Mittwoch, 30. November 2011

Kreditkartenmissbrauch – Haftung des Karteninhabers
Wird mit der richtigen Geheimzahl missbräuchlich Geld abgehoben, muss die jeweilige Bank für eine Haftung des Karteninhabers beweisen, dass dies mit der Originalbankkarte des Karteninhabers erfolgt ist und nicht mit einer (ohne Kenntnis des Karteininhabers) von Dritten gefertigten Kartenkopie (BGH, Urteil vom 29.11.2011, Az: XI ZR 370/10).
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Schadensersatzansprüche des Vermieters bei Beschädigung der Mietsache
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die 6monatige Verjährungsfrist der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in dem Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil er erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, die Mietsache jederzeit - sozusagen "auf Zuruf" – zurückzunehmen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: VIII ZR 8/11).
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Dienstag, 29. November 2011

Widerrufsrecht bei telefonischen Heizölbestellungen?
Das Widerrufsrecht ist bei telefonischen Heizölbestellungen nach § 312 d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, weil Gegenstand des Vertrages Heizöl und damit eine Ware ist, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Zwar nennt § 312 d Abs. 4 Nr. 6 beispielhaft vor allem Finanzdienstleistungen, die Aufzählung ist aber gerade nicht abschließend. Zu den in der Vorschrift genannten Waren gehören auch die an den Börsen gehandelten Rohstoffe. Der Ölpreis unterliegt erheblichen Schwankungen auf den Finanzmärkten, auf welche der Heizölverkäufer keinerlei Einfluss hat und die innerhalb kürzester Zeit auftreten können. In einem solchem Fall übernehmen beide Parteien das Risiko, dass sich ihre Einschätzung nachträglich als fehlerhaft erweist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts rechtfertigt sich daraus, dass dem Heizölverkäufer dieses Risiko nicht einseitig aufgebürdet werden soll (LG Duisburg, Urteil vom 22.05.2007, Az: 6 O 408/06).
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Verdacht auf gefährliche Erkrankung – Befunderhebungspflicht des Arztes

Bei dem Verdacht auf eine gefährliche Erkrankung muss der behandelnde Arzt deren Vorliegen zunächst ausschließen, bevor er die bestehenden Symptome des Patienten einer anderen, weniger gefährlichen Erkrankung zuordnen darf. Gibt es noch keine medizinisch standardisierte Behandlung des beim Patienten vorliegenden Krankheitsbildes, so muss der Arzt den Patienten nach dem Maßstab eines umsichten und vorsichtigen Arztes behandeln (KG Berlin, Urteil vom 24.10.2011, Az: 20 U 67/09).
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Montag, 28. November 2011

Ebay-Auktion – Grundpreisangabe in Angebotsübersicht

Bei eBay-Auktionen bei denen die Preisangabenverordnung gilt (Angebot von Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter anzugeben.), muss der Grundpreis der jeweiligen Waren bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden (LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az: 327 O 196/11).
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Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?

Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zur Wohnungsmodernisierung verpflichtet. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.

Die Entscheidung eines Vermieters, die an den Mieter vermietete Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und etwaige Investitionen erst nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit einer Neuvermietung vorzunehmen, hält sich im Rahmen der ihm als Eigentümer zustehenden Befugnis, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung eigener Rechte dar, dass wenn der Vermieter dem Mieter nicht gestattet, eine Heizungsanlage auf eigene Kosten in die Mietwohnung einzubauen (BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az: VIII ZR 10/11).
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Freitag, 25. November 2011

Fahrtenbuchauflage – Erinnerungsvermögen an Fahrzeugführer

Nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig auf ihn zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Von einem Fahrzeughalter muss grundsätzlich erwartet werden, dass er Kontrolle darüber hat, wer sein Fahrzeug benutzt. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass das Erinnerungsvermögen des Halters mit dem Zeitablauf nachlässt und so längstens nach 2 Wochen seit Begehung des Verkehrsverstoßes die Kenntnis des Fahrzeugführers zum fraglichen Zeitpunkt erwartet werden kann (VG Augsburg, Urteil vom 29.11.2005, Az: Au 3 K 05.950).
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Donnerstag, 24. November 2011

Facebook- Eintrag – Beleidigung des Ex-Ehegatten
Das Einstellen der Kommentare: „…..Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter gewesen wäre…“ und „….eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein, aber…..“ in sein Facebook-Profil stellen eine Beleidigung des Ex-Ehegatten im Sinne von § 185 StGB dar und können sowohl strafrechtliche und zivilrechtliche (Unterlassungsanspruch, Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch) Folgen haben (AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 60 C 37/11).
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Elementarversicherung – Überschwemmungsschaden im Kellerschacht
Nach einer Elementarversicherung liegt eine Überschwemmung, wenn Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung unterfällt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz der Elementarversicherung. Etwas anderes gilt, wenn der Abfluss von den vorgenannten Gebäudeteilen durch eine Überflutung des Grundstücks beeinträchtigt wird. Das bloße Aufstauen von Niederschlagswasser in einem Lichtschacht infolge unzureichender Entwässerung ist in der Elementarversicherung in der Regel nicht mitversichert (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011, Az: 12 U 92/11).
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Mittwoch, 23. November 2011

Begrenzung des Urlaubsanspruchs bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig erkrankt verfällt sein Urlaubsanspruch nach der Rechtsprechung des EuGH nicht, so dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch auch nach Jahren noch auszahlen muss. Nach einem neuen Urteil des EuGH hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch darauf, seinen Urlaubsanspruch unbegrenzt anzusammeln und sich vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag, in einer Individualvereinbarung, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vereinbaren, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit dem Ablauf einer Übertragungsfrist verfällt. Eine tarifvertragliche Vereinbarung, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit Ablauf einer Übertragungsfrist von 15 Monaten nach Ende des Bezugszeitraums verfällt, hat der EuGH nunmehr als rechtmäßig anerkannt (EuGH, Urteil vom 22.11.2011, Az: C-214/10).
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Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Durchfall zulässig?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann aufgrund rechtfertigenden Notstands nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene diese begangen hat, um seinem dringenden Stuhlgang/Stuhldrang (wegen Durchfalls) nachzukommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2007, Az: IV-5 Ss (OWi) 218/07 - (OWi) 150/07 I). Der Betroffene ist bei normalen Umständen nicht dazu verpflichtet, „in die Hose zu machen“ (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.1996, Az: 1 Ss 291/96). Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung muss ein erheblicher Zeitgewinn erzielt worden sein, um dem dringenden Stuhlgang/Stuhldrang nachzukommen (KG Berlin, Beschluss vom 26.10.1998, Az: 2 Ss 263/98 - 3 Ws (B) 533/98).
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Montag, 21. November 2011

Geschäftliches Facebook-Profil – Impressumspflicht?
Nach einem urteil des Landgerichts Aschaffenburg besteht für ein geschäftlich genutztes Facebook-Profil eine Impressumspflicht nach § 5 TMG (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az: 2 HK O 54/11). Das Facebook-Profil kann mit einem Link „Impressum“ mit dem Impressum der Firmenhomepage verlinkt werden. Im Impressum der Firmenhomepage muss jedoch in diesem Falle vermerkt sein, dass es sich auch auf das geschäftliche Facebook-Profil bezieht.
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Telefaxübersendung – OK-Vermerk als Zugangsbestätigung?
Bei einer Telefaxübersendung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2011, Az.: IX ZR 148/10). Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
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Heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern - Unzulässigkeit

Eine heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wegen aufgetretenen Unterschlagungen ist unzulässig, wenn keine hinreichend konkreten Verdachtsmomente gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern bestehen. Solche Videoaufnahmen unterliegen zudem einem Beweisverwertungsverbot vor Gericht, so dass der Arbeitgeber die gewonnenen Erkenntnisse nicht gegenüber den Arbeitnehmern verwenden kann (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2011, Az.:11 Ca 7326/10).
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Sonntag, 20. November 2011

Ausfahrt aus Grundstück und Behinderung des fließenden Verkehrs

Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern (BGH, Urteil vom 20.09.2011, Az: VI ZR 282/10).
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Freitag, 18. November 2011

Verkehrsunfall: fiktive Schadensabrechnung und tatsächlich angefallene Kosten
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst (fiktiv) auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (BGH, Urteil vom 18.10.2011, Az: VI ZR 17/11).
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Supermarktbetreiber - Verkehrssicherungspflicht Supermarkparkplatz

Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn dieser einen Bereich, in dem die Räum- und Streuarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, begeht, ohne sich ausreichend gegen einen Sturz zu sichern (OLG Saarbrücken Urteil vom 18.10.2011, Az: 4 U 400/10 – 119).
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Verträge mit Telefonsexdienstanbietern sind sittenwidrig und nichtig

Telefonsexverträge mit Telefonsexdienstanbietern sind sittenwidrig und nichtig, so dass der Nutzer die angefallenen Vergütungsansprüche nicht zahlen muss. Die Sittenwidrigkeit von Telefonsexvereinbarungen folgt aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde. Lediglich wenn der Vertrag direkt zwischen den jeweiligen Vertragsparteien geschlossen wird, kann in Ausnahmefällen von einer Wirksamkeit und einer Vergütungspflicht ausgegangen werden (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 26.10.2011, Az: Az.: 7 C 85/11).
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Donnerstag, 17. November 2011

Verbrennungen durch umgefallenen „Coffee-to-go-Becher“ – Schadensersatzanspruch?
Bekommt man an einem „Drive in“-Schalter einen Kaffeebecher gereicht und stellt man sich diesen zwischen die Beine und weitere Sachen entgegenzunehmen, so hat man keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schnellrestaurant, wenn der Kaffeebecher umfällt und die Beine verbrüht (LG München I, Urteil vom 10.11.2011, Az.: 30 S 3668/11).
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Arztrechnung – Kassenpatienten können diese zukünftig online prüfen

Aufgrund einer Gesetzesänderung können Kassenpatienten zukünftig erhaltene Arztrechnungen im Internet über die Homepage ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Richtigkeit überprüfen.
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Mittwoch, 16. November 2011

Arbeitszeugnis: „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“
Die Formulierung in einem Arbeitszeugnis, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“ hat, kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts von einem objektiven Dritten nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Arbeitnehmer nach Auffassung des Arbeitgebers kein Interesse und keine Motivation an seinem Arbeitsplatz zeigte (BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az: 9 AZR 386/10).
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eBay-Auktion – Schadensersatz bei Übernahme eines fremden Bildes in die eigene Aution

Kopiert man unerlaubt ein Foto aus dem Internet und setzt dieses in die eigene private eBay-Auktion ein, so steht dem Urheberrechtsinhaber des Fotos ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser setzt sich aus einem Lizenzschaden und einem Verletzterzuschlag zusammen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011, Az: Az.: 2 W 92/11). Im vorliegenden Fall sprach das OLG Braunschweig dem Urheberrechteinhaber einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 300,00 Euro (150,00 Euro Lizenzschaden und 150,00 € Verletzterzuschlag) für die unerlaubte Verwendung von 1 Bild zu.
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Dienstag, 15. November 2011

Eingreifen in eine Hundebeißerei – Mitverschulden bei Verletzung
Greift ein Hundehalter in eine Hundebeißerei ein, um den eigenen Hund zu schützen und wird er hierbei von dem fremden Hund gebissen, so trifft ihn an der Verletzung ein erhebliches Mitverschulden (im Fall 50 %). Er kann von dem Hundehalter des fremden Hundes dann nur einen anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern (OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2011, Az: I-6 U 72/11).
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Beleidigungen von Vorgesetzten und Arbeitskollegen - Kündigung
Grobe Beleidigungen eines Vorgesetzten oder eines anderen Arbeitskollegen durch einen Arbeitnehmer, die wie im vorliegenden Fall nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und können daher sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002, Az: 2 AZR 418/01 - AP Nr. 180 zu § 626 BGB). Solche Beleidigungen sind daher erst recht dazu geeignet, den Ausspruch einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zu rechtfertigen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2011, Az.: 8 Sa 361/10).
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Zugang einer Arbeitgeberkündigung beim Arbeitnehmer

Eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers wird in der Regel erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Arbeitnehmer zugeht. Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Zugang durch ein Verhalten des Arbeitnehmers verzögert wird. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Kündigung dann zu einem früheren Zeitpunkt als zugegangen gegen sich gelten lassen, wenn es ihm nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Verspätung das Zugangs zu berufen. Ein solcher Fall ist dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende nicht damit zu rechnen braucht und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut die Zustellung vorgenommen hat. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Kündigungsempfänger den Kündigungszugang schuldhaft vereitelt hat; es reicht aus, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die zu seinem Einflussbereich gehören (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2007, Az.: 9 Ta 240/07).
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Montag, 14. November 2011

Fahrten mit Sommerreifen im Winter – Mithaftung?
Fährt ein Autofahrer bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist seine Kaskoversicherung unter Umständen zu einer Leistungskürzung nach § 81 VVG berechtigt, da das Verhalten des Autofahrers als grob fahrlässig eingestuft werden kann. Eine Leistungskürzung ist nach Auffassung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 02.07.2010, Az: 331 S 137/09) jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn es fraglich ist, ob es bei der Benutzung von Ganzjahres- oder Winterreifen bei den Witterungsverhältnissen nicht ebenfalls zu dem Unfall gekommen wäre. Die Beweislast für das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit des Autofahrers und des Zusammenhangs zwischen den fehlenden Winterreifen und dem Verkehrsunfall/Schadenfall trägt die Kaskoversicherung. Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu einer Mithaftung des geschädigten Autofahrers kommen, wenn er bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde.
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Sonntag, 13. November 2011

Verkehrsunfall – Regulierungspflicht des Schädigers und seiner Versicherung

Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen. Den Unfallgeschädigten trifft in Fällen der vollen Haftung des Unfallgegners grundsätzlich auch keine Verpflichtung, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um die anfallenden Reparaturkosten vorzufinanzieren (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2011, Az: I-1 U 220/10).
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Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei Arbeitnehmern, die langfristig arbeitsunfähig erkrankt sind, sprechen Arbeitgeber häufig eine krankheitsbedingte Kündigung aus. In vielen Fällen ist die ausgesprochene Kündigung jedoch nicht gerechtfertigt. Die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in drei Stufen. Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), (1.Stufe) wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, (2. Stufe) eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers besteht und (3. Stufe) eine Interessenabwägung ergibt, dass die Beeinträchtigungen im Betrieb des Arbeitgeber zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung. Bei einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist in aller Regel ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers auszugehen. Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose (Arbeitsfähigkeit) nicht gerechnet werden kann.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch dann unverhältnismäßig und unwirksam, wenn sie durch andere Mittel vermieden werden kann. Dabei kommt bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht nur eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen, freien Arbeitsplatz in Betracht. Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. „freizumachen“.
Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehört auch die Darlegung des Fehlens - alternativer - Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ist ein Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung innerhalb 1 Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen krank, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) vorzunehmen. Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen/Arbeitnehmer.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat) im Sinne von § 93 SGB IX gebildet ist. Das ergibt die Auslegung von § 84 Abs. 1 SGB IX. Die Durchführung eines BEM ist weder unmöglich noch sinnlos, wenn eine betriebliche Interessenvertretung nicht besteht. Das BEM ist zwar selbst kein milderes Mittel gegenüber einer Kündigung. Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, z.B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen „freizumachenden“ - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden. Wird kein BEM durchgeführt, ist eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unter Umständen unwirksam.
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Freitag, 11. November 2011

Geschlechtsbenachteiligung in Stellenanzeige - Schadensersatzanspruch
Eine nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige lässt eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten mit der Folge, dass die Beweislastumkehr des § 22 AGG eingreift und der Arbeitgeber beweisen muß, dass ein abgelehnter Stellenbewerber nicht wegen seines Geschlechts benachteiligt wurde. Für die Benachteiligung wegen des Geschlechts ist es auch nicht erforderlich, dass allein das Geschlecht des Bewerbers zu seiner Ablehnung geführt hat. Liegt der Arbeitgeberentscheidung ein „Motivbündel“ zugrunde, so ist allein maßgebend, ob in diesem auch das Geschlecht des Stellenbewerbers als negatives Kriterium enthalten ist. Dementsprechend ist die Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht schon durch die bessere Eignung eines anderen Bewerbers widerlegt. Nach ganz herrschender Meinung setzt der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung voraus, dass der betreffende Stellenbewerber sich subjektiv ernsthaft um die fragliche Stelle beworben hat und hierfür auch objektiv in Betracht kam. Liegt eine Geschlechtsbenachteiligung eines Stellenbewerbers vor, so steht diesem ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zu (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011, Az: 17 U 99/10).
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Donnerstag, 10. November 2011

Aufhebungsvertrag – Rücktritt bei nicht gezahlter Abfindung?
Ein Arbeitnehmer kann von einem mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Aufhebungsvertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag gezahlte Abfindung nicht zahlt, es sei denn das Rücktrittsrecht wurde wirksam ausgeschlossen. Kann oder darf der Arbeitgeber aufgrund der Einleitung eines Insolvenzverfahrens die vereinbarte Abfindung nicht an den Arbeitnehmer zahlen, so ist der Arbeitnehmer nicht dazu berechtigt vom Aufhebungsvertrag zurückzutreten (BAG, Urteil vom 10.11.2011, Az: 6 AZR 357/1).
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Betriebsübergang und Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers
Die 1monatige Widerspruchsfrist für einen Arbeitnehmer bei einem beabsichtigten Betriebsübergang beginnt nach Mitteilung des beabsichtigten Betriebsübergangs nur dann zu laufen, wenn die Unterrichtung des Arbeitnehmers über den beabsichtigten Betriebsübergang den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprach (BAG, Urteil vom 10.11.2011, Az: 8 AZR 277/10).
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Ansprechpartner einer Domain (Admin-C) – Haftung für Rechtsverletzungen

Ein Admin-C (administrativer Ansprechpartner der Domain) ist unter Umständen dazu verpflichtet zu prüfen, ob die von ihm betreute Domain (insbesondere der Domainname) möglicherweise Rechte Dritter verletzt (BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az: I ZR 150/09).
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Mittwoch, 9. November 2011

Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegenüber der Mutter
Ein Scheinvater hat nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und Zahlung von Kindes- und Betreuungsunterhalt einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter über den tatsächlichen Vater bzw. dem potentiellen Vater um gegenüber diesem bestehende Unterhaltsregressansprüche durchzusetzen (BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az: XII ZR 136/09).
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Abbruch einer eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende
Ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay ist nicht dazu berechtigt, eine Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Versteigerungsende abzubrechen, ohne das entsprechende Gründe (z.B. Diebstahl oder Zerstörung der angebotenen Ware) für einen Auktionsabbruch vorliegen (AG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az: 17 C 157/11). Bricht ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay eine eBay-Auktion einfach grundlos ab, macht er sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig.
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Ebay-Auktion – anderweitiger Verkauf der angebotenen Ware durch den Verkäufer
Ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay ist nicht dazu berechtigt, eine Auktion abzubrechen, weil er zwischenzeitlich die angebotene Ware anderweitig verkauft hat (AG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az: 4 C 390/10). Verkauft ein Verkäufer die angebotene Ware während einer laufenden eBay-Auktion einfach weiter, macht er sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig.
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Dienstag, 8. November 2011

Betriebskostenabrechnungsumstellung bei Mietverträgen
Gemäß § 556a Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Vermieter durch einseitige Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen mietvertraglichen Vereinbarung ganz oder teilweise nach dem erfassten Verbrauch oder der erfassten Verursachung umgelegt werden. Die Regelung in § 556a Abs. 2 Satz 1 BGB ermöglicht es dem Vermieter die Umstellung auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder eine, die der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur besteht damit gemäß § 556a Abs. 2 BGB ein Recht des Vermieters auf Änderung der mietvertraglich vereinbarten Mietstruktur für diejenigen Betriebskosten, die verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasst werden, auch wenn zuvor eine Brutto- oder Inklusivmiete oder eine Betriebskostenpauschale vereinbart war. Altmietverträge vor dem 01.09.2011 sind hiervon nicht ausgenommen und können ebenfalls umgestellt werden (BGH, Urteil vom 21.09.2011, Az: VIII ZR 97/11).
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Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge – Kündigung
Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge sind nicht – wie die klassischen Partnervermittlungsverträge - jederzeit kündbar, da es sich nicht um „Dienste höherer Art“ handelt. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bei den Online-Partnervermittlungsverträgen müssen daher von den Kunden eingehalten werden (AG München, Urteil vom 05.05.2011, Az: 172 C 28687/10).
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Sonntag, 6. November 2011

Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag – Berechnung Nutzungsvergütung

Tritt ein Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurück, so muss er sich die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer als gezogene Fahrzeugnutzungen anrechnen lassen (sog. Nutzungsvergütung/Gebrauchsvorteilsanrechnung). Nach der herrschenden Meinung wird zur Berechnung der Nutzungsvergütung nachfolgende Formel verwandt: (Bruttoverkaufspreis des Fahrzeugs) mal (vom Käufer gefahrene km) geteilt durch (zu erwartete Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs). Hinsichtlich der Bestimmung der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs muss eine Prognose angestellt werden. In der heutigen Zeit ist von der einer Gesamtfahrleistung von 250.000 – 300.000 km auszugehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003, Az: 14 U 154/01).
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Samstag, 5. November 2011

Steinschlagschaden durch vorausfahrendes Fahrzeug - Haftung
Die Haftungsvoraussetzungen eines vorausfahrenden Fahrzeugs nach § 7 Absatz 1 StVG sind erfüllt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Geschädigten nicht zusätzlich noch die Darlegung und der Beweis der „genauen Art und Weise der Schadensverursachung“ (LG Heidelberg Urteil vom 21.10.2011, Az: 5 S 30/11). Die Frage, ob der Stein von den Rädern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist, ist vielmehr nur für die Frage eines Haftungsausschlusses des vorausfahrenden Fahrzeugs nach § 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.
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Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt – eine Tat?
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.09.2011, Az: III-3 RBs 248/11).
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Haftung für psychische Beeinträchtigungen nach Unfalltod naher Angehöriger
Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen – z.B. Unfalltod naher Angehöriger – ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe nur zu bejahen, wenn es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden. Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2011, Az: 1 U 28/11).
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Freitag, 4. November 2011

Mietwohnung – Nutzungsentschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter zurück, kann dieser nach § 546 a Abs. 1 BGB vom Mieter für die Dauer der Mietwohnungsvorenthaltung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH wird die Mietsache bereits dann im Sinne von § 546 a BGB „vorenthalten“, wenn der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Vermieters widerspricht. Ein Nutzungsentschädigungsanspruch des Vermieters scheidet jedoch aus, wenn der Vermieter die Herausgabe der Mietsache gar nicht wünscht, etwa weil er von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2011, Az: I-10 U 26/11, 10 U 26/11).
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Pfändungsschutz bei Sozialleistungen fällt weg

Der gesetzliche 14tägige Pfändungsschutz für auf einem Girokonto eingehende Sozialleistungen fällt zum 01.01.2012 weg. Die Betroffenen sollten daher so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto einrichten.
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Donnerstag, 3. November 2011

Fahrzeugverkauf – Hinweispflicht auf ausländische Zulassungspapiere
Ein Fahrzeugverkäufer ist dazu verpflichtet in der Verkaufsanzeige seines Fahrzeugs, z.B. bei dem Internetauktionshaus eBay, darauf hinzuweisen, dass dieses nur über ausländische Zulassungspapiere verfügt (AG Eisenach, Urteil vom 29.09.2011, Az.: 54 C 295/10). Hat ein Fahrzeug nur ausländische Zulassungspapiere, so stellt dies einen Fahrzeugmangel (Rechtsmangel) dar und der Fahrzeugkäufer kann vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten.
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Urnenumbettung eines verstorbenen Familienangehörigen bei Umzug?

Angehörige haben keinen Anspruch auf eine Urnenumbettung eines verstorbenen Familienangehörigen, wenn sie ihren Wohnsitz verlegen. Eine Urnenumbettung ist wegen der Störung der Totenruhe nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig (VG Berlin, Urteil vom 26.09.2011, Az: VG 21 K 145.11).
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Mittwoch, 2. November 2011

Gesetzliche Unfallversicherung – Eintrittspflicht bei Schwarzarbeit

Es besteht auch bei „Schwarzarbeit“ Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, da § 7 Abs. 2 SGB VII bei einem verbotswidrigen Handeln den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ausschließt (LSG Hessen, Urteil vom 30.09.2011, Az: 9 U 46/10).
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Dienstag, 1. November 2011

Witze über den Papst können Kündigung rechtfertigen

Arbeitet man in einer kirchlichen Einrichtung, so hat man sich dienstlich und außerdienstlich so zu verhalten, das kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs entsteht. Äußert man sich polemisch und tätigt man Witze auf niedrigem Niveau über den Papst, so verletzt man als Arbeitnehmer seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann aus diesem Grunde vom Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011, Az: L 12 AL 2879/09).
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