaber muss die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen, damit er ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf. Die Fahrerlaubnisbehörde darf vom Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines für die jeweilige Fragestellung zuständigen Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation verlangen kann, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen dessen körperliche oder geistige Eignung begründen. Vorausgesetzt sind von Tatsachen getragene Zweifel an der Fahreignung; ob und inwieweit diese Zweifel begründet sind, d.h. ob im Einzelfall die Fahreignung eingeschränkt ist, soll die Fahrerlaubnisbehörde aufklären. Dabei hat es der Gesetz- und Verordnungsgeber dem Inhaber der Fahrerlaubnis auferlegt, bestehende Zweifel an seiner Fahreignung durch Vorlage eines Gutachtens auszuräumen; der Fahrerlaubnisbehörde obliegt es hingegen zunächst, die Notwendigkeit der Vorlage ihm gegenüber anzuordnen. Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig die Vorlage eines solchen Gutachtens an und kommt der Inhaber der Fahrerlaubnis dieser Anordnung nicht fristgerecht nach und räumt somit die gegen seine Eignung bestehenden Zweifel nicht aus, so darf die Fahrerlaubnisbehörde kraft § 11 Abs. 8 FeV vom Fehlen der Fahreignung ausgehen und muss in Konsequenz der gesetzlichen Bestimmungen die Fahrerlaubnis entziehen.
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Montag, 7. März 2011

Haftung eines Sportlers gegenüber einem Mitspieler bei einem Regelverstoß

Die Haftung eines Sportlers gegenüber einem Mitspieler aus § 823 Abs. 1 BGB setzt den Nachweis voraus, dass er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat. Damit scheidet eine Haftung zunächst in den Fällen aus, in denen sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem - bei jeder Sportausübung zu beachtenden - Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners Verletzungen zuzieht (LG Bonn, Urteil vom 27.01.2010, Az: 2 O 238/09).

Aber auch ein regelwidriges Verhalten eines Sportlers, durch das ein Mitspieler verletzt wird, begründet nicht in jedem Fall eine Haftung des Sportlers. Denn die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs bestimmen sich nach den besonderen Gegebenheiten des Sports, bei dem sich der Unfall ereignet. Sie sind an der tatsächlichen Situation und den berechtigten Sicherheitserwartungen der Teilnehmer des Wettkampfes auszurichten. Die Eigenart eines Fußballspiels als Kampfspiel z.B. zwingt den Spieler oft, im Bruchteil einer Sekunde Chancen abzuwägen und Risiken einzugehen. Es stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Kraft, an Schnelligkeit, Geschicklichkeit und körperlichen Einsatz.

Ein Schuldvorwurf ist nur dann berechtigt, wenn die durch den Spielzweck gebotene bzw. noch gerechtfertigte Härte die Grenze zur Unfairness überschreitet. Solange sich das Verhalten des Spielers noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässiger Unfairness bewegt, ist ein Verschulden und eine Haftung des Spielers trotz objektiven Regelverstoßes nicht gegeben.
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Auskunftsanspruch gegen Internetforenbetreiber bei Verleumdungen im Forum?
Stellt man als Privatperson fest, dass in einem Internetforum Verleumdungen über die eigene Person veröffentlicht worden sind, so hat man gegenüber dem Betreiber des Internetforums lediglich einen Anspruch darauf, dass dieser die rufschädigenden Beiträge sofort löscht. Der Internetforumsbetreiber ist hingegen nicht dazu verpflichtet, die Kontaktdaten (Name und Anschrift) des Verleumders zu übermitteln. Nach Ansicht des AG München muss man sich als Geschädigter diesbezüglich an die Strafverfolgungsbehörden wenden, die nach dem Telemediengesetz einen Auskunftsanspruch nach § 14 Abs. 2 TMG gegenüber dem Internetforenbetreiber besitzen (Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2011, Az: 161 C 24062/10).
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Altes Brot für Biotonne geklaut – Kündigung des Arbeitnehmers?

Klaut ein Arbeitnehmer ein altes Brot, welches der Arbeitgeber per Biotonne entsorgen wollte, so stellt dieses Verhalten keine schwerwiegende Verletzung des Arbeitsverhältnisses dar, die den Arbeitgeber dazu berechtigt das Arbeitsverhältnis fristlos, ohne Ausspruch einer vorherigen Abmahnung, zu kündigen (ArbG Leipzig, Urteil vom 30.09.2010, Az.: 3 Ca 1482/10). Im vorgenannten Fall hätte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin aufgrund ihres Verhaltens und der Geringwertigkeit des alten Brotes, lediglich abmahnen können.

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Das Gesetz kennt jedoch keine „absoluten“ Kündigungsgründe. Vielmehr ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen. Dafür ist zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände an sich, d.h. typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist. Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht.
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Sonntag, 6. März 2011

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion durch Verkäufer - Schadensersatzpflicht

Bricht ein eBay-Verkäufer eine eBay-Auktion vor deren Ablauf ab und ist er hierzu nach den AGB von eBay nicht berechtigt, so kommt zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Weigert sich der Verkäufer sodann, dem Höchstbietenden (Käufer) die Ware zum Preis bei Auktionsabbruch zu liefern, so kann der Höchstbietende Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom eBay-Verkäufer nach §§ 280, 281 BGB in Höhe des Marktpreises der angebotenen Ware fordern. Der zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs erzielte Preis ist hierbei unerheblich (z.B. nur 1,00 Euro).

Im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung ist der Höchstbietende so zu stellen, wie wenn der eBay-Verkäufer den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Der Höchstbietende kann die Ware auf dem allgemeinen Markt käuflich erwerben und den Differenzbetrag zwischen Auktionspreis und Warenkaufpreis als Schadensersatz gegenüber dem eBay-Verkäufer geltend machen. Diese Ersatzbeschaffung stellt sich auch nicht als unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB dar. Der Höchstbietende darf darauf vertrauen, dass er bei der Teilnahme an der Auktion als Höchstbietender den Artikel selbst dann erwirbt, wenn das Höchstgebot weit unter dem üblichen Marktpreis liegt. Das wirtschaftliche Risiko der Erzielung eines geringen Kaufpreises trifft bei derartigen Auktionen den eBay-Verkäufer. Der eBay-Verkäufer muss stets damit rechnen, dass bei Ende der Auktion der Marktwert des Artikels nicht annähernd erreicht wird (AG Gummersbach, Urteil vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10).
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Internetrecht2011

Aktuelle Informationen zum Internetrecht

Samstag, 5. März 2011

Detektivkosten des Arbeitgebers bei Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Ein Arbeitgeber kann dann die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten ersetzt verlangen, wenn er den Detektiv anlässlich eines konkreten Tatverdachts mit der Überwachung des Arbeitnehmers beauftragt hat und der Arbeitnehmer dann einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG, Urteil vom 28. 5. 2009 - 8 AZR 226/ 08).
In einem solchen Fall handelt es sich nicht um Vorsorgekosten, die unabhängig von konkreten schadensstiftenden Ereignissen als ständige Betriebsausgabe vom Arbeitgeber zu tragen sind. Sofern konkrete Verdachtsmomente vorliegen, gehören auch die zur Abwehr drohender Nachteile notwendigen Aufwendungen des Geschädigten zu dem nach § 249 BGB zu ersetzenden Schaden. Die Grenze der Ersatzpflicht richtet sich nach dem, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung oder zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich getan haben würde. Es stellt ein sozialadäquates Verhalten dar, wenn ein Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfahren hat, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt. Die Detektivkosten sind jedoch nur dann als notwendig anzusehen, wenn im Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits ein konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers bestand und eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles solche Aufwendungen gemacht hätte.
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Rechte bei Fitness-/Sportstudioverträgen:
Welche Rechte und Pflichten hat man als Fitness- bzw. Sportstudiomitglied?
1. Vertragsabschluss:
Bei Abschluss des Vertrages sollte dieser sorgfältig durchgelesen werden. Die Vertragsdauer darf nicht länger als 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate. Man sollte auch auf versteckte Zusatzkosten (z.B. Kursgebühren und Servicepauschalen) achten.
2. fristlose Kündigung:
Ein Vertrag kann auch vorzeitig wieder gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine außerordentliche Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest mit genauer Beschreibung des Krankheitsbildes ist notwendig! – Dauererkrankung); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung.
3. Getränke und Essen:
Darf man sein eigenes Essen und Trinken mitnehmen?
Essen:
kleine Snacks wie Energieriegel oder eine Banane dürfen nicht verboten werden.
Getränke:
Ein Verbot eigene Getränke mit in das Fitness- bzw. Sportstudio zu nehmen ist unwirksam. Dosen, Trinkpäckchen oder Glasflaschen können jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
4. MP3-Player etc.:
Das Fitness- bzw. Sportstudio darf die Benutzung von MP3-Playern etc. nicht untersagen. Jedoch darf Musik nur in einer solchen Lautstärke gehört werden, dass andere Mitglieder hiervon nicht gestört werden.
5. Haftung:
Mitarbeiter/Inhaber des Fitness- bzw. Sportstudios sind dazu verpflichtet die Mitglieder über mögliche Gesundheitsschäden aufzuklären. Daher haften sie für leicht fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Sportgeräte oder fehlerhafte Beratung.
6. Tipps vor Vertragsschluss:
Studio anschauen sowie den Umfang der Geräte und Kurse; kostenloses Probetraining wahrnehmen; Studiovertrag mit AGB und Hausordnung aushändigen lassen und durchlesen; Vertragsdauer beachten – besser kurzfristige Verträge mit einer Dauer von 6 Monaten bis 12 Monaten abschließen; auf versteckte Zusatzkosten achten (wie z.B. Servicepauschalen, Abschlussgebühren, Duschkosten, Saunabenutzungsgebühren, Kursgebühren, Sonnenbankkosten).
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Donnerstag, 3. März 2011

Rosenmontagszug – Von Süßigkeit getroffen – Schmerzensgeldanspruch?
Nein! Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges von den Umzugswagen ist sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt, es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen. Eine Verkehrssicherungspflicht besteht ebenfalls nicht. Wenn man das Werfen von kleineren Süßigkeiten und anderen Gegenständen als erwünscht ansieht lassen sich Verletzungen einzelner der äußerst zahlreichen Zuschauer nicht völlig ausschließen. Die Herabsetzung der Größe der geworfenen Gegenstände kann nicht verlangt werden, da auch ein einzelnes Bonbon oder eine 17 Gramm leichte Schokoladenwaffel im ungünstigen Einzelfall Verletzungen hervorrufen kann. Angesichts der bekannten großen Höhe der Umzugswagen ergibt sich unweigerlich auch eine gewisse Geschwindigkeit der Gegenstände. Eine Vermeidung des Werfens in Richtung von Personen erscheint angesichts der Enge des Zugweges unmöglich und ist traditionell auch nicht beabsichtigt, da das Fangen der geworfenen Gegenstände allgemein erwünscht ist. Wird man von einer Süßigkeit beim Rosenmontagszug getroffen und verletzt, so hat man keinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch (Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.01.2011, Az: 123 C 254/10).
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Freiwilliger Fahrerlaubnisverzicht - Löschung aller Punkte in Flensburg?

Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, führt ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht dazu, dass alle bis dahin „angesammelten“ Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gelöscht werden (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, Az.: BVerwG 3 C 1.10).
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Mittwoch, 2. März 2011

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme
Ein Vermieter kann nach einer vorgenommenen Modernisierungsmaßnahme die Miete auch dann erhöhen, wenn er die Baumaßnahmen zuvor nicht angekündigt hat (BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az: VIII ZR 164/10). Die Ankündigungspflicht des Vermieters dient insoweit lediglich dazu, dass sich der Mieter auf die kommenden Baumaßnahmen einstellen kann.
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Flächenabweichung in vollständig möblierter Mietwohnung um mehr als 10 %

Ein Mieter kann die Miete einer vollständig möblierten Mietwohnung mindern, wenn eine Flächenabweichung von mehr als 10 % zur vertraglich vereinbarten Wohnfläche vorliegt (BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az: VIII ZR 209/10). Die in der Kaltmiete enthaltene Möblierung der Wohnung wird bei einer Mietminderung durch den Mieter nicht berücksichtigt. Nach der Auffassung des BGH besteht kein Unterschied zwischen der Anmietung einer vollmöblierten Wohnung und der Anmietung einer „leeren“ Wohnung.
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Dienstag, 1. März 2011

Anschnallpflicht im Flugzeug muss beachtet werden!

Passagiere die sich während des Startvorgangs nicht anschnallen wollen und/oder sich nicht hinsetzen wollen, können vom Flugzeugkapitän des Flugzeugs verwiesen werden. Der Flugkapitän hat das Hausrecht in einem Flugzeug. Ferner müssen sich Passagiere an die bestehenden Sicherheitsvorschriften halten. Kommen sie diesen nicht nach, kann der jeweilige Flugzeugkapitän von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Passagiere des Flugzeugs verweisen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2010, Az: 13 U 231/09).
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