1. Auktionsbeschreibung:
Der
Verkäufer muss nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay die
angebotene Ware vollständig und den Tatsachen entsprechend beschreiben sowie Mängel/Fehler
der Ware ungefragt offenbaren. Die verwendeten Auktionsfotos müssen die
angebotene Ware darstellen. Man darf in seinen Auktionen nur Fotos verwenden,
an denen man ein Urheber-/Nutzungsrecht inne hat, sonst drohen eine Abmahnung
sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.
2. Ausschluss
der Gewährleistung: Privatverkäufer
können die Gewährleistung grundsätzlich durch einen deutlichen sichtbaren
Hinweis in der Artikelbeschreibung ausschließen. Entspricht die Ware nicht der
Artikelbeschreibung, muss der Verkäufer die Ware jedoch auf Verlangen des Käufers
in den beschriebenen Zustand versetzen oder Schadensersatz leisten.
3. Kaufvertragsschluss
bei eBay: Der
Verkäufer gibt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ein
verbindliches Angebot ab, indem er die Ware anbietet. Dieses wird durch Klick
auf den Sofort-Kaufen-Button oder durch die Abgabe eines Gebotes angenommen.
Ein Vertrag kommt jedoch nur mit dem zum Zeitpunkt des Auktionsablaufs
Höchstbietenden zustande. Bricht der Verkäufer ohne gesetzlich dazu berechtigt
zu sein eine Auktion ab, kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem zu
diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Der Käufer kann dann Lieferung vom
Verkäufer verlangen.
4. Wer trägt die
Gefahr des Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer? Kauft ein
Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf),
so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sache auf dem Versandweg
gestohlen oder beschädigt wird. In diesem Fall muss er ggf. kostenfrei erneut
liefern. Bei Privatverkäufen über eBay trägt der Käufer in der Regel die Gefahr
des Warenuntergangs auf dem Versandweg.
5. Widerrufsfrist
bei eBay-Käufen: Die
Widerrufsfrist beträgt bei einem Kauf über eBay bei ordnungsgemäßer Belehrung
über das Widerrufsrecht in Textform 14 Tage ab Lieferung der Ware (E-Bay-Verkäufer
mit „Top-Bewert-ungen“ müssen ihren Kunden sogar ein Widerrufsrecht von 1 Monat
gewähren). Für einen fristgerechten Widerruf genügt die fristgemäße Absendung
der Ware. Alternativ kann dem Verkäufer fristgerecht eine Widerrufserklärung zugesendet
werden. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und
Verbrauchern. Wurde der Käufer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht
belehrt, erlischt dieses nicht. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob
Neuware oder gebrauchte Ware gekauft wird. Ausnahmsweise kein Widerrufsrecht
existiert für entsiegelte Datenträger, Videos, Zeitschriften, Waren die nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung
eignen. Eine Rücksendung der Ware in der Originalverpackung ist für einen
ordnungsgemäßen Widerruf nicht erforderlich. Zudem muss der Käufer, wenn er widerruft,
angefallene eBay-Gebühren nicht erstatten.
6. Was ist ein Rückgaberecht? Alternativ zum
Widerrufsrecht kann der Verkäufer dem Käufer ein Rückgaberecht einräumen. Das
Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Eine
Erklärung des Käufers, dass er vom Rückgaberecht Gebrauch machen möchte, ist
nicht ausreichend. Räumt der Verkäufer dem Käufer ein Rückgaberecht ein, trägt
der Verkäufer in jedem Fall die Rücksendekosten der Ware.
7. Wer trägt im
Fall des Widerrufs die Rücksendekosten? Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Versendungskosten.
Allerdings dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 € nicht übersteigt. In der Regel werden dem Käufer die
Rücksendungskosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers
auferlegt. Unabhängig davon gilt: Unfrei zurückgesendete Ware darf der
Verkäufer nicht zurückweisen. Die Versandgefahr trägt der Verkäufer. Der
Unternehmer kann im Fall des Widerrufs/der Rückgabe der Ware die Kosten der
ursprünglichen Sendung der Ware an den Verbraucher nicht erstattet verlangen.
8. Ist bei
Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wert- oder
Nutzungsersatz zu leisten? Wert- oder Nutzungsersatz sind ggf. zu leisten, wenn
der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und wenn er zuvor
vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ordnungsgemäß über sein
Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt wurde.
9. Die gekaufte
Ware wird nicht geliefert – Was kann der Käufer tun? In diesem Fall
sollte der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung setzen und schriftlich
ankündigen, dass er bei fruchtlosem Ablauf der Frist vom Kaufvertrag
zurücktritt. Nach Ablauf der Frist kann er dann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hat der Käufer Vorkasse geleistet, sollte er dem Verkäufer ebenfalls eine Frist
zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen. Selbstverständlich kann er den
Verkäufer ggf. auch auf Lieferung und/oder Schadensersatz verklagen.
10. Der Käufer
zahlt nicht – Was kann der Verkäufer tun? Zahlt der Käufer nicht, sollte
der Verkäufer ihn unter Setzung einer Frist zur Zahlung auffordern. Nach
fruchtlosem Fristablauf kann er auf Zahlung klagen. Alternativ kann er
zurücktreten und/oder ggf. Nutzungs- oder Wertersatz vom Käufer verlangen.
11. Mangelhafte
Ware – Welche Rechte hat der Käufer? Ist die Ware bereits bei Lieferung
mangelhaft kann der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Vertrag widerrufen.
Alternativ kann er Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Die
Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Sie kann bei gebrauchter
Ware auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf von einem Verbraucher kann sie
sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Trotzdem muss die Ware der Artikelbeschreibung
entsprechen. Beim Internetauktionshaus eBay darf nur Originalware verkauft
werden. Bei Kauf eines Plagiats kann der Käufer auch bei einem vereinbarten
Gewährleistungsausschluss vom Vertrag zurücktreten. Wird gestohlene Ware
gekauft, muss diese auf Verlangen an den Eigentümer herausgegeben werden.
12. Ein Spaßbieter
hat meine Ware gekauft! Da ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist,
hat der Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Ebenso kann er vom
Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ein
Schadensersatzklausel in der Artikelbeschreibung in Höhe von 25% des Auktionspreises
wurde vom Landgericht Aurich bei einmaliger Verwendung als wirksam angesehen
(Urteil vom 12.12.2008 - Aktenzeichen: 1 S 244/08).
13. Bewertungsportal:
Bewertungen
auf eBay müssen den Tatsachen
entsprechen und dürfen nicht beleidigend
sein. Ggf. besteht ein Löschungsanspruch. Dieser muss allerdings in der Regel
gerichtlich durchgesetzt werden. Auch wenn eine Bewertung nicht den Tatsachen
entspricht hat der Verkäufer bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
nicht das Recht den Kaufpreis zurückzubehalten bis die Bewertung geändert wird.
Internetrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal