Mittwoch, 14. März 2012

Verletzung durch Golfball am Golfplatz – Haftung des verursachenden Golfspielers
Ein Golfspieler darf nach der "Etikette" (Golfregeln) nicht spielen, bevor die vorausgehenden Spieler außer seiner Reichweite sind. Verstößt ein Golfspieler gegen die Golfregeln, so haftet er bei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen die durch den von ihm gespielten Golfball verursacht wurden, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Golf gehört nicht zu den Sportarten, bei denen infolge typischer sportlicher Härte leichte Regelverletzungen hinzunehmen sind, sondern zu den sogenannten parallelen Sportarten, bei denen jeder Teilnehmer auf die volle Regeleinhaltung vertrauen darf und seinerseits für Regelverletzungen einzustehen hat (OLG Hamm, Urteil vom 13.01.1997, Az: 6 U 179/96).
Rechtsanwälte Kotz - Sportrecht
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