Samstag, 31. März 2012

Farbwahlpflicht in Mietvertrag für Mietvertragsende ist unzulässig!
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel im Mietvertrag, wenn diese Farbvorgaben für die Rückgabe der Mietwohnung bei Mietvertragsende macht (BGH, Urteil vom 22.02.2012, Az: VIII ZR 205/11).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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