Zum 01.05.2014 wird das Punktesystem
im Verkehrszentralregister in Flensburg grundlegend reformiert. Statt mit bisher
18 Punkten wird die Fahrerlaubnis ab dem 01.05.2014 bereits mit 8 Punkten
entzogen. Im neuen Recht unterscheidet man im Punktesystem zukünftig nachfolgende
Phasen: 1. Vormerkungsphase 1-3 Punkte; 2. Ermahnungsphase 3-5 Punkte; 3.
Verwarnungsphase 6-7 Punkte; 4. ab 8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis. In
der Ermahnungsphase erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine gebührenpflichtige
Ermahnung und wird zur Änderung seines Fahrverhaltens aufgefordert. Zudem wird
ihm die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Die Teilnahme wird
mit dem Abzug eines Punktes belohnt. In der Verwarnungsphase wird er
gebührenpflichtig verwarnt. Die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau ist
nicht mehr möglich. Jeder Verkehrsverstoß wird künftig mit 0-3 Punkten
geahndet. Generell gibt es für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe
Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten 2 Punkte und für
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.
Zu beachten ist ferner, dass
jeder Verstoß ab dem 01.05.2014 einzeln verjährt, also ohne Verlängerung durch
neue Taten.
Verstöße, die mit 1 Punkt
geahndet wurden verjähren nach 2,5 Jahren; Verstöße, die mit 2 Punkten geahndet
wurden, nach 5 Jahren; Verstöße, die mit 3 Punkten geahndet wurden, erst nach
10 Jahren. Die zum 30.04.2014 beim Kraftfahrtbundesamt im
Verkehrszentralregister bestehenden Punkte werden nach folgender
Umrechnungstabelle umgerechnet: 1-3 Punkte = 1 Punkt; 4-5 Punkte = 2 Punkte;
6-7 Punkte = 3 Punkte; 8-10 Punkte = 4 Punkte; 11-13 Punkte = 5 Punkte; 14-15
Punkte = 6 Punkte; 16-17 Punkte = 7 Punkte; 18 oder mehr Punkte = 8 Punkte. Verkehrsteilnehmer,
die aktuell weniger als 8 Punkte auf ihrem Punktekonto angesammelt haben,
können durch ein entsprechendes Seminar bis zu 4 Punkte abbauen.
Sind bereits 9 bis 13 Punkte
eingetragen, so werden nur 2 Punkte abgezogen. Wer beispielsweise aktuell 7
Punkte hat, kann durch ein Seminar auf 3 Punkte reduzieren. Diese 3 Punkte
ergeben nach neuem Recht nur 1 Punkt!
Bei einem Punktestand von 14 bis
17 Punkten kann ein Abbau nur noch durch eine verkehrspsychologische Beratung
erfolgen. Hier werden 2 Punkte abgezogen.
Hat man als Fahrerlaubnisinhaber Punkte,
sollte man bis zum 01.05.2014 an einem Punkteabbauseminar nach altem Recht
teilnehmen!
Bußgeld Siegen/Kreuztal –
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal