Mittwoch, 4. Juli 2012

Überspannungsschäden durch Gewitter – Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Treten durch einen Blitzeinschlag Überspannungsschaden an Geräten/Anlagen auf, die in der Hausratversicherung versichert sind, so muss der Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung sofort über den Eintritt der Schäden informieren. Soll eine Notreparatur durchgeführt werden, so sollte diese mit der Versicherung vorher abgesprochen werden. Werden im Rahmen von Notreparaturen Teile ausgebaut, so muss der Versicherungsnehmer die ausgebauten Originalteile aufheben und dafür Sorge tragen, dass die Hausratversicherung die ausgebauten Teile nachträglich untersuchen kann. Werden die ausgebauten Teile vor einer Untersuchung durch die Versicherung entsorgt, kann der Versicherungsnehmer nicht mehr beweisen, dass ein Überspannungsschaden vorgelegen hat (Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2007, Az.:281 C15020/07).
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Dienstag, 3. Juli 2012

Download-Software – Weiterverkauf ist zulässig!
Software, die über das Internet gekauft und per Download gespeichert wurde, darf an Dritte weiterverkauft werden, wenn der Erstkäufer seine Kopien löscht und die Software deinstalliert (EuGH, Urteil vom 03.07.2012, Az: C-128/11). Ein Softwarehersteller kann und darf den Weiterverkauf der Software nicht untersagen.
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Montag, 2. Juli 2012

Verkehrssicherungspflicht für Ufertreppe bei gewerblicher Nutzung
Führt eine Treppe zu einem Fluss, muss der Benutzer damit rechnen, dass die Treppenstufen feucht bzw. nass sind und man auf der Treppe ausrutschen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Treppe im Rahmen eines Gastronomiebetriebes genutzt wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012, Az.: 8 U 1030/11). Rutscht man auf den offensichtlich nassen Treppenstufen aus, so besteht keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Verkehrssicherungspflichtigen.
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Sonntag, 1. Juli 2012

Rauchwarnmelder – Kostenumlegung als Betriebskosten
Rauchwarnmelder sind nach DIN 14676 Nr. 6 jährlich auf Beschädigungen und Funktionen zu überprüfen und zu warten, d.h. die Lufteintrittsöffnung ist insbesondere von Staub, die Fotooptik z.B. von Zigarettenrauch zu reinigen, das Gerät ist gegebenenfalls mit einer neuen Batterie zu versehen und es ist ein Probealarm bei ihm auszulösen. Die Wartung besteht aus einer Kontrolle von der Betriebsfähigkeit und der Betriebssicherheit, so dass die Wartungskosten als Betriebskosten gegenüber Mietern ansatzfähig sind. Die Frage, inwieweit Anmietkosten für Rauchmelder auf Mieter umlegbar sind, ist in der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden. In der Literatur werden verschiedene Auffassungen hierzu vertreten. Eine Meinung geht davon aus, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern nicht umlegbar sind, weil dies die Betriebskostenverordnung nicht vorsieht. Die Betriebskostenverordnung regelt nach dieser Auffassung abschließend, in welchen Fällen Mietkosten umlegbar sind. Dies gilt ausdrücklich nur für die Anmietkosten für Kaltwasserzähler (§ 2 Nr. 2), für Geräte zur Wärmeerfassung (Nr. 4a) und für Warmwasserzähler (Nr. 5a i.V.m. 2). Es handelt sich zudem um Kosten, die infolge des Einbaus der Rauchmelder entstehen. Anschaffungskosten könnten jedoch regelmäßig nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Die Gegenmeinung macht geltend, dass die Betriebskostenverordnung keine abschließende Regelung über umlegbare Anmietkosten enthält. Auch die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nach dieser Auffassung umlegbar. Dieser zweiten Meinung hat sich das Landgericht Magdeburg im vorliegenden Fall angeschlossen und die Anmietungskosten von Rauchmeldern für umlegbar erklärt (Landgericht Magdeburg, Urteil vom 27.09.2011, Az: 1 S 171/11).
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Plakatwerbung – Zulässigkeit bei Verdeckung von begrünten Flächen
Werbeanlagen dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten. Eine Verunstaltung liegt auch vor, wenn durch Werbeanlagen der Ausblick auf begrünte Flächen verdeckt wird. Eine Werbeanlage darf den freien Blick auf eine begrünte Fläche nicht unerheblich verstellen. Es muss sich bei dem zu schützenden begrünten Objekt jedoch um eine nennenswerte und bedeutende Begrünung handeln (Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 29.11.2011, Az: 9 K 2708/10).
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Freitag, 29. Juni 2012

eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung bei Sachmangel
Entdeckt ein Verkäufer nach eBay-Auktionsbeginn, dass der von ihm angebotene Artikel Sachmängel aufweist, die ihm zuvor nicht bekannt waren, so kann er die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt. Der Verkäufer ist in diesen Fällen auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber dem Höchstbietenden verpflichtet (LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az.: 18 O 314/11).
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Donnerstag, 28. Juni 2012

Verkehrssicherungspflichtverletzung im Urlaubshotel - Haftung
Ein Reisemangel kann darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht, und die sich dann in Form der Verletzung des Reisenden realisiert. Im Fall ist die Reisende dadurch verletzt worden, dass sich die stirnseitig am Waschtisch im Badezimmer befestigte Granitplatte löste und auf ihren rechten Fuß fiel, womit sie nicht rechnen musste. Diese Verletzung der Verkehrssicherungspflichten durch ein Hotel muss sich der Reiseveranstalter nach § 278 BGB zurechnen lassen, so dass die Reise des Reisenden mangelhaft war und der Reiseveranstalter gemäß §651 f. Abs. 1 BGB dem Reisenden Schadensersatz und Schmerzensgeld haftet (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2012, Az: 16 U 169/11).
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Mittwoch, 27. Juni 2012

Verkehrsunfall – Teil-, Billig- oder Behelfsreparatur und Umsatzsteuerersatz
Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Fahrzeugswiederbeschaffungswerts gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. dem Unfallgegner ersetzt verlangen, wenn er sein Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt. Zudem kann der Geschädigte, wenn er die Unfallschäden an seinem Fahrzeug durch Teil-, Billig- oder Behelfsreparatur nur zum Teil beseitigen lässt, die hierfür aufgewendete Umsatzsteuer ungekürzt neben den durch ein Kfz-Sachverständigengutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten als Kosten der Schadensbeseitigung gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. dem Unfallgegner geltend machen (LG Bremen, Urteil vom 24.05.2012, Az: 7 S 277/11).
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Dienstag, 26. Juni 2012

Hausratversicherung – Entschädigungsgrenze für Uhren?
Bei der Entwendung von Wertsachen wie Schmuck bestehen in Hausratsversicherungsverträgen in der Regel Entschädigungsgrenzen. Bei hochwertigen Armbanduhren handelt es sich jedoch nicht um Wertsachen (Schmuck) im Sinne der Hausratversicherung. Dies ergibt sich daraus, dass Uhren die Funktion der Zeitmessung zukommt und der Schmuckcharakter nicht der Hauptzweck der Uhr ist. Eine Hausratversicherung kann sich daher bei der Entwendung einer Uhr nicht auf die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen für Wertsachen berufen, sondern muss an den Versicherungsnehmer den vollen Wiederbeschaffungspreis (Neupreis) einer gleichwertigen Uhr zahlen (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 10.11.2011, Az: 10 U 771/11).
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Montag, 25. Juni 2012

Kindergartenkinder – Haftung bei Sachbeschädigungen
Begehen Kindergartenkinder während ihres Aufenthaltes im Kindergarten Sachbeschädigungen am Eigentum von Dritten (im Fall: Steine werfen auf ein parkendes Fahrzeug), so haftet der Betreiber des Kindergartens dem Geschädigten auf Schadensersatz, da die Erzieherinnen des Kindergartens ihre diesbezügliche Aufsichtspflicht verletzt haben (OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2012, Az: 1 U 1086/11).
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Samstag, 23. Juni 2012

Wohnungsbrand – Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter
Wenn ein Schaden beim Mietgebrauch entstanden ist und Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt nach der Rechtsprechung des BGH der Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat. Voraussetzung dieser Regel zur Beweislastumkehr ist jedoch, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten „durch Mietgebrauch“ entstanden ist. Lässt sich dagegen insbesondere in Fällen der Beschädigung oder Vernichtung der Mietsache durch Brand nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, weil nicht ausgeschlossen ist, dass ein Dritter die Ursache gesetzt hat, für den keine der beiden Seiten einzustehen hat, so bleibt es bei der Beweislast des Vermieters; denn in einem solchen Fall ist der Mieter vielfach nicht in der Lage, die näheren Umstände der Schadensentstehung darzulegen und zu beweisen, so dass eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Mieters, die auf Risiko- und Verantwortungsbereiche gründet „und nicht zu einer Zufallshaftung führen darf“, insoweit nicht in Betracht kommt (Landgericht Hamburg, Az: 322 O 53/09, Urteil vom 29.04.2011).
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Freitag, 22. Juni 2012

Arbeitnehmerdiskriminierung – Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Will ein Arbeitnehmer gegenüber einem Arbeitgeber geltend machen, er sei von diesem gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nachteilig behandelt worden, so muss er bei der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt diese Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt (BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az: 8 AZR 188/11).
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Mittwoch, 20. Juni 2012

Urlaubsabgeltungsanspruch – Frist zur Geltendmachung des Anspruchs
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BurlG). Diese Befristung galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für den Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs. Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt als reiner Geldanspruch jedoch unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nicht den Fristen des Bundesurlaubsgesetzes und kann daher auch später noch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (BAG, Urteil vom 19.06.2012, Az.: 9 AZR 652/10).
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Montag, 18. Juni 2012

Gaspreiserhöhung – Unwirksamkeit bei fehlendem Hinweis auf Kündigungsrecht
Eine Gaspreiserhöhung gegenüber einem privaten Gas-Haushaltskunden ist unwirksam, wenn für den Gasversorgungsvertrag die GasGVV gilt und der Gasversorger den Kunden nicht auf sein bestehendes Kündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung hinweist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2012, Az: VI-2 U (Kart) 10/11). Ein Schweigen des Kunden auf die Gaspreiserhöhung kann auch nicht als stillschweigende Zustimmung zur Preiserhöhung ausgelegt werden.
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Sonntag, 17. Juni 2012

Internetanschluss – Haftung für rechtswidrige Taten des Ehegatten
Ein Ehegatte haftet als Internetanschlussinhaber nicht für die rechtswidrigen Taten des anderen Ehegatten, wenn der Anschlussinhaber keine Kenntnis von diesen Taten hat. Bei Ehegatten bestehen untereinander keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbesondere minderjährigen – Kindern oder anderen Hausgenossen (OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11).
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Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens durch Arbeitgeber
Der Entzug der Privatnutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber bedarf keiner Änderungskündigung, wenn durch den Wegfall der privaten Nutzungsmöglichkeit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ist nicht berührt, wenn weniger als 25 % des regelmäßigen Verdienstes betroffen sind. Verletzt ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Pflicht, diesem einen Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung zu stellen, so hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch (BAG, Urteil vom 21.03.2012, Az: 5 AZR 651/10).
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Donnerstag, 14. Juni 2012

Dominas – Widerrufsrecht bei sexuellen Dienstleistungen
Bei sexuellen Dienstleistungen (im Fall – Dienstleistungen von 2 Dominas) die Online erworben wurden besteht nach Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart für Verbraucher kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da es sich bei den sexuellen Dienstleistungen um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung handelt. Bei diesen besteht nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
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Mittwoch, 13. Juni 2012

Gebäudesanierung – Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen die man zur Sanierung seines selbst bewohnten Wohnhauses tätigt, kann man als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn es sich bei diesen Aufwendungen nicht um übliche Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen oder Baumängelbeseitigungskosten handelt (BFH, Urteil vom 29.03.2012, Az: VI R 21/11, VI R 70/10, VI R 47/10).
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Urlaubsabgeltung – falsche Angaben im Kündigungsschreiben
Berechnet ein Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben einen überhöhten Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers, so stellt die Erklärung im Kündigungsschreiben ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Die Angabe des Urlaubsabgeltungsanspruchs bezweckt, die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage mit dem Ausspruch der Kündigung abschließend festzulegen und einem Streit bei der späteren Abwicklung zu entziehen. Da die Erklärung des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt, muss er den falsch berechneten Urlaubsabgeltungsanspruch an den Arbeitnehmer auszahlen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.04.2012, Az: 9 Sa 797/11). Ist die Anzahl der Urlaubstage vom Arbeitgeber aufgrund einer fehlerhaften Angabe im Personalabrechnungssystem zu hoch angegeben worden, so kann der Arbeitgeber die Erklärung trotzdem weder fechten, noch ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Schuldversprechen des Arbeitgebers zu berufen.
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Montag, 11. Juni 2012

Pizza mit Metalleinlage ist mangelhaft – Pizzabäcker haftet
Befindet sich in einer Pizza ein Metallteil, welches oberflächlich nicht sofort erkennbar ist, so haftet die Pizzeria gegenüber den Kunden auf Schadensersatz (z.B. Zahnarztkosten für einen abgebrochenen Zahn) und Schmerzensgeld (z.B. wegen der Zahnschmerzen), wenn sich dieser beim Verzehr der Pizza aufgrund des Metallteils verletzt (AG München, Az:231 C 7215/11, Urteil vom 11.06.2012).
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Samstag, 9. Juni 2012

Linksabbieger – Verkehrsunfall durch Missachtung der Wartepflicht
Missachtet ein Linksabbieger die ihn gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO obliegende Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr und kommt es aus diesem Grunde zu einem Verkehrsunfall, so haftet er in vollem Umfang allein bzw. zumindest zum größten Teil. Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az: VI ZR 133/11).
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Freitag, 8. Juni 2012

Schockschadensersatz bei Tötung des geliebten Haustieres?
Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Form von Schockschadensersatzansprüchen (sog. Schockschäden) bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen ist nicht auf Fälle im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren (z.B. geliebten Haustieren) zu erstrecken (BGH, Urteil vom 20.03.2012, Az: VI ZR 114/11).
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Donnerstag, 7. Juni 2012

Arbeitsvertrag – pauschaler Verweis auf Tarifvertrag wirksam?
Eine in einem vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Verweisungsnorm, die auf Tarifverträge verweist, die von sechs Gewerkschaften abgeschlossen werden können, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB unwirksam (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2012, Az: 5 Sa 1607/11).
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Mittwoch, 6. Juni 2012

Hauskauf – Feuchtigkeit im Keller ein Sachmangel?
Bereits die Feuchtigkeit des Kellers (und nicht erst die Gefahr von Feuchtigkeit in den Wänden der darüber liegenden Wohnräume) stellt einen Mangel des verkauften Hauses im Sinne des § 434 BGB dar. Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, stellt jedoch nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel dar. Hier kommt es auf den Einzelfall an. In diesen Fällen ist von Bedeutung, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente sowie welcher Zustand bei der Hausbesichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen im Keller sind. Der bei Altbauten übliche Standard ist dann nicht maßgebend, wenn die Parteien eine abweichende Beschaffenheit des Hauses im Kaufvertrag vereinbart haben (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder wenn die Beschaffenheit des Hauses für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung (z.B. Nutzung des Kellers als Aufenthaltsraum) erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16.03.2012, Az.: V ZR 18/11).
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Dienstag, 5. Juni 2012

Betriebskostenabrechnung – Mieter muss konkrete Einwendungen erheben
Ist ein Mieter mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden, so muss er innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB (12 Monate nach Zugang der Abrechnung) konkrete Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung erheben. Der Mieter muss auf konkrete Fehler innerhalb der Abrechnung verweisen. Die bloße Äußerung von „allgemeinen Bedenken“ gegen die Abrechnung reicht nicht aus (LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012, Az: 9 S 506/11).

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Wäschetrocknen in Wohnung – Untersagung durch Vermieter zulässig?
Das Trocknen von Wäsche in einer Mietwohnung gehört zum gewöhnlichen Mietgebrauch der Mietwohnung und kann daher vom Vermieter durch eine Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag oder durch eine Hausordnung nicht wirksam untersagt werden (AG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008, Az:53 C1736/08). Sollte man eine Untersagung der Wäschetrocknung in der Mietwohnung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag oder durch eine Hausordnung als rechtlich zulässig erachten, muss der Vermieter dem Mieter andere Möglichkeiten zur Wäschetrocknung z.B. im Keller oder auf dem Dachboden einräumen (AG Wiesbaden, Urteil vom 29.03.2012, Az.:91 C6517/11 (18)).
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Montag, 4. Juni 2012

Fahrtenbuchauflage nach ungeklärten Verkehrsverstößen für alle Fahrzeuge?
Nach mehreren ungeklärten und erheblichen Verkehrsverstößen kann grundsätzlich eine Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge eines Fahrzeughalters/Unternehmens auferlegt werden. Eine solche Fahrtenbuchauflage muss jedoch ermessensfehlerfrei ergehen. Verkehrsverstöße die bereits Jahre zurückliegen dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden (VG Mainz, Beschluss vom 14.05.2012, Az: 3 L 298/12.MZ).
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Sonntag, 3. Juni 2012

Bauvertrag – Verjährung des Anspruchs auf Mängelbeseitigungskosten
Die Verjährung des vor der Abnahme eines Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B) beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme des Bauwerkes durch den Auftraggeber (BGH, Urteil vom 12.01.2012, Az: VII ZR 76/11).
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Abänderung eines handschriftlichen Testaments
Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten (§ 2247 Abs. 1 BGB). Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt, sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern . Ein Testament kann auch in mehreren Teilzügen errichtet werden. Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist. Eine solche den gesamten Text deckende Unterschrift des Erblassers ist nicht vorhanden. Ergänzungen des Testaments, die von der Unterschrift des Erblassers räumlich gesehen nicht gedeckt sind, müssen grundsätzlich der Form des § 2247 BGB genügen und daher vom Erblasser besonders unterzeichnet werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehende Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z. B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebene Erklärungen ersichtlich wird (OLG München, Beschluss vom 13.09.2011, Az: 31 Wx 298/11).
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Samstag, 2. Juni 2012

Private Krankenversicherung – Kündigung durch Versicherer
Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Dies schließt jedoch nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus. Im Kündigungsfalle wird weder die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer gegen diesen ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages zu. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist jede außerordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.12.2011, Az: IV ZR 105/11).
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Erbverzichtsvertrag und Übernahmevertrag hinsichtlich der Erbanteile
Gemäß § 2346 Abs. 1 Satz 1 BGB können Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit diesem auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Dieser Erbverzichtsvertrag bedarf nach § 2348 BGB der notariellen Beurkundung. Bei ihm handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Der Übernahmevertrag unterliegt demgegenüber nicht der notariellen Beurkundungspflicht. Die Abtretung der Kommanditanteile sowie damit zusammenhängend die Abtretung der Forderungen ist gemäß §§ 398, 413 BGB formfrei möglich (BGH, Urteil vom 07.12.2011, Az: IV ZR 16/11).
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Weihnachtsgratifikation - Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses
Dient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar, wenn der ungekündigte Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung bestimmt wird (BAG, Urteil vom 18.01.2012, Az: 10 AZR 667/10).
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Arbeitgeber anonym angezeigt – Schadensersatz eines ehemaligen Arbeitnehmers
Wenn ein Arbeitnehmer seinen ehemaligen Arbeitgeber anonym anzeigt macht er sich nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Strafanzeigen nicht bewusst wahrheitswidrig oder leichtfertig erstattet worden sind. Daran ändert auch der Umstand nichts, wenn der Arbeitnehmer in anonymen Schreiben eine polemische Wortwahl benutzt und seinen Arbeitgeber teils drastisch verunglimpft, so dass ersichtlich ist, dass es dem Autor der Schreiben nicht allein um den Schutz von Allgemeininteressen geht, sondern dass das Ziel verfolgt wird, den Arbeitgeber in ein schlechtes Licht zu rücken (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2011, Az: 11 Sa 2248/10).
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Freitag, 1. Juni 2012

Maklerprovision – Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
Eine Provisionsabrede mit einem Makler kann nach § 652 BGB auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Die Rechtsprechung stellt hieran jedoch strenge Anforderungen. Derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit „Angeboten“ wirbt, erklärt damit noch nicht seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Der Interessent darf, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Ohne weiteres braucht der Kaufinteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet. Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht bei dieser Sachlage für einen schlüssigen Vertragsschluss nicht aus. Anderes gilt nur dann, wenn der Makler den Kaufinteressenten unmissverständlich auf eine von ihm im Erfolgsfall zu zahlende Käuferprovision hingewiesen hat. Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, beispielsweise in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags annehmen will. Um die daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu vermeiden, muss er ausdrücklich vor Inanspruchnahme der Maklerdienste deutlich machen, dass er keine Maklerprovision zahlen will. Ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags ist grundsätzlich auch noch nicht in einer Zeitungs- oder Internetanzeige des Maklers zu sehen. Ein Vertragsschluss kommt deshalb regelmäßig noch nicht dadurch zustande, dass ein Makler mit Zeitungs- oder Internetanzeigen wirbt und sich der Interessent daraufhin von sich aus an ihn wendet. Eine dadurch veranlasste Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem Makler kann aber dann zum Abschluss eines Maklervertrags führen, wenn der Makler sein Provisionsverlangen im Inserat bereits ausdrücklich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Weist er in einem Zeitungs- oder im Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen kann, und erhält dieser auf seine daraufhin erfolgte Anfrage Namen und Anschrift des Verkäufers, löst dies den Anspruch auf Zahlung der Provision aus. Die Bezugnahme des Interessenten auf diese Anzeige bestimmt dabei den Inhalt des Nachweis- oder Vermittlungsersuchens so, dass der Makler von einem Angebot auf Abschluss eines solchen Maklervertrags ausgehen kann, nachdem er sein Provisionsverlangen zunächst ohne Preisgabe der Vertragsgelegenheit in seinem Inserat hinreichend deutlich geäußert hatte (BGH, Urteil vom 03.05.2012, Az: III ZR 62/11).
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Donnerstag, 31. Mai 2012

Verkehrsunfall – Pflicht ein günstiges Abschleppunternehmen zu beauftragen?
Erleidet man unverschuldet einen Verkehrsunfall und ist das eigene Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrtüchtig, so kann man ohne weiteres ein Abschleppunternehmen mit dem Abtransport des eigenen Fahrzeugs beauftragen. Man muss vor Erteilung des Abschleppauftrages keinen Vergleich über die marktüblichen Abschleppreise vor Ort einholen, um das preisgünstigste Abschleppunternehmen zu beauftragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch Abschleppkosten tragen, die unter Umständen von den marktüblichen Abschleppreisen vor Ort abweichen und überhöht sind (AG Stade, Urteil vom 10.01.2012, Az: 61 C 946/11).
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Mittwoch, 30. Mai 2012

Schimmelbefall in Mietwohnung – Mieterpflichten
Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf, der auf eine Dampfdiffusion durch nicht ausreichende Lüftung zurückzuführen ist, so ist der Mieter dazu verpflichtet, 3 – 4mal täglich (morgens 1-2, nachmittags 1 und abends) Stoßlüftungen in der Wohnung vorzunehmen um die Luftfeuchtigkeit in dieser zu reduzieren (LG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2012, Az: 2-17 S 89/11).
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Unverschuldeter Verkehrsunfall und Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
Der Geschädigte ist nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht dazu verpflichtet, seine eigene Vollkaskoversicherung zunächst in Anspruch zu nehmen, um die anfallenden Reparaturkosten zu decken, bis die gegnerische Haftpflichtversicherung diese ausgleicht (AG Halle - Saale, Urteil vom 24.05.2012, Az:93 C3280/11).
Eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen oder einen Kredit aufzunehmen, kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden. Der Schädiger bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat. Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt dabei der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz seines entstandenen Schadens und ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufzunehmen. Insbesondere trifft den Geschädigten auch nicht die Obliegenheit, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um die Reparaturkosten vorzufinanzieren. Zweck einer Vollkaskoversicherung ist nicht die Entlastung des Unfallgegners.
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Samstag, 26. Mai 2012

Nachbarprobleme im Sommer – Fragen und Antworten
Nachbarschaftliche Rechte und Pflichten im Überblick: Gartenfeste müssen Nachbarn lediglich im „üblichen Maß“ hinnehmen. Hierbei ist auf die Häufigkeit (höchstens 4 mal pro Jahr) und auf die Tageszeit (bis 22.00 Uhr) abzustellen. Ab 22.00 Uhr darf im Freien nur noch in Zimmerlautstärke gesprochen und gefeiert werden. Sollten die Gäste erheblichen Lärm verursachen, so wird dieser dem Gastgeber zugerechnet. Auch bei Feiern im Haus muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen wer-den. Ausnahmefälle wie Hochzeiten, Silvester- oder Karnevalsfeiern rechtfertigen keine Lärmimmissionen bis in die frühen Morgenstunden. Grillen/Feuer im Garten: Dringt der beim Grillen und beim Verbrennen von Holz entstehende Qualm/ Rauch bzw. die diesbezüglichen Geruchsimmissionen in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn ein, so stellt dies eine unangemessene Belästigung der Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz LImSchG NW dar und kann von den Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld belegt werden. Um diesbezüglich Ärger mit seinen Nachbarn zu vermeiden, sollte man auf Gas- und Elektrogrillgeräte zurückgreifen. Nach der überwiegenden Rechtsprechung darf nur einmal im Monat auf Terrassen und Balkonen gegrillt werden. Über-hang: Wird die Nutzung des Nachbargrundstücks durch überhängende Äste bzw. Zweige beeinträchtigt, so kann der Nachbar die Beseitigung der Überhänge verlangen. Den bestehenden Überhang kann der Nachbar selbst beseitigen, wenn er zuvor eine Frist zur Beseitigung des Überhangs gesetzt hat. Wird der Überhang ohne Fristsetzung oder vor Fristablauf entfernt, so ist die Beseitigung wider-rechtlich und verpflichtet den Nachbarn ggf. zum Schadensersatz. Wird der Überhang nicht fristgemäß entfernt und beseitigt der Nachbar daraufhin den Überhang, kann er vom Grundstückseigentümer den Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen. Überhängende Äste ab 4-5 m Höhe beeinträchtigen das Nachbargrundstück jedoch in der Regel nicht. Komposthaufen: Unmittelbar an der Nachbargrenze errichtete Komposthaufen können eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn dar-stellen. Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen errichteten Komposthaufen bestehen jedoch erst dann, wenn von diesem erhebliche Geruchsbelästigungen oder sonstige Belästigungen ausgehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre unter: www.ra-kotz.de/Nachbarrecht.pdf

Freitag, 25. Mai 2012

Versicherungsrecht Siegen
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Fahrtenbuch – Angabe des genauen Fahrziels
Führt man ein Fahrtenbuch, um den geldwerten Vorteil des Fahrzeugs nicht mit der 1%-Regelung versteuern zu müssen, muss man im Fahrtenbuch u.a. die genauen Fahrziele mit Start- und Zielanschrift angeben. Es reicht für eine ordnungsgemäße Fahrtenbuchführung nicht aus, lediglich das Datum und den jeweiligen Straßennamen des Fahrziels anzugeben (BFH, Urteil vom 01.03.2012, Az: VI R 33/10).
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Ordnungsmittel: Nichtaufstehen bei Urteilsverkündung durch Angeklagten
Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. Eine Ungebühr ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den Gerichtsfrieden und damit auf die Würde des Gerichts. Zu einem geordneten Ablauf gehört auch das Beachten eines Mindestmaßes von äußeren Formen und eine von Emotionen möglichst freie Verhandlungsführung. Die Ordnungsmittel können insbesondere als Antwort auf grobe Verletzungen oder bewusste Provokationen eingesetzt werden. Zwar ist das Erheben sämtlicher in der Hauptverhandlung anwesender Personen bei Eintritt des Gerichts zu Beginn der Sitzung und zur Urteilsverkündung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Deren Nichtbeachtung stellt aber eine Ungebühr in der Hauptverhandlung. Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn der zuvor entsprechend ermahnt worden war. Im vorliegenden Fall war gegen den Angeklagten eine Ordnungshaft von 5 Tagen festgesetzt worden, nachdem er sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung zu erheben (OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2012, Az: 1 Ws 504/11).
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Dienstag, 22. Mai 2012

Einzugsermächtigung – Benachrichtigung über Nichteinlösung
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein Entgelt für die Benachrichtigung des Bankkunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigung vorsieht, ist gegenüber Bankkunden die Verbraucher sind unwirksam. Die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigung kann zu erheblichen Problemen für den Bankkunden führen (z.B. Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.), so dass die Bank aufgrund der bestehenden Schutz- und Treuepflichten dazu verpflichtet ist, den jeweiligen Verbraucher hierüber kostenlos zu unterrichten (BGH, Urteil vom 22.05.2012, Az: XI ZR 290/11).

Nachfolgend die unwirksame AGB-Klausel: „Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung … oder die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung … wird die ……. den Kunden unverzüglich unterrichten. … Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.“
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Montag, 21. Mai 2012

Urheberrechtsverletzung – Haftung für Ehepartner
Begeht ein Ehepartner Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss des anderen Ehepartners, so haftet dieser nicht für die Urheberrechtsverletzungen seines Ehepartners, da zwischen Ehepartnern keine Prüf- und Kontrollpflichten hinsichtlich der Internetanschlussnutzung bestehen (OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az: 6 U 239/11). Erst wenn bekannt wird, dass der mitnutzende Ehepartner den Internetanschluss für „illegale“ Aktivitäten nutzt, bestehen Prüf- und Kontrollpflichten für den Ehepartner der Anschlussinhaber ist.
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Mietrückforderung wegen erheblicher Flächenabweichung der Wohnfläche
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % zuungunsten des Mieters ab, so besteht ein Mietmangel und der Mieter kann die überzahlte Miete nebst überzahlter Nebenkosten vom Vermieter zurückverlangen (AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012, Az.: 203 C 55/11). Der Rückforderungsanspruch verjährt innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der Flächenabweichung und spätestens innerhalb von 10 Jahren nach Anspruchsentstehung.
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Samstag, 19. Mai 2012

Wohlwollendes Arbeitszeugnis – Anspruch auf Abschlusssatz
Die Frage, ob das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilende qualifizierte Arbeitszeugnis eine sog. Schlussformel/Abschlusssatz (z.B. „Für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute“) zu enthalten hat, welche in der Praxis in verschiedenen Formen - als „Bedauernsformel“, „Dankesformel“ und/oder „Wünscheformel“ anzutreffen ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt. Nach dem Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts umfasst der gesetzliche Zeugnisanspruch derartige Schlusssätze nicht, vielmehr handelt es sich, sofern der Arbeitgeber tatsächlich derartige Erklärungen in das Arbeitszeugnis aufnimmt, um die Äußerung persönlicher Empfindungen, auf welche der Arbeitnehmer keinen Anspruch habe. Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff.) der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit; eine solche Höflichkeit sei „Rheinkultur“.

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen keine Angaben zum Inhalt eines Arbeitszeugnisses enthalten, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass das gesetzlich zu beanspruchende Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend abgefasst werden muss. Soweit sich ein gerichtlicher Vergleich auf die Formulierung beschränkt, der Arbeitgeber verpflichte sich zur Erteilung eines qualifizierten und wohlwollenden Arbeitszeugnisses, umschreibt dies allein den gesetzlichen Zeugnisanspruch. Demgegenüber werden in der arbeitsgerichtlichen Praxis - zumeist im Zuge eines Kündigungsrechtsstreits - bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs nicht selten zusätzliche Formulierungen über die Abfassung des Arbeitszeugnisses aufgenommen, welche nicht allein einen Streit um die Leistungsbewertung ausschließen, sondern gerade auch das mitunter schwierige Verhältnis von "Zeugniswahrheit" und "Wohlwollen" konkretisieren sollen. Hat der Arbeitgeber etwa die Kündigung auf den Vorwurf schwerwiegender Vertragsverletzungen gestützt und einigen sich die Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die Berechtigung der erhobenen Vorwürfe ausgeräumt ist, so wird der Arbeitnehmer, um künftigem Streit um die Abfassung des Arbeitszeugnisses vorzubeugen, u. U. Wert auf die Klarstellung legen, dass die erhobenen Vorwürfe nicht nur „unerwähnt“, sondern „unberücksichtigt“ bleiben. Betrifft der Kündigungsrechtstreit das Arbeitsverhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers, so werden - wie die Praxis zeigt - allein mit der vergleichsweise vereinbarten Verpflichtung zur Erteilung eines „wohlwollenden“ Arbeitszeugnisses weitere Auseinandersetzungen über den Inhalt des Arbeitszeugnisses nicht immer vermieden. Wird aus diesem Grunde in den gerichtlichen Vergleich die zusätzliche Formulierung aufgenommen, dass das zu erteilende Arbeitszeugnis dem weiteren beruflichen Werdegang „förderlich“ ist, so kommt hierin das Anliegen zum Ausdruck, das Zeugnis so zu formulieren, dass bei dessen Vorlage im Zuge einer Bewerbung dem Zeugnisleser ein zweifelsfrei positiver Eindruck vermittelt wird.

Auch wenn man also der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darin folgen will, dass der gesetzliche Zeugnisanspruch die Aufnahme einer derartigen „Abschlussformel“ nicht umfasst, weil es sich nach dem subjektiven Verständnis des Arbeitgebers oder auch den Anschauungen des Rechtsverkehrs um persönliche Gefühlsbekundungen handle, ist nicht zweifelhaft, dass sich der Arbeitgeber vertraglich zur Aufnahme derartiger persönlicher Empfindungen in das zu erteilende Arbeitszeugnis wirksam verpflichten kann. Hat sich der Arbeitgeber also zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, welches das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmer fördern soll, gehören zum Zeugnisinhalt jedenfalls solche im Arbeitsleben verbreitete Formulierungen, wie eine sog. Schlussformel, deren Fehlen im Rechtsverkehr als auffällig angesehen wird (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 08.09.2011, Az: 8 Sa 509/11).
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Mittwoch, 16. Mai 2012

eBay-Verkäufe steuerpflichtig?
Tätigt man über Jahre hinweg eine Vielzahl von eBay-Verkäufen und erzielt man hierdurch Einnahmen in Höhe von über 100.000 Euro (Zeitraum von 5 Jahren mit ca. 2.200 Verkäufen), so liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az: V R 2/11).
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Dienstag, 15. Mai 2012

Betriebskostenvorauszahlungen – Erhöhung bei falscher Betriebskostenabrechnung
Ein Vermieter kann die Betriebskostenvorauszahlungen nicht wirksam erhöhen, wenn die Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft sind und der Mieter diese beanstandet. Der Vermieter ist nur dann zu einer Erhöhung bzw. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen berechtigt, wenn die Betriebskostenabrechnungen inhaltlich richtig sind (BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az: VIII ZR 245/11, VIII ZR 246/11).
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WEG-Anlage – Übertragung der Räum- und Streupflicht
Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden, sondern muss durch Vereinbarung zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern begründet werden, da die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten nicht der einzelne Eigentümer sondern der Wohnungseigentümerverband als Gesamtheit sicherzustellen hat (BGH, Urteil vom 03.03.2012, Az: V ZR 161/11).
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Montag, 14. Mai 2012

Ausländische EU-Führerscheine müssen anerkannt werden
EU-Führerscheine die im EU-Ausland nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erworben wurden, müssen in Deutschland von den Führerscheinbehörden anerkannt werden, wenn diese nicht unter Missachtung der Anerkennungsvoraussetzungen (6-monatiger Wohnsitz im EU-Ausland) erworben wurden. Wurde die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß im EU-Ausland erworben, so darf eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde auch keine MPU anordnen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012, Az:3 L56/09).
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Verbotswidrige Handynutzung auch bei Wegdrücken eines Anrufers
Während der Fahrt mit einem Fahrzeug darf ein Mobilfunktelefon überhaupt nicht bedient werden, auch nicht um einen Anrufer „wegzudrücken“. Das Wegdrücken eines Anrufers stellt nach Ansicht des OLG Köln ebenfalls eine verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung dar, die mit 40 Euro und einem Punkt geahndet wird (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012, Az: III 1 RBs 39/10).
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Sonntag, 13. Mai 2012

Widerrufsrecht für Verbraucher bei allen Kaufverträgen?
Häufig hört man die Aussage, dass für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen für geschlossene Kaufverträge mit Unternehmern besteht. Ein solches generelles Widerrufsrecht für alle Kaufverträge gibt es jedoch nicht für Verbraucher.
Das gesetzliche Widerrufsrecht stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass einmal geschlossene Verträge für beide Vertragsparteien grundsätzlich einzuhalten sind. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Verbraucher unter anderem bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen (über Telefon, Fax, eCommerce, Internet, Email), Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen, im Fall von verbundenen Geschäften, Ratenlieferungs-verträgen, bei Fernunterrichtsverträgen sowie bei Versicherungsverträgen. Ein Verbraucher ist an einen geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn er diesen fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs vor Fristablauf. Für die Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher keinen bestimmten Wortlaut benutzen. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird.
Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss, es sei denn, der Verbraucher ist nicht entsprechend der gesetzlichen Anforderungen über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Das bedeutet, dass ohne eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Widerrufsfrist nicht bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Das Widerrufsrecht gilt auch bei dem Kauf von gebrauchter Ware oder wenn die Ware persönlich beim Verkäufer abgeholt wird. Es besteht kein Widerrufsrecht für entsiegelte Datenträger, Videos, neue Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen.
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Die Ware muss nicht in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückgesandt werden. Der Unternehmer kann vom Käufer auch nicht verlangen, dass ihm im Falle des Widerrufs des Vertrages z.B. die angefallenen eBay-Gebühren ersetzt werden.

Samstag, 12. Mai 2012

Verkehrsunfall – Wertminderungungsschaden bei älterem Fahrzeug
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein ersatzfähiger Minderungsschaden vor, wenn der Verkaufswert eines Kraftfahrzeuges durch einen Unfall gemindert wird, weil bei einem großen Teil der Bevölkerung trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung des Unfallfahrzeugs - zum Beispiel wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden - eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb von Unfallfahrzeugen besteht. Dabei ist streitig, bis zu welchem Alter bzw. welcher Laufleistung bei einem Kraftfahrzeug ein merkantiler Minderwert angenommen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Grenze von 5 Jahren oder 100.000 Kilometern Laufleistung entsprechend der technischen Entwicklung und zunehmenden Langlebigkeit der Kraftfahrzeuge nicht aufrechterhalten, sondern entschieden, dass je nach den Umständen auch bei älteren Kraftfahrzeugen und größerer Fahrleistung ein merkantiler Minderwert bei Unfallfahrzeugen zu bejahen ist (BGH NJW 2005,277 (279) ). Bei einem Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs in Höhe von mehr als 10.000,00 € und einem Reparaturschaden von ca. 3.600,00 € ist bei einem circa 6,5 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 214.000 Kilometern ein unfallbedingter Wertminderungsschaden zu bejahen (Amtsgericht Lübbecke, Urteil vom 09.12.2011, Az: 3 C 410/11).
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Freitag, 11. Mai 2012

Bank-AGB zur Auslagenumlegung gegenüber Verbrauchern unwirksam
Nachfolgende AGB-Klausel in Bank-Verträgen ist nach § 307 BGB unwirksam und darf von Banken gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwendet werden, da die Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt und der Bank die Möglichkeit eröffnet, Auslagen in jeglicher Höhe gegenüber einem Verbraucher geltend zu machen: „Auslagen: Die ...Bank… ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die ...Bank... in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2012, Az: XI ZR 61/11 ).
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Donnerstag, 10. Mai 2012

Fernstudium – Klausur verloren gegangen - Ansprüche
Geht eine Klausur bei einem Fernstudium verloren, so hat man einen Anspruch darauf diese nochmals zu schreiben. Einen Anspruch darauf, dass die Klausur als bestanden bewertet wird, hat man hingegen nicht (VG Koblenz, Urteil vom 26.04.2012, Az: 7 K 619/12.KO).
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Mittwoch, 9. Mai 2012

Nutzungsausfall für Zweitwagen (oder Oldtimer) nach Verkehrsunfall
Im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeuges kann der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit seines Fahrzeugs verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat. Eine derartige Nutzungsausfallentschädigung wird nicht nur für neuere Fahrzeuge, sondern auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt. Das Vermögen des Geschädigten beinhaltet nicht nur den reinen Sachwert des Kraftfahrzeugs, sondern auch die Möglichkeit zum ständigen Gebrauch und zur Nutzung desselben. Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt deshalb gegenüber dem Substanzwert einen selbständigen Vermögenswert dar, deren Verlust schadensersatzrechtlich vom Schädiger auszugleichen ist. Andererseits ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz eines kraftfahrzeugbezogenen Nutzungsausfallschadens die Feststellung, dass die Entbehrung der Nutzung für den Geschädigten „fühlbar“ gewesen sein muss, weil er das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeuges für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte. An der „Fühlbarkeit“ der Nutzungsentbehrung fehlt es jedoch, wenn dem Geschädigten ein weiteres auf seinen Namen zugelassenes Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, welches er im Zeitraum des schadensbedingten Ausfalls seines verunfallten Fahrzeugs nutzen konnte.
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Firmenwagen – Rückgabe bei Arbeitnehmererkrankung?
Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen an den Arbeitgeber in der Regel herausgeben, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung an den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Damit ist sie vom Arbeitgeber nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wie im Fall von Krankheit - ohne Erhalt einer Gegenleistung für den Zeitraum der Entgeltfortzahlungspflicht (BAG, Urteil vom 14.12.2010, Az.: 9 AZR 631/09). Arbeitnehmer und Arbeitgeber können in einem Arbeitsvertrag diesbezüglich jedoch eine andere Vereinbarung treffen.
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Dienstag, 8. Mai 2012

Hausratversicherung – Notebook auf Fahrzeugrücksitz vergessen
Parkt man sein Fahrzeug in einem Parkhaus und vergisst man sein Notebook nebst Handy vom Rücksitz zu nehmen, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig. Kommt es sodann zu einem Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und wird das Notebook nebst Handy entwendet, so haftet die Hausratversicherung jedoch noch zu 30 %, da die Eigenverschuldensquote am Einbruchdiebstahl nach Auffassung des Amtsgerichts Langenfeld lediglich 70% beträgt (AG Langenfeld, Urteil vom 27.04.2010, Az:12 C9/10). Andere Gerichte könnten den vorliegenden Fall jedoch auch anders beurteilen und von einer 100%igen Eigenverschuldensquote ausgehen.
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Facebook – Betätigung des „Gefällt mir“-Buttons als Beleidigung?
Der Ehemann einer Arbeitnehmerin hatte über deren Arbeitgeber nachfolgende Äußerungen auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht: „Hab gerade mein …..-Schwein auf ……… getauft“ (Vornamen der Arbeitgeber)….. „Naja, irgendwann stehen alle Schweine vor einem Metzger“. Ferner veröffentlichte der Ehemann der Arbeitnehmerin eine piktographische Fischdarstellung, bei der das Mittelstück des Fisches durch das Symbol des Arbeitgebers dargestellt ist. Neben dem Piktogramm befand sich die Anmerkung „Unser Fisch stinkt vom Kopf“. Die Facebook-Seite des Ehemannes der Arbeitnehmerin war für 155 „Freunde“, u.a. auch zahlreiche Mitarbeiter und Kunden des Arbeitgebers, einsehbar. Unter dem Fischpiktogramm befand sich mit dem Kommentar „gefällt mir“ der Name der Arbeitnehmerin. Als der Arbeitgeber Kenntnis hiervon erlangte, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Das Arbeitsgericht sah die ausgesprochenen Kündigungen als unwirksam an, da die Arbeitnehmerin 25 Jahre lang beanstandungsfrei bei dem Arbeitgeber gearbeitet hatte. Ferner konnte man der Arbeitnehmerin nicht nachweisen, ob sie selbst den „gefällt mir“-Button selbst gedrückt hatte, da ihr Ehemann ebenfalls Zugang zu dem Facebook-Account hatte (Arbeitsgericht Dessau-Roßlau (Urteil vom 21.03.2012, Az.: 1 Ca 148/11).
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Montag, 7. Mai 2012

Arbeitgeberbeleidigung im Facebook-Profil eines Azubi – Kündigung?
In seinem privaten Facebook-Profil hatte ein Azubi unter der Rubrik „Arbeitgeber“ nachfolgende Aussagen getätigt: „menschenschinder & ausbeuter“, „Leibeigener – Bochum“, „daemliche scheisse fuer mindestlohn — 20 % erledigen“. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis mit dem Azubi daraufhin fristlos. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Bochum (Urteil am 29.03.2012, Az.: 3 Ca 1283/11) ist die fristlose Kündigung jedoch unwirksam, da dem Arbeitgeber die Pflicht zur Förderung der geistigen, charakterlichen und körperlichen Entwicklung des Auszubildenden obliegt, insbesondere wenn der Auszubildende noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Gerade wegen dieser Förderungspflicht darf der Arbeitgeber nicht jedes dem Auszubildenden vorzuwerfende Fehlverhalten als Kündigungsgrund nehmen. Eine Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses kommt daher nur in Betracht, wenn es kein milderes Mittel für den Arbeitgeber gibt. So ist eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber unter keinen Umständen eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses mehr zuzumuten ist. Im vorliegenden Fall hätte der Arbeitgeber den Auszubildenden vorher abmahnen müssen, bevor er eine fristlose Kündigung ausspricht.
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Samstag, 5. Mai 2012

Hausverkauf – Aufklärungspflichten des Verkäufers
Die Einfriedung eines Hausgrundstücks (Zaun, Hecke etc.) vermittelt Kaufinteressenten regelmäßig den Eindruck, es handle sich um ein einheitliches, nach außen hin abgeschlossenes Grundstück und der eingefriedete Bereich gehört zum Grundstück. Mit der Übergabe von Hausunterlagen erfüllt ein Hausverkäufer seine Aufklärungspflichten gegenüber dem Hauskäufer nur dann, wenn er die berechtigte Erwartung haben konnte, dass der Hauskäufer die Unterlagen nicht nur zum Zwecke allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt (z.B. hinsichtlich der tatsächlichen Grundstückegröße) gezielt durchsieht. Der Hausverkäufer muss den Hauskäufer daher von sich aus auf die tatsächliche Grundstücksgröße hinweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für den Entschluss eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann. (BGH, Urteil vom 11.11.2011, Az: V ZR 245/10).
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Freitag, 4. Mai 2012

Vertragsänderungen per Telefon vereinbart – Widerrufsrecht?
Nimmt ein Verbraucher wesentliche Vertragsänderungen eines bestehenden Vertrages per Telefon vor, so steht ihm das bei Fernabsatzverträgen geltende Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann den abgeänderten Vertrag, genauso widerrufen, wie einen Erstvertrag (OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2012, Az: 9 U 1166/11).
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Mieter verschwunden – Inbesitznahme der Wohnung durch Vermieter
Zahlt ein Mieter keine Miete und ist er für den Vermieter nicht erreichbar (verschwunden), so rechtfertigt dies keine eigenmächtigte Inbesitznahme der Mietwohnung durch den Vermieter (z.B. Austausch der Schlösser, Ausräumen der Wohnung etc.). Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB auf Schadensersatz haftet (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az.: VIII ZR 45/09).
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Donnerstag, 3. Mai 2012

MPU-Anordnung durch Fahrerlaubnisbehörde - Rechtmäßigkeit
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch- psychologischen Gutachtens muss den formellen Anforderungen des § 11 Abs. 6 FeV genügen. Hiernach ist die Fahrerlaubnisbehörde dazu verpflichtet, dem Betroffenen die Gründe für die Untersuchungsanordnung und die vorgesehene Fragestellung konkret mitzuteilen (§ 11 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2, 1. Halbsatz FeV). Diese Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde ist notwendig, damit der Betroffene eine eigene Entscheidung dazu treffen kann, ob er sich der Begutachtung unterziehen will, mit der ihm - insbesondere wenn es sich wie hier um eine medizinisch-psychologische Untersuchung handelt - erhebliche Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht zugemutet werden. Kommt der Betroffene bei einer nicht nachvollziehbaren MPU-Anordnung dieser nicht nach, darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht auf die Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sowie hinreichend bestimmt ist (OVG NRW, Beschluss vom 13.04.2012, Az: 16 B 326/12).
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Dienstag, 1. Mai 2012

Arbeitszeugnisse - Formulierungsbeispiele für Leistungs- und Verhaltensnoten
Für die Leistungsbewertung eines Arbeitnehmers werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben: 1. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt = sehr gute Leistungen; 2. stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = gute Leistungen; 3. zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = vollbefriedigende Leistungen; 4. stets zu unserer Zufriedenheit erledigt = befriedigende Leistungen; 5. zu unserer Zufriedenheit erledigt = ausreichende Leistungen; 6. im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt = mangelhafte Leistungen; 7. zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht = ungenügende Leistungen. Für die Führungs-/Verhaltenbewertung werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden war: 1. stets vorbildlich / stets einwandfrei = sehr gut; 2. stets gut / stets höflich und korrekt / einwandfrei = gut; 3. gut/höflich und korrekt = befriedigend; 4. zufriedenstellend / reibungslos und ungetrübt /einwandfrei = 4; 5. insgesamt zufriedenstellend / im Wesentlichen einwandfrei = mangelhaft; 6. insgesamt tadellos = ungenügend.
Zu beachten ist hierbei auch die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter aufgeführt werden. Die umgekehrte Reihenfolge oder auch das Weglassen des Wortes Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden drückt, nach herrschender Meinung, Probleme mit diesen Personen aus und kann eine negative Bewertung darstellen!
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Abschlusssatz in einem Zeugnis hat. In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis hat, wenn die Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend“ signifikant hinausgeht. Bei Abschlusssätzen werden häufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Bereich „sehr gut“: Wir bedauern sehr, eine so exzellente Fachkraft zu verlieren. Für die stets vorbildlichen Leistungen sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Er hat einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens geleistet. Bereich „gut“: Wir danken Frau X für ihre hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser guten Facharbeiterin. Bereich „befriedigend“: Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren. Für die gute Leitung unseres Bereiches X danken wir. Bereich „ausreichend“: Wir bedanken uns für die Zugehörigkeit zu unserem Hause. Bereich „mangelhaft“: Wir bedanken uns für das stete Interesse an einer guten Zusammenarbeit. oder Wir können unseren Dank für die stets gegebene Arbeitsbereitschaft nicht versagen.
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Montag, 30. April 2012

Haustierhaltung in Mietwohnung – Zustimmung des Vermieters notwendig?
Als Mieter darf man in der Regel in einer Mietwohnung nur Kleintiere halten. Zu Kleintieren zählen unter anderem Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Bei Hunden und Katzen handelt es sich um keine Kleintiere, so dass man zu deren Haltung die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Im Zusammenhang mit der Tierhaltung in einer Mietwohnung hat der Bundesgerichtshof nachfolgende Mietvertragsklausel für unwirksam erklärt: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“. Fehlt in einem Mietvertrag eine wirksame Regelung über die Haustierhaltung, welche keine Kleintiere sind, müssen die Interessen des Mieters an der Tierhaltung und die Interessen des Vermieters gegeneinander abgewogen werden. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az: VIII ZR 340/06).
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Sonntag, 29. April 2012

Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtüre zur Fahrbahnseite
Derjenige, der die linke Wagentür zur Fahrbahn hin beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug öffnet, darf die Tür nur langsam und nur spaltweise öffnen, wobei regelmäßig das Öffnen nur um eine Spaltbreite von bis zu 10 cm zulässig ist. Kommt es beim Öffnen der linken Fahrzeugtüre zur Fahrbahn hin zu einem Verkehrsunfall, so besteht ein Anscheinsbeweis für die Unfallverursachung durch den Wagentüröffner (LG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011, Az: 9 S 16/11).
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Fehlalarm durch Autoalarmanlage – Kostentragung des Polizeieinsatzes
Wird durch den Fehlalarm einer Autoalarmanlage ein Polizeieinsatz ausgelöst, so muss der Fahrzeugeigentümer die diesbezüglichen Polizeieinsatzkosten tragen (VG Ansbach, Urteil vom 13.03.2012, Az: AN 1 K 11.01096). Wer eine Alarmanlage betreibt, bezweckt die Benachrichtigung der Polizei für jeden Fall des Alarms und nimmt es auch in Kauf, dass die Polizei im Falle eines Fehlalarms das zu schützende Objekt aufsucht, obwohl kein Einbruchsversuch stattgefunden hat.
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Samstag, 28. April 2012

Betriebsgefahr Motorrad bei Vorfahrtsverletzung durch PKW
Die (einfache) Betriebsgefahr eines Motorrades (in Höhe von 20 %) tritt bei einem groben Vorfahrtverstoß des Unfallverursachers regelmäßig vollständig hinter die schuldhaft gesteigerte Betriebsgefahr des vorfahrtverletzenden Unfallverursachers zurück (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 7 U 58/10).
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Donnerstag, 26. April 2012

Treppenstufe im Gehwegbereich als Gefahrenquelle nicht erkennbar - Verkehrssicherungspflichtverletzung
Eine Gefahrenquelle liegt vor, wenn sich der Weg bzw. die Treppenstufe nicht in einem Zustand befindet, der in der Regel eine gefahrlose Benutzung ermöglicht, wobei es dem Benutzer zuzumuten ist, dass er sich auf gewisse Unebenheiten und Niveauunterschiede einstellt und sein Gehverhalten entsprechend anpasst. Eine Gefahrenquelle liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn dem Benutzer ein Einstellen auf einen erheblichen und zur Schadensauslösung/Sturz geeigneten Niveauunterschied/Höhenunterschied nicht möglich ist, weil die Stelle für den üblichen Benutzer der fraglichen Stelle nicht hinreichend und frühzeitig genug erkennbar ist. Bereits Niveauunterschiede von mehr als2 cmkönnen dabei unter besonderen Umständen eine Haftung aus einer Verkehrssicherungspflichtverletzung begründen.

Im vorliegenden Fall hatte die Treppenstufe eine Höhe von ca. 10 –11 cm. Trotz guter Lichtverhältnisse war die Stufe jedoch von der Oberseite her nicht klar gegenüber dem dahinterliegenden Areal erkennbar, so dass die Benutzerin „ins Leere“ trat, stürzte und sich verletzte. Da die Treppenstufe nicht erkennbar war, lag eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, für die die verklagte Stadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der Treppennutzerin haftet (Landgericht Bonn, Urteil vom 04.04.2012, Az: 1 O 424/11).
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Heizöllieferung durch Tankwagenfahrer – Kontrollpflichten der Einfüllanlage
Einem Tankwagenfahrer obliegen bei der Ölanlieferung Kontroll- und Sorgfaltsflichten hinsichtlich der Öleinfüllung. Der Tankwagenfahrer darf sich jedoch grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einfüllanlage des Kunden funktionstüchtig ist. Die Prüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Tankanlage fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Kunden. Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Tankwagenfahrer zur Prüfung verpflichtet. Der Tankwagenfahrer ist daher nicht gehalten die Befestigung des Öleinfüllstutzens gezielt - etwa durch ein „Rütteln“ am Stutzen – zu überprüfen. Eine solche Überprüfung ist nur zu fordern, wenn für den Tankwagenfahrer Mängel sichtbar sind, die ihm Anlass zu Zweifeln an der Belastungs- oder Funktionstüchtigkeit des Einfüllstutzens geben müssten (Oberlandesgericht Köln, Beschluß vom 16.04.2012, Az: 11 U 199/11; BGH NJW 1984, 233).
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Mittwoch, 25. April 2012

Namensschilder an Mietwohnungen – keine Umlegung als Betriebskosten auf Mieter
Ein Vermieter kann den Austausch beschädigter Namensschilder bzw. die Anbringung von neuen Namensschildern seiner Mieter nicht im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen, da es sich bei diesen Kosten nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt (AG Augsburg, Urteil vom 11.01.2012, Az: 21 C 4988/11).
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Dienstag, 24. April 2012

Arbeitnehmerkündigung auf Druck von Arbeitskollegen
Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer nicht kündigen, wenn andere Arbeitnehmer die Leistungsträger sind, eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Arbeitnehmer ablehnen und damit drohen, selbst zu kündigen, wenn der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer nicht kündigt. Erstattet ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigen bzw. im Rahmen des Kündigungsschutzverfahren des Arbeitnehmers einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2012, Az: 2 Sa 331/11).
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Montag, 23. April 2012

Tattoo mangelhaft – Tätowierer muss Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten
Stellt ein Tätowierer eine Tätowierung mangelhaft her, so muss dem Tätowierer eine Möglichkeit zur Nachbesserung der Tätowierung eingeräumt werden, da es sich bei dem Erstellen einer Tätowierung um einen Werkvertrag handelt (AG München, Urteil vom 17.03.2011, Az:213 C917/11). Zweck der Nachbesserung ist die sach- und fachgerechte Erstellung der Tätowierung. Lehnt der Tätowierer eine Nacherfüllung ab, kann man als Betroffener Schadensersatz (auch für die Tätowierungsbeseitigung per Laserbehandlung) von dem Tätowierer verlangen.
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Freitag, 20. April 2012

Stalker kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden!
Betreibt ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern Stalking (Emailzusendung, unerwünschte Anrufe, Einmischung in das Privatleben, Drohungen), so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob der Arbeitgeber den stalkenden Arbeitnehmer zuvor abmahnen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den getätigten Stalkinghandlungen ab (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az: 2 AZR 258/11).
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Donnerstag, 19. April 2012

Stellenbewerber – Auskunftsanspruch über eingestellten Bewerber?
Ein Stellenbewerber dessen Bewerbung im Einstellungsverfahren eines Arbeitgebers trotz Erfüllung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nicht berücksichtigt wird, hat keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ob am Ende des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitnehmer eingestellt wurde (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az: C-415/10).
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Mittwoch, 18. April 2012

Ehrverletzende Äußerungen in einem Gerichtsverfahren – Schmerzensgeldanspruch?
Parteien in einem Gerichtsverfahren dürfen grundsätzlich alles vortragen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird. Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll vom angerufenen Gericht geprüft werden. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch gewahrt, dass ihm im jeweiligen Gerichtsverfahren ausreichende Möglichkeiten zum Schutz seiner Interessen bereitstehen. Ehrschutzklagen gegen getätigte Äußerungen in einem Gerichtsverfahren haben daher in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az: VI ZR 79/11).

Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Wer der Staatsanwaltschaft oder der Polizei seinen Verdacht mitteilt, dass ein anderer eine strafbare Handlung begangen habe, berührt zwangsläufig die Ehre des anderen. Den berechtigten Belangen des in seiner Ehre Betroffenen ist durch die Norm des § 164 StGB (falsche Verdächtigung) sowie die Kostenregelung in § 469 StPO (Kostentragungspflicht des Anzeigenerstatters) für den Fall einer vorsätzlich oder leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige Rechnung getragen. Für zivilrechtliche Abwehransprüche ist im Strafverfahren dagegen in der Regel kein Raum.
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Dienstag, 17. April 2012

Urlaubsreise – Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden ein Reisemangel?
Wird der Rückflug bei einer Urlaubsreise um 10 Stunden vorverlegt, so stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und einen Reisemangel dar, der den Reiseveranstalter zum Schadensersatz gegenüber dem Reisenden verpflichtet (BGH, Urteil vom 17.04.2012, Az: X ZR 76/11). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Urlaubsreise sehr günstig war.
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Montag, 16. April 2012

Haarschnitt zu kurz – Schmerzensgeldanspruch gegenüber Friseur?
Sofern mit einer Haarbehandlung keine Schädigung der verbleibenden Haare oder der Kopfhaut des Betroffenen einhergeht, kann dem Betroffenen ein Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Friseur zustehen, wenn sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht durch den Haarschnitt beeinträchtigt wurde. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen durch den Haarschnitt ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Betroffene durch einen völlig misslungenen Haarschnitt quasi „entstellt“ ist. Schneidet der Friseur die Haare entgegen des Wunsches des Betroffenen einfach nur zu kurz, stellt dies noch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Betroffenen dar (AG München, Urteil vom 07.10.2011, Az: 173 C 15875/11). Die Rechtsprechung nimmt Schmerzensgeldansprüche nach Friseurbesuchen nur dann an, wenn infolge einer Haarbehandlung dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut verursacht wurden.
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Rückständiger Unterhalt muss innerhalb 1 Jahres eingeklagt oder vollstreckt werden
Besteht ein rückständiger Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers, so muss dieser den Unterhalts innerhalb eines Jahres gegenüber dem Unterhaltsschuldner gerichtlich geltend machen bzw. den Unterhaltsanspruch aus einem Unterhaltstitel vollstrecken. Der Unterhaltsgläubiger kann keine Unterhaltsansprüche über Jahre gegen einen Unterhaltsschuldner ansammeln. Wird der Unterhaltsanspruch nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht oder aus einem Unterhaltstitel vollstreckt, so ist der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers verwirkt und kann nicht mehr geltend gemacht werden (OLG Jena, Beschluss vom 17.01.2012, Az: 2 UF 385/11).
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Sonntag, 15. April 2012

Unwirksamkeit einer AGB-Klausel – Reichweite der Unwirksamkeit
Wird eine AGB-Klausel von einem Gericht für unwirksam erklärt, darf sie vom Benutzer nicht mehr bei Neuverträgen verwendet werden. Bei Altverträgen darf sich der Benutzer nicht mehr auf diese Klausel berufen. Je nach Vertragsgestaltung sind die AGB-Klauseln des Altvertrages vollständig unwirksam und der Benutzer darf sich nicht mehr auf diese berufen(OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az.: 2 U 106/11).
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Samstag, 14. April 2012

Arbeitszeugnis – Ansprüche des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur mit Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses) und qualifizierten (mit Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Erhalt einer Kündigung sollte sich ein Arbeitnehmer sofort ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das Zeugnis ist schriftlich (auf haltbarem Papier von guter Qualität) auszustellen. Es darf keine Verschmutzungen enthalten. Häufig enthalten Zeugnisse versteckte Botschaften. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Er hat einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis (Note: 3). Möchte er ein besseres Zeugnis, so muss er beweisen, dass seine Leistungen über dem Durchschnitt lagen. Erteilt der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis, so muss er beweisen, dass die Arbeitsleistungen unterdurchschnittlich waren. Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, dass den Anforderungen nicht entspricht, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung des Zeugnisses. Der Inhalt des Zeugnisses muss wahr sein und das Zeugnis darf keine unklaren Formulierungen enthalten. Dem Arbeitgeber steht eine angemessene Bearbeitungszeit zur Zeugniserteilung zu. Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen Dauer ist noch angemessen. Bei einer verspäteten Zeugnisausstellung haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 288 Abs. 4 BGB auf Schadensersatz. Grundsätzlich sind Arbeitspapiere wie das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen (sog. Holschuld). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis zu erstellen und zur Abholung bereitzustellen. Er hat das Zeugnis dem Arbeitnehmer jedoch zu übersenden, wenn die Abholung dem Arbeitnehmer einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Geht das Zeugnis verloren oder wird es beschädigt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Dies ergibt sich aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verlust oder die Beschädigung des Originalzeugnisses von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist. Entscheidend ist vielmehr allein die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden kann.
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Freitag, 13. April 2012

Minusstunden – Verrechnung mit Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonto zulässig?
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden des Arbeitnehmers verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az: 5 AZR 676/11).
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Donnerstag, 12. April 2012

Küssen beim Autofahren – Haftung bei Verkehrsunfall
Küßt ein/e Fahrzeugführer/in eine/n Beifahrer/in und kommt es hierdurch zu einem Verkehrsunfall haftet der/die Fahrzeugführer/in allein für den verursachten Verkehrsunfall. Das Küssen wiegt ebenso schwer wie die Unfallverursachung eines alkoholisierten Verkehrsteilnehmers. Ein etwaiges Mitverschulden des Unfallgegners (z.B. nicht angeschnallt) tritt hinter dem Verschulden des küssenden Fahrzeugführers vollständig zurück (LG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2012, Az: 5 O 17/11).
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Mittwoch, 11. April 2012

Kunstwerk – Abnahmepflicht bei Nichtgefallen?
Ein Auftraggeber muss ein Kunstwerk vom Künstler auch dann abnehmen und bezahlen, wenn es nicht seinem persönlichen Geschmack entspricht. Die Gestaltungsfreiheit des Künstlers muss der Auftraggeber daher vor Auftragsvergabe einschränken bzw. beschränken um keine „unerwarteten“ Überraschungen zu erleben (AG München, Urteil vom 19.04.2011, Az: 224 C 33358/10).
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Dienstag, 10. April 2012

Befangenheit eines Richters nach der Äußerung „Schwanz einziehen“
Die Äußerung eine Richters („Schwanz einziehen“) hinsichtlich einer Nichterschienen Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, stellt nach Auffassung des OLG Stuttgart lediglich eine „saloppe bis derbe Redensart“ dar, die im Gesamtzusammenhang eine Befangenheit des Richters nicht begründet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.03.2012, Az: 14 W 2/12). Die Äußerungen eines Richters: „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“; „Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten“; „Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!“; Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“, dürfen von einer Partei dahin verstanden werden, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen gewillt ist.
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Montag, 9. April 2012

Bestattungskosten – Kostentragungspflicht von Angehörigen
Nimmt ein Bestattungsunternehmer die Beerdigung eines Verstorbenen ohne Auftrag vor, weil sich niemand der nächsten Angehörigen des Hinterbliebenen bereitgefunden hat, für die Bestattung zu sorgen, so kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Unternehmers nach §§ 670, 677, 679, 683 BGB gegen die Person in Betracht, die nach Maßgabe des jeweils anwendbaren (Landes-)Bestattungsgesetzes (vorrangig) bestattungspflichtig ist. Der entgegenstehende Wille des bestattungspflichtigen Ehegatten bzw. der sonstigen Angehörigen steht seiner/ihrer Inanspruchnahme im Hinblick auf die Möglichkeit, vom zuständigen Sozialhilfeträger gemäß § 74 SGB XII Übernahme der Beerdigungskosten zu erlangen, grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Ehegatte bzw. die sonstigen Angehörigen nicht leistungsfähig ist/sind und die familiären Beziehungen zerrüttet sind. Der Aufwendungsersatzanspruch des Bestattungsunternehmers ist in einem solchen Fall jedoch der Höhe nach begrenzt auf den nach § 74 SGB XII übernahmefähigen Betrag - Kosten einer einfachen Beerdigung (BGH, Urteil vom 17.11.2011, Az.: III ZR 53/11).
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Samstag, 7. April 2012

Vereinsmitglied – Haftung bei Vereinsfesten für vorgenommene Tätigkeiten
Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von einer Haftung gegenüber geschädigten Dritten freizustellen, wenn das Mitglied bei der Durchführung einer satzungsmäßigen Aufgabe des Vereins (z.B. Durchführung eines Schützenfestes) eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat (z.B. Verletzung von Zuschauern wegen unzureichender Absperrung) und dem Mitglied bei der vorgenommenen Tätigkeit (z.B. Errichtung einer Zuschauerabsperrung) weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Freistellungspflicht besteht jedoch nicht unbeschränkt. Vielmehr verbleibt je nach den Umständen des Einzelfalles ein Teil der Verantwortung bei dem Mitglied. Dabei kommt es u.a. darauf an, in welchem Maß dem Mitglied ein Verschulden zur Last fällt. Eine vollständige Freistellung ist in der Regel vorzunehmen, wenn dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Urteil vom 13.12.2004, Az: II ZR 17/03).
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Freitag, 6. April 2012

Privathaftpflichtversicherung – Ausschluss von gefährlichen Beschäftigungen/Tätigkeiten
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Bedingungen einer Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten. Allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche gefährliche Beschäftigung (BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az: IV ZR 115/10).
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Donnerstag, 5. April 2012

Nachehelicher Unterhalt nach 30jähriger Ehe….
Wird eine Ehe nach 30 Jahren geschieden und hat ein Ehegatte aufgrund der Ehe keine abgeschlossene Berufsausbildung, so hat er unter Umständen einen unbefristeten nachehelichen Aufstockungsunterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten. Bestehende Nachteile müssen nach Ansicht des OLG Brandenburg voll und unbefristet ausgeglichen werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2012, Az: 10 UF 253/11).
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Mittwoch, 4. April 2012

Schmerzensgeld nach Beleidigung mit Hure und Schlampe?
Die Bezeichnungen „Schlampe“ und „Hure“ begründen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidung vom 04.03.2004, Az: 1 BvR 2098/01) einen Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen führt jedoch nicht jede Beleidigung im Sinne des § 185 StGB automatisch zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und zu einem Schmerzensgeldanspruch des Beleidigten. Da die Grundrechte gegen den Staat gerichtete Abwehrrechte sind, kann ein Schmerzensgeld mangels einfach gesetzlicher Anspruchsgrundlage nur in den Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen dies die Menschenwürdegarantie und der entsprechende Schutzauftrag des Staates ausnahmsweise gebieten (AG Bremen, Urteil vom 29.03.2012, Az: 9 C 306/11).
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Montag, 2. April 2012

Widerrufsrecht bei Dienstleistungen – teilbare und unteilbare Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nur dann, wenn mit der Dienstleistung vom Anbieter bereits begonnen wurde. Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist auch das Widerrufsrecht teilbar. Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufsrechtes ist nur bei einer unteilbaren Dienstleistung gerechtfertigt, wenn mit dieser vom Anbieter bereits begonnen wurde (AG Köln, Urteil vom 27.02.2012, Az.: 142 C 431/11).
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Sonntag, 1. April 2012

Verbreiten von Gerüchten über Arbeitgeber – Kündigung?
Das bewusste Verbreiten wahrheitswidriger Behauptungen oder Verbreiten von Gerüchten durch den Arbeitnehmer über den Arbeitgebers kann ein wichtiger Grund zur Kündigung sein, wenn dadurch dessen berechtigte Interessen erheblich beeinträchtigt, etwa der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf erheblich gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht behindert werden. Bei der rechtlichen Würdigung sind allerdings die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Äußerungen gefallen sind. Geschah dies in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen, vermögen sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer darf anlässlich solcher Gespräche regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen getragen. Er muss nicht damit rechnen, durch sie werde der Betriebsfrieden gestört und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet (BAG, Urteil vom 10.12.2009, Az: 2 AZR 534/08).
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Samstag, 31. März 2012

Arbeitsunfähigkeit – Kündigung bei Verletzung der Anzeigepflicht
Die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit kann bei erschwerenden Umständen des Einzelfalls nach entsprechender Abmahnung nicht nur eine ordentliche, sondern eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (LAG Mainz, Az: 10 Sa 593/11, Urteil vom 19.01.2012).
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Farbwahlpflicht in Mietvertrag für Mietvertragsende ist unzulässig!
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel im Mietvertrag, wenn diese Farbvorgaben für die Rückgabe der Mietwohnung bei Mietvertragsende macht (BGH, Urteil vom 22.02.2012, Az: VIII ZR 205/11).
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Freitag, 30. März 2012

Falsche Widerrufsbelehrung und Beginn der Widerrufsfrist
Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, da sich der Unternehmer nicht auf die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung berufen kann (BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11).
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Prepaid-Handyvertrag – Beendigung - Gebühr für Guthabenrückzahlung zulässig?
Ein Mobilfunkanbieter darf in seinen AGB keine Gebühr für die Rückzahlung eines Guthabens bei der Beendigung eines Prepaidhandyvertrag verlangen, da die Gebührenrückerstattung eine Vertragspflicht des Mobilfunkanbieters darstellt (OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, Az: 2 U 2/11).
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Mittwoch, 28. März 2012

eBay-Auktion – Kaufvertrag aufgrund eines günstigen Auktionspreises sittenwidrig?
Erwirbt man bei einer Internetauktion einen hochpreisigen Artikel zu einem günstigen Auktionspreis (Kaufpreis 782,00 Euro – Artikelwert: 24.000,00 Euro), so ist das Rechtsgeschäft nicht sittenwidrig und unwirksam. Die Grundsätze zu Wuchergeschäften (Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung) finden auf eBay-Auktionen keine Anwendung (BGH, Urteil vom 28.03.2012, Az: VIII ZR 244/10).
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Gesetzliche Unfallversicherung – versichert bei Gefahrenabwehr für Allgemeinheit
Sichert man einen gefährlichen Gegenstand, welcher auf einer Autobahnfahrspur liegt um eine Gefahr für die übrigen Fahrzeugführer abzuwenden, so ist man bei dieser Gefahrenabwehrhandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wird man bei Vornahme der Gefahrenhandlung angefahren und schwer verletzt, so erhält man Verletztengeld bzw. eine Unfallrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, Urteil vom 27.03.2012, Az: B 2 U 7/11 R).
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Dienstag, 27. März 2012

Verfall von Urlaubsansprüchen bei langfristiger Krankheit
Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfallen spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn sie bis dahin nicht genommen werden können. Dies folgt aus der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung des § 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG, wonach an die Stelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums unter Berücksichtigung von Artikel 9 Absatz 1 des Übereinkommens Nummer 132 ILO ein 18-monatiger Übertragungszeitraum tritt (LAG Hamm, Urteil vom 12.01.2012, Az: 16 Sa 1352/11).
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