Dienstag, 30. Juni 2015

Weitergabe von Prozessunterlagen von Mieter an Vormieter zulässig?

Durch die Weitergabe von Prozessunterlagen (im Fall Wohnflächenberechnung eines Hauses) an den Vormieter, damit der Vormieter gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag. Der Vermieter kann dem Mieter bei einer Weitergabe der Unterlagen weder fristlos noch ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen. Es liegt in einem solchen Fall weder ein wichtiger Grund vor, noch ein berechtigtes Interesse des Vermieters noch eine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch die Mieter (AG München, Urteil vom 21.05.2014, Az.: 452 C 2908/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 29. Juni 2015

Ab 01.07.2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 Euro (bisher: 1.045,04 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013 erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 2,76 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.
Weitere Informationen unter:

Sonntag, 28. Juni 2015

Rechtfertigungsgründe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine begangene Geschwindigkeitsüberschreitung im öffentlichen Straßenverkehr kann gerechtfertigt sein. Es kommen unter anderem nachfolgende Rechtfertigungsgründe hierfür in Betracht:
- Gesundheitsprobleme des Fahrers oder der übrigen Insassen (z.B. schwangere Frau, verletzte Personen, Eigenverletzung, eigener Durchfall, usw.);
- Nachfahren hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer um diesen auf eine von seinem Fahrzeug ausgehende Gefahr aufmerksam zu machen;
- Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Angehörige von Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr, THW) auf dem Weg zum Einsatz bzw. Einsatzort;
- Geschwindigkeitsüberschreitung eines Arztes auf dem Weg zum Notfall oder in das Krankenhaus.
Hat sich der Fahrer aus entschuldbaren Gründen „nur eine der vorgenannten Situationen vorgestellt“, hat er sich unter Umständen in einem sog. Verbotsirrtum befunden, der ein Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigt.
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


 

Donnerstag, 25. Juni 2015

Bewußte Falschangaben in Mahnbescheid – keine Verjährungshemmung

Auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids kann sich nicht berufen, wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht (BGH, Urteil vom 23.06.2015, Az.: XI ZR 536/14).

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen/Olpe

Mittwoch, 24. Juni 2015

Reisepreisminderung - Voraussetzungen und Fälle



Ein Reisepreisminderungsanspruch setzt voraus, dass die Reise tatsächlich mangelhaft, da der Reisende gewisse Unannehmlichkeiten und Unzulänglichkeiten, die sich aus dem Massencharakter der Pauschalreise ergeben, in Kauf nehmen muss.  

Wird die Nachtruhe während der Reise ab morgens 8 Uhr durch andere Gäste und das Reinigungspersonal, die auf dem gefliesten Boden vor dem Zimmer mit rumpelnden Koffern oder Reinigungswagen vorbeigehen, gestört, stellt dies eine Unannehmlichkeit dar, die nicht das Ausmaß eines zur Minderung berechtigenden Mangels erreicht.

Hoteleigener, durch das Unterhaltungsprogramm verursachter Lärm hat der Reisende grundsätzlich hinzunehmen, wenn im Prospekt auf entsprechendes Animationsprogramm oder Abendveranstaltungen hingewiesen wird, solange sie nicht über Mitternacht hinausgehen.

Werden das gebuchte Hotel und die Zimmer in der Internetbeschreibung der Reiseveranstalters als klimatisiert bezeichnet und liegen die Temperaturen dort um etwa 24° während der Nacht und etwas darüber über Tag, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung. Ein zur Minderung berechtigender Reisemangel liegt zudem vor, wenn der Reisende jedenfalls eine Nacht auf stark durchgelegenen Matratzen verbringen muss.

Der Anspruch des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit setzt voraus, dass die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt ist. Die Reise muss durch die Mängel so schwer beeinträchtigt sein, dass die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Urlaubszwecks die Reise ganz oder teilweise als vertan erscheinen lässt. In Einzelfällen kann auch eine unter 50 % liegende Minderung für die Bejahung einer Urlaubsbeeinträchtigung ausreichend sein. Bei einer Minderungsquote von 15% ist hiervon nicht auszugehen.

So das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-21 U 149/14, Urteil vom 10.02.2015

Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 23. Juni 2015

Kreuzfahrt – Haftung für geparkten PKW

Ein Kreuzfahrtunternehmen haftet für den Schaden an einem in einem öffentlichen Parkhaus abgestellten PKW, wenn aus der Sicht des Reisenden dieser mit dem Kreuzfahrtunternehmen einen Verwahrungsvertrag über seinen PKW abschließt, indem er einen Parkservice für den PKW mit dem Kreuzfahrtunternehmen bei der Buchung abschließt (Amtsgericht München, Urteil vom 19.3.15, Az.: 122 C 21221/14).

Reiserecht - Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Sonntag, 21. Juni 2015

Mitmieter wirft gebrauchtes Klopapier auf Gehweg – Mietminderung möglich?

Es ist anerkannt, dass die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung auch auf Grund negativer Einwirkungen aus dem Wohnumfeld und auch durch störendes Verhalten von Mitmietern beeinträchtigt werden kann. Ein Mangel der Mietsache liegt z.B. vor, wenn der Mieter - wie hier - aus der Nachbarschaft mit Unrat und ekelerregenden Verschmutzungen konfrontiert wird. Solche Beeinträchtigungen im Wohngebrauch muss der Mieter nicht hinnehmen.

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 16. Juni 2015

Pauschalpreisbauvertrag - Überhöhung von rund 7,5 % nicht sittenwidrig

Ein Pauschalpreis für eine Teilleistung im Rahmen eines Detailpauschalpreisvertrags steht nur dann in einem auffälligen wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, wenn der über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015, Az.: 8 U 117/12).
Baurecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
http://www.ra-kotz.de

Montag, 15. Juni 2015

Kauf bricht Miete nicht – Käufer tritt in alten Mietvertrag mit allen Pflichten ein

Der in § 566 BGB normierte Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ will dem Mieter die durch den Vertrag erworbenen Rechte bei einem Eigentümerwechsel erhalten. Die Vorschrift stellt daher eine Bestimmung zum Schutz des Mieters dar und muss durchgängig im Sinne des Mieterschutzes ausgelegt werden. Daher ist der Erwerber auch an Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe oder Kündigungsbeschränkungen wie z.B. den Verzicht auf eine Eigenbedarfskündigung gebunden. Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Mietverhältnis gehen nur dann nicht gem. § 566 BGB auf den Erwerber über, wenn es sich ausnahmsweise um höchstpersönliche Rechte und Pflichten handelt, die nach dem Rechtsübergang auf Vermieterseite ihren Inhalt und Sinn verloren haben. Dies trifft auf die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten nicht zu (AG Bremen, Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 131/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 11. Juni 2015

Schadensersatzpflicht in Filesharingfällen durch Kinder

Eltern genügen in Filesharingfällen ihrer Aufsichtspflicht über ihre Kinder, sie diese über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihnen eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch die Kinder zu überwachen, den Computer der Kinder zu überprüfen oder den Kindern den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihre Kinder dem Verbot zuwiderhandeln. Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Filesharingfällen ist in der Regel von einem Betrag in Höhe von 200,00 € für jeden gesharten Musiktitel auszugehen (BGH,  Urteil vom 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14).

Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 10. Juni 2015

Flugvorverlegung - Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft

In einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Die ursprüngliche Flugplanung wird dann aufgegeben, wenn ein Flug um mehrere Stunden "vorverlegt" wird (BGH, Urteil vom 09.06.2015, Az.: X ZR 59/14).

Reiserecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Montag, 8. Juni 2015

Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung


Ein Mitmieter fand einen anderen Mieter laut schreiend im Trepppenhaus auf dem Bauch liegend am Boden. Dieser schrie laut: Ich will sterben, Hilfe, Hilfe! Der Mitmieter, der den Mieter als Nachbarn kannte, dachte, dass dieser Hilfe braucht, ging zu diesem und fragte, ob er einen Rettungswagen holen solle. Da sprang der Mieter plötzlich auf, packte den Mitmieter am Hemd, würgte und schlug ihn. Hierdurch erlitt dieser Schürfwunden und Verletzungen im Gesicht, eine blutende Wunde an der Lippe und Kratzer am Oberkörper. Durch dieses Verhalten hat der Mieter den Hausfrieden so sehr gestört hat, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit diesem bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden konnte (Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 425 C 16113/14).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Samstag, 6. Juni 2015

Relaunch der Internetseite www.versicherungsrechtsiegen.de

Die Seite www.versicherungsrechtsiegen.de wurde komplett überarbeitet und neu gestaltet sowie die Abrufbarkeit für mobile Endgeräte angepasst.

Info zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen:

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt an die versicherte Person eine Berufsunfähigkeits-rente, wenn diese nach Beginn der Versicherung berufsunfähig wird. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages müssen alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. von diesem zurücktreten kann. Berufsunfähig ist eine versicherte Person, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Maß-gebend ist insoweit, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der konkreten Berufsaus-übung bei der versicherten Person auswirken. In der Regel machen die Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Leistungspflicht von einer mind. 50 %igen Berufsunfähigkeit der versicherten Person abhängig. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird regelmäßig dadurch bestimmt, dass durch einen medizinischen Gutachter festgestellt wird, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Anteil für die versicherte Person unzumutbar sind und dass die unzumutbaren Tätigkeiten mit den zumutbaren Tätigkeiten ins Verhältnis gesetzt werden. Die Berufsunfähigkeit der versicherten Person muss auf Dauer bestehen. Auf Dauer liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn bei der versicherten Person ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin voraussichtlich nicht mehr zu rechnen ist. Diese Beurteilung stellt eine medizinische Prognose dar. Viele Versicherungen fordern als Voraussetzung für ihre Leistungspflicht zudem noch, dass die versicherte Person über die Berufsunfähigkeit hinaus außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (sog. Verweisungsklausel). Versicherte müssen in diesen Fällen um eine Versicherungsleistung zu erhalten noch nachweisen, dass sie auch keine anderen Berufstätigkeiten mehr ausüben können. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 195 BGB in 3 Jahren.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Leistungsbonus - Bei Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigten?

Bei der Berechnung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde nach dem Mindestlohngesetz sind alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt werden, anzurechnen. Ein Leistungsbonus weist, anders als z.B. vermögenswirksame Leistungen, einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf, so dass es hierbei um einen „Lohn im eigentlichen Sinn“ handelt, der in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist (ArbG Düsseldorf, Az.: 5 Ca 1675/15, Urteil vom 20.04.2015).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 1. Juni 2015

Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Da sie eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung darstellt (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015, Az.: 28 Ca 2405/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz