Die Seite Verkehrsunfallsiegen.de wurde komplett
überarbeitet und neu gestaltet sowie die Abrufbarkeit für mobile Endgeräte
angepasst. Hatten Sie als Fahrer eines KFZ, als Radfahrer oder als Fußgänger
einen Verkehrsunfall? Sie wissen aber nicht, wie Sie sich in dieser Stresssituation
verhalten sollen oder welche Ansprüche Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen? Diese
und weitere Fragen werden Ihnen auf der Internetseite www.verkehrsunfallsiegen.de
beantwortet.
Checkliste: Was tun nach einem Autounfall?
1. Sichern Sie als erstes die Unfallstelle und rufen sofort
die Polizei und bei Unfällen mit Personenschaden einen Rettungswagen. Die
Versorgung möglicher Verletzter steht an erster Stelle.
2. Auch wenn es in einer solchen Stresssituation schwierig
ist: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und handeln Sie besonnen. Lassen Sie sich
nicht vom Unfallgegner einschüchtern.
3. Machen Sie keine spontanen und unüberlegten
Schuldanerkenntnisse. Selbst wenn auf den ersten Blick die Schuldfrage
eindeutig erscheint.
4. Suchen Sie Zeugen und bitten Sie diese bis zum Eintreffen
der Polizei vor Ort zu bleiben. Falls dieses nicht möglich ist, notieren Sie
den Namen der Zeugen und eine Kontaktmöglichkeit.
5. Nehmen Sie keine Änderungen am Unfallgeschehen vor, bis
die Polizei vor Ort ist. Muss dennoch etwas bewegt oder verändert werden,
fertigen Sie vorher (am besten mit Zeugen) Skizzen an oder noch besser machen
Sie Fotos.
6. Fertigen Sie einen Unfallbericht möglichst Zeitnah an.
Sinnvoll ist es eine solche Vorlage immer griffbereit im Handschuhfach zu
haben.
7. Haben Sie keine Vorlage zur Hand, notieren Sie dennoch
alle relevanten Daten zum Unfallhergang, sowie den Namen des Fahrers (siehe
Führerschein) und den des Kfz-Halters (siehe Fahrzeugschein), das amtliche
Kennzeichen des Fahrzeugs und die Versicherung, nebst Versicherungsnummer des
Unfallgegners.
8. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, überprüfen Sie
sorgfältig das Protokoll. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht
verstehen. Bei Unstimmigkeiten oder fehlerhaften Sachverhalten geben Sie dieses
sofort bei der Polizei vor Ort zur Klärung an.
9. Seien Sie vorsichtig bei unseriösen Unfallhelfern, welche
Ihnen direkt nach dem Unfall überteuerte Dienstleistungen zu Ihrem “Besten”
anbieten wollen. Nicht alles muss von der Versicherung des Schädigers auch
ersetzt werden. Informieren Sie sich daher am besten bei uns, damit Sie aus
Unwissenheit nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
10. Lassen Sie sich unter keinen Umständen von der
Versicherung des Unfallverursachers beeinflussen. Treffen Sie keine
unüberlegten Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft des
Unfallgegners. Dies könnten z.B. die Wahl der Fachwerkstatt, die Einschaltung
eines Sachverständigen oder weitere Bedingungen sein. Schnelle, unkomplizierte
und unbürokratische Hilfe durch Versicherungen, die zahlen müssen, gibt es in der
Regel grundsätzlich nicht.
11. Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns oder dem
Verkehrsanwalt Ihrer Wahl in Verbindung. Halten Sie dabei am besten alle
relevanten Daten, wie den Unfallbericht, Protokoll der Polizei, sowie die
Angaben zum Unfallgegner und dessen Versicherung bereit. Ist ein
Personenschaden aufgetreten, sind dazu auch ärztliche Angaben wie ein Attest
hilfreich.