Samstag, 30. April 2011

Sittenwidrige Schweigegeldvereinbarung über strafbare Handlung

Eine Schweigegeldvereinbarung die verhindern soll, dass die an einer Straftat (hier Steuerhinterziehung)beteiligten Personen keine Selbstanzeigen vornehmen, ist sittenwidrig und nichtig. Eine Gegenleistung für das Stillschweigen über strafbare Handlungen führt dann nicht zur Sittenwidrigkeit, wenn die Gegenleistung der Schadlosstellung oder Wiedergutmachung dient; die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist jedoch überschritten, wenn derjenige, der Stillschweigen bewahren soll, die Situation in gewinnsüchtiger Weise ausnützt, beispielsweise indem er die Gegenseite unter Druck setzt, um nicht bestehende oder in einem gerichtlichen Verfahren in dieser Höhe nicht durchsetzbare Ansprüche zu verwirklichen (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2001, Az: 6 U 1182/00).
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Private Unfallversicherungsverträge – Ein Überblick:
Die versicherte Person erhält im Schadensfall bei einer privaten Unfallversicherung eine Geldsumme oder eine Rentenleistung, deren Höhe davon abhängt, wie stark die durch den Unfall verursachte dauernde Invalidität (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person) ist. Die private Unfallversi-cherung leistet für eingetretene Unfälle die sich weltweit ereignet haben (im Gegensatz zur gesetz-lichen Unfallversicherung). Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt in der Re-gel vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder eine erhöhte Kraftanstrengung zu einer Verletzung geführt hat. Um Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag zu erhalten, muss die versicherte Person beweisen, dass die bei ihr eingetretene Invalidität und deren Ausmaß auf den Unfall zurückzuführen sind. Eine unfallbedingte Invalidität muss innerhalb von 1 Jahr nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb von 15 – 18 Monaten (je nach Versicherungsvertrag auch län-ger) ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da es sich um Ausschluss-fristen handelt. Innerhalb einer Zeitspanne von 3 Jahren können in der Regel sowohl die versicherte Person als auch die Versicherung die Invalidität erneut ärztlich bemessen lassen. Vorschäden schließen eine Leistung in der privaten Unfallver-sicherung nicht aus, sie sind jedoch in der Regel leistungsmindernd zu berücksichtigen. Die versi-cherte Person hat gegenüber der Versicherung einen Anspruch auf Vorschüsse, wenn die Leis-tungspflicht der Versicherung dem Grunde nach feststeht. Erleidet man aufgrund von Trunkenheit (über 0,8 Promille) einen Unfall, muss die private Unfallversicherung in der Regel nicht leisten. Fer-ner können im Rahmen eines Unfallversiche-rungsvertrages Übergangsleistungen, Kranken- und Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder und Todesfallleistungen vertraglich vereinbart werden.
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Freitag, 29. April 2011

Impressumspflicht bei Hompagebaustelle?

Nach § 5 Abs.1 Telemediengesetz (TMG) besteht für gewerbliche Internetseiten eine Impressumspflicht. Besteht die Internetseite des Gewerbetreibenden jedoch nur aus einer Hinweis- oder Baustellenseite, so stellen diese Internetseiten noch keine gewerbliche bzw. geschäftsmäßige Tätigkeit des Gewerbetreibenden dar. Vorschalt- bzw. Wartungsseiten dienen insoweit nicht dem Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, da auf ihnen keine konkreten Leistungen beworben werden. Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Telemediengesetz liegt daher bei Vorschalt-, Wartungs- oder Baustelleninternetseiten nicht vor (LG Düsseldorf, Az: 12 O 312/10, Urteil vom 15.12.2010).
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Donnerstag, 28. April 2011

Versicherungsprämien – Zuschläge bei ratierlicher Zahlung über das Jahr unwirksam

Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender Allgemeiner Versicherungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass die Klauseln in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich sind. Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 147, 354 und 373).

Diesen Anforderungen genügen weder die streitgegenständlichen Klauseln für die Kapitallebensversicherung noch für die Rentenversicherung:

(1) Die Beiträge zu ihrer Lebensversicherung müssen Sie jährlich (Jahresbeiträge) entrichten. Die Jahresbeiträge werden zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. …]

(2) Nach Vereinbarung können Sie Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen (Ratenzahlungen); in diesen Fällen sind in den mit Ihnen vereinbarten Raten Zuschläge enthalten. [Die einzelnen Raten sind jeweils zum Ersten eines Ratenzahlungsabschnitts fällig.]“

…………………….

[„(1) Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres fällig werden.] Nach Vereinbarung können Sie Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen (Ratenzahlungen); hierfür werden Ratenzuschläge erhoben. [Die einzelnen Raten sind jeweils zum Ersten eines Ratenzahlungsabschnitts fällig.]“

Die Regelung zu den Zuschlägen bei unterjähriger Zahlung in den vorgenannten Versicherungsklauseln ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Das Transparenzgebot ist im vorliegenden Fall zu beachten. Es ist verletzt, weil der Verbraucher selbst bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht erkennen kann, wie hoch der Zuschlag ist, wenn er eine unterjährige Zahlungsweise wünscht (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2011, Az: 20 O 211/10).
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Mittwoch, 27. April 2011

Unfall bei Nachbarschaftshilfe – gesetzliche Unfallversicherung tritt ein

Leistet man im Rahmen der Nachbarschaftshilfe umfangreiche Arbeiten von wirtschaftlichem Wert (im Fall Malerarbeiten am Haus des Nachbarn), die über bloße alltägliche Gefälligkeiten hinausgehen, ist man im Falle eines Unfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und kann Ansprüche gegenüber dieser geltend machen (z.B. Rentenzahlungen). Tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, so kann man jedoch keine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegenüber seinem Nachbarn geltend machen (LSG Bayern, Urteil vom 29.03.2011, Az: L 3 U 255/10).
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Dienstag, 26. April 2011

Vermieter darf Mieter nur mit Nebenkosten belasten die erforderlich sind
Im Mietrecht herrscht das sog. Wirtschaftlichkeitsgebot. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf ein Vermieter einen nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind. Für die Wohnraummiete ist diese Verpflichtung in § 556 Abs. 3 Satz 1, § 560 Abs. 5 BGB und § 24 Abs. 2 Satz 1 II. BV und § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV geregelt. Sie gilt gemäß § 242 BGB auch für Geschäftsraummiete. Auch der Vermieter von Geschäftsräumen darf nach Treu und Glauben nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (KG Berlin, Beschluss vom 07.02.2011, Az: 8 U 147/10).
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Urlaubsstaffelungen nach Lebensalter verstoßen gegen das AGG
Urlaubsstaffelungen in Tarifverträgen die nach dem Lebensalter vorgenommen werden verstoßen gegen das Altersdiskriminierungsgesetz und lösen Schadensersatzansprüche der diskriminierten Arbeitnehmer aus. Der diskriminierte Arbeitnehmer kann den vorgesehenen Urlaubshöchstsatz fordern (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011, Az: 8 Sa 1274/10).
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Unbefugte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auf Homepage
Wird unbefugt urheberechtlich geschütztes Material auf einer Homepage verwendet, so reicht es im Rahmen des bestehenden Unterlassungsanspruchs des Urhebers nicht aus, einen Homepagelink auf dieses Material zu entfernen. Das urheberrechtlich geschützte Material muss auch von dem Server der Internetseite entfernt werden, da bereits das hinterlegen von urheberrechtlich geschützten Material auf einem Server eine Urheberrechtsverletzung darstellt (AG München, Urteil vom 31.03.2010 , Az: 161 C 15642/09).
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Montag, 25. April 2011

Alkoholisierter Unfall nach Osterfeuer – Leistungsfreiheit der Unfallversicherung

Ein Versicherungsnehmer muss seiner Unfallversicherung nach einem Unfall mitteilen, dass bei ihm zum Unfallzeitpunkt eine Alkoholisierung vorlag. Die fehlende Mitteilung einer Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt birgt für den Versicherer die Gefahr, dass er die Voraussetzungen für den Leistungsausschluss nicht erkennt. Der Versicherer ist auf die wahrheitsgemäßen Angabe seines Versicherungsnehmers angewiesen, weil es nicht sicher ist, dass die Alkoholisierung dem Versicherer anderweitig zur Kenntnis gebracht wird. Unvollständige Angaben über einen Alkoholkonsum stellen deshalb eine ernsthafte Gefährdung der Interessen des Versicherers dar, so dass dieser leistungsfrei wird (LG Dortmund, Urteil vom 12.01.2011, Az: 2 O 263/10).
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Samstag, 23. April 2011

Urlaubshotelzimmer welches nach Tabakrauch riecht ist mangelhaft

Ein Hotelzimmer welches für einen Entspannungsurlaub gebucht wurde und nach Tabakrauch riecht ist auch dann mangelhaft, wenn die Parteien keine gesonderte Vereinbarung über ein Raucher- oder ein Nichtraucherzimmer getroffen haben. Zigarettengeruch wird seit der neueren Rechtsprechung auch als Mietmangel anerkannt (AG Meldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az: 81 C 15/11).
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Freitag, 22. April 2011

Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen wirksam?

Im Allgemeinen sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam. In formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Abreden. Eine Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel kann sich jedoch aus § 307 BGB ergeben. Dabei ist zum Schutz des Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen (BAG, Urteil vom 23.09.2010, Az.: 8 AZR 897/08).

Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird. Die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung setzt eine wechselseitige Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner voraus. Bei diesem Vorgang sind auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten. Es bedarf einer umfassenden Würdigung der beiden Positionen unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben. Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte. Zur Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen. Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind dabei Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt. Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Arten von Geschäften oder gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen verwendet, deren Interessen, Verhältnisse und Schutzbedürfnisse generell unterschiedlich gelagert sind, so kann die Abwägung zu gruppentypisch unterschiedlichen Ergebnissen führen. Sie ist in den Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, wie sie durch die an dem Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildet werden.

Eine Teilung von Vertragsstrafenklauseln in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil ist möglich, wenn der unzulässige Teil sprachlich eindeutig trennbar ist. Enthält die Klausel neben den unwirksamen auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestandteile, bleiben diese wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen. Voraussetzung dafür ist aber, dass nach dem Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung(en) ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt. Die Teilbarkeit einer Klausel ist demnach mittels der Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln. Ist eine Bestimmung nicht sprachlich und inhaltlich teilbar, so ist zu prüfen, ob sie in ihrer Gesamtheit eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unter Berücksichtigung der den Vertragsschluss begleitenden Umstände (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) darstellt.
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Teilweises Parken auf Radwegen – Abschleppgefahr!

Ein Abschleppen parkender Fahrzeuge ist nicht gerechtfertigt bei einem minimalen Hineinragen in einen Radweg. Eine mehr als nur unwesentliche Einengung des Radwegs liegt jedoch vor, wenn das parkende Fahrzeug den Radweg zu 1/3 einschränkt. Das parkende Fahrzeug stellt in diesen Fällen ein deutliches Hindernis dar und begründet damit eine konkrete Gefährdung und darf abgeschleppt werden (OVG NRW, Urteil vom 15.04.2011, Az: 5 A 954/10).
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Internetveröffentlichung – Links auf andere Interseiten sind von der Meinungsfreiheit umfaßt

Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst (BGH, Urteil vom 14.10.2010, Az: I ZR 191/08).
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Donnerstag, 21. April 2011

Alte Widerrufsklausel im Arbeitsverträgen unwirksam – ergänzende Vertragsauslegung
Alte formularmäßige Widerrufsklauseln in Arbeitsverträgen (z.B. über widerrufliche Zulagen) die bis zum 31.12.2002 nicht angepaßt worden sind, sind unwirksam, da sie nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In diesen Fällen ist die Arbeitsvertragslücke jedoch durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (BAG, Urteil vom 20.04.2011, Az: 5 AZR 191/10).
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Dienstleistungsvertrag über schwarze Magie oder Vodoo sittenwidrig und nichtig?

Verpflichtet sich ein Dienstleister durch „seine medialen Kräfte und göttliche Liebe“ beim Kunden „negative Energie“, „Flüche“, „telepathische Angriffe“ oder „magische und okkulte Einflüsse“ zur Bewältigung einer Lebenskrise abzuwenden, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig, wenn hierbei der Aberglauben des Kunden ausnutzt wird (AG Mannheim, Urteil vom 4.3.2011, Az.: 3 C 32/11).
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Mittwoch, 20. April 2011

Smartphone Handyvertrag – Beratungspflichten des Verkäufers….

Die Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens sind im Rahmen der Beratung vor Vertragsschluss gemäß § 242 BGB dazu verpflichtet, auf die Gefahren und den diesbezüglich anfallenden Kosten bei Nutzung eines Smartphones in Kombination mit einer verbrauchsabhängigen Vertragsabrechnung hinzuweisen und dem Kunden eine Datenflatrate zur Vermeidung der verbrauchsabhängigen Kosten zu empfehlen. Bei Verletzung dieser vorvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten stehen dem Mobilfunkunternehmen gegenüber dem Kunden keinerlei Ansprüche hinsichtlich der entstandenen verbrauchsabhängigen Kosten aus dem Mobilfunkvertrag zu (LG Münster, Urteil vom 18.01.2011, Az: 6 S 93/10).
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Dienstag, 19. April 2011

Garantieversprechen in Werbeanzeigen sind nicht bindend……

Eine in einer Werbeanzeige angekündigte Garantie (z.B. 4 Jahre Garantie) mit der Aufforderung Waren beim Verkäufer zu bestellen bzw. zu kaufen, fällt noch nicht unter den gesetzlich geregelten Begriff der Garantieerklärung gemäß § 477 BGB (BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az: I ZR 133/09).
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Zweifel an Vorfahrtsberechtigung bei Kreuzung oder Einmündung – Was ist zu tun?

Bestehen für aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen an eine Kreuzung oder Einmündung heranfahrende Fahrzeugführer Zweifel an ihrer Vorfahrtberechtigung, so hat sich jeder so zu verhalten, daß der andere Fahrzeugführer nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Dies gilt ungeachtet der tatsächlichen Vorfahrtregelung an der Kreuzung oder Einmündung. Die Fahrzeugführer müssen sich untereinander abstimmen, wer zuerst in die Kreuzung einfährt oder an der Einmündung fährt (LG Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2011, Az: 13 S 17/11).
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Gewerberaummietverhältnis – erhöhte Raumtemperaturen im Sommer ein Mietmangel?

Erhöhte Raumtemperaturen in angemieteten Gewerberäumen im Sommer, die durch die konkreten Witterungsverhältnisse bedingt sind, stellen grundsätzlich keinen Mangel eines Gebäudes oder der Räumlichkeiten dar. Wenn ein Mieter bestimmte (Höchst-)Temperaturen in den angemieteten Räumlichkeiten wünscht, so muss er dies im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbaren. Allein die Abrede, dass die angemieteten Räume als "Büro" genutzt werden, enthält weder ausdrücklich noch konkludent eine mietrechtliche Vereinbarung, dass die Raumtemperatur auch bei Sonneneinstrahlung eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Die Arbeitsstättenverordnung enthält ebenfalls keine Regelungen, aus denen sich bestimmte Grenzwerte für Raumtemperaturen in Gewerbemietraumverhältnissen entnehmen lassen (umstrittene Entscheidung des OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2009, Az: 9 U 42/09).
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Montag, 18. April 2011

„Geliebtentestament“ mit sittenwidriger Zurücksetzung von Angehörigen unwirksam?

In der Freiheit, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen, wird ein Erblasser regelmäßig weder durch moralische Pflichten gegenüber Personen, die ihm nahe standen und für ihn sorgten, noch durch das der gesetzlichen Erbfolge zugrunde liegende sittliche Prinzip beschränkt. Der Wille des Erblassers geht grundsätzlich vor. Die Schranken der Testierfreiheit gegenüber einer sittlich als unangemessen empfundenen Benachteiligung nächster Angehöriger werden durch die Bestimmungen über die Pflichtteilsrechte gezogen. Richter sind nicht dazu befugt, die Auswirkungen einer vom Erblasser getroffenen letztwilligen Verfügung an ihren eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen zu messen und den Willen des Erblassers danach zu korrigieren. Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung (Testament) kann daher nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2008, Az.: 3 Wx 100/08).
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Sonntag, 17. April 2011

Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

Eine gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegebene Willenserklärung geht iSv. § 131 Abs. 1 BGB dem gesetzlichen Vertreter nur zu, wenn sie nicht lediglich faktisch in dessen Herrschaftsbereich gelangt ist, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist. Ein automatisches Wirksamwerden der Willenserklärung, nachdem die Geschäftsunfähigkeit geendet hat, ist durch § 131 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az: 2 AZR 794/09).
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Samstag, 16. April 2011

Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung


Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt an die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese nach Beginn der Versicherung berufsunfähig wird.

Berufsunfähig ist eine versicherte Person, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Maßgebend ist insoweit, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der konkreten Berufsausübung bei der versicherten Person auswirken.

In der Regel machen die Berufsunfähigkeitsversicherungen ihre Leistungspflicht von einer mind. 50 %igen Berufsunfähigkeit der versicherten Person abhängig. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird regelmäßig dadurch bestimmt, dass durch einen medizinischen Gutachter festgestellt wird, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Anteil für die versicherte Person unzumutbar sind und dass die unzumutbaren Tätigkeiten mit den zumutbaren Tätigkeiten ins Verhältnis gesetzt werden.

Die Berufsunfähigkeit der versicherten Person muss auf Dauer bestehen. Auf Dauer liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn bei der versicherten Person ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin voraussichtlich nicht mehr zurechnen ist. Diese Beurteilung stellt eine medizinische Prognose dar.

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen fordern als Voraussetzung für ihre Leistungspflicht zudem noch, dass die versicherte Person über die Berufsunfähigkeit hinaus außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (sog. Verweisung). Versicherte Personen müssen in diesen Fällen um eine Versicherungsleistung zu erhalten noch nachweisen, dass sie auch keine anderen Berufstätigkeiten mehr ausüben können.

Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen verjähren gemäß § 195 BGB in 3 Jahren.

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Freitag, 15. April 2011

Schulpflichtentziehung des eigenen Kindes – Haftstrafe möglich

Macht sich ein Elternteil einer erheblichen abermaligen Schulpflichtentziehung schuldig (37 Tage im Zeitraum von 11/2008 bis 02/2009) und hat das Kind erhebliche schulische Leistungsdefizite, so kann das Elternteil zu einer Haftstrafe auf Bewährung und im Wiederholungsfalle wegen Schulpflichtentziehung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2011, Az: 2 Ss 413/10).
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Donnerstag, 14. April 2011

Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit eine Berufskrankheit?
Arbeitnehmer die intensiv an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und hierdurch eine chronische Sehnenscheidenentzündung erleiden, können diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen und hierdurch einen Anspruch auf Leistungen haben (VG Aachen, Urteil vom 14.04.2011, Az: 1 K 1203/09).
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Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email ist unzulässig!
Die Rechtsmitteleinlegung per unsignierter Email wahrt die Rechtsmittelfrist nicht, da eine unsignierte Email nicht den Formerfordernissen genügt (Landessozialgericht München, Urteil vom 29.03.2011, Az: L 8 AS 75/1).

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Mittwoch, 13. April 2011

Nacherfüllungsarbeiten durch Verkäufer - Ort
Der Ort, an dem ein Verkäufer Nacherfüllungsarbeiten (Mangelbeseitigungsarbeiten) an der Kaufsache vornehmen muss, ergibt sich aus den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, wenn es keine diesbezügliche Parteivereinbarung gibt (BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az: VIII ZR 220/10). Vor der Entscheidung wurde von der herrschenden Meinung angenommen, dass die Nacherfüllungsarbeiten im Zweifelsfalle an dem Ort zu erbringen sind, an dem die Kaufsache vertragsgemäß verbracht wurde.
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Nebenkostennachforderung eines Vermieters gegenüber Mieter ist eine Insolvenzforderung

Beantragt ein Mieter die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und macht der Vermieter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nebenkostennachforderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung gegenüber dem Mieter geltend, so stellen diese Forderungen Insolvenzforderungen dar, die zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen (BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az: VIII ZR 295/10).
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Dienstag, 12. April 2011

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Keine Kenntnis vom Unfallgeschehen
Entfernt sich ein Fahrzeugführer vom Unfallort, ohne Kenntnis davon zu haben, dass er in einen Unfall verwickelt worden ist, so stellt dies kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dar. Erfährt der Fahrzeugführer nach dem Entfernen vom Unfallort, dass er in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und fährt er trotzdem weiter, so stellt dies ebenfalls kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dar (BGH, Beschluss vom 15.11.2010, Az: 4 StR 413/10).
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Wohnflächenabweichung Mietwohnung und Betriebskosten
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Wohnflächenabweichung einer Mietwohnung ein erheblicher Wohnungsmangel, wenn die Flächenabweichung über 10% liegt. Diese 10%-Grenze ist auch im Bereich der Betriebskosten zu berücksichtigen. Liegt eine Wohnflächenabweichung von unter 10 % vor, darf der Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung auf Basis der mietvertraglich vereinbarten Fläche abrechnen und muss hierbei die Wohnflächenabweichung von unter 10 % nicht berücksichtigen (AG Hamburg, Urteil vom 30.11.2010, Az: 48 C 377/10).
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Gestaffelte Abfindungsregelungen in Sozialplänen diskriminierend und unzulässig?
Sozialpläne die Abfindungsregelungen von dem Lebensalter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig machen bzw. diesbezüglich Staffelungen vornehmen diskriminieren jüngere Arbeitnehmer nicht und stellen auch keinen Verstoß gegen das AGG dar (BAG, Urteil vom 12.04.2011, Az: 1 AZR 764/09).
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Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall – Angemessenheit/Schätzungsgrundlage
Als Schätzungsgrundlage für die Angemessenheit von angefallenen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall dürfen sowohl die Schwacke-Listen als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel herangezogen werden (BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az: VI ZR 300/09).
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Montag, 11. April 2011

Falschparken - Abschleppkosten muss notfalls der Fahrzeughalter zahlen
Wird ein Fahrzeug im Halteverbot abgestellt und anschließend abgeschleppt, muss der Fahrzeugführer in der Regel die anfallenden Abschleppkosten zahlen. Ist der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln, haftet der Fahrzeughalter für die anfallenden Abschleppkosten. Die Abschleppkosten können auch dann gegen den Fahrzeughalter festgesetzt werden, wenn der Fahrzeugführer im außereuropäischen Ausland wohnt und die Abschleppkosten aus diesem Grunde gegenüber diesem nicht beigetrieben werden können (Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2011, Az: 6 K 1/10).
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Reisevertragskündigung – erst nach angemessener Mängelbeseitigungsfrist

Ein Reisender kann einen Reisevertrag erst dann kündigen, wenn er dem Reiseunternehmer eine angemessene Frist zur Reisemängelbeseitigung gesetzt hat (AG München, Urteil vom 25.05.2010, Az: 191 C 30533/09). Einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung bedarf es nur dann nicht, wenn dies dem Reisendenden unzumutbar ist.
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Sonntag, 10. April 2011

Reservierung eines Hotelzimmers – Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages

Die verbindliche Reservierung eines Hotelzimmers ist im Sinne des Abschlusses eines Beherbergungsvertrages zu verstehen. Es handelt sich hierbei nicht lediglich um einen Vorvertrag, denn die Parteien verpflichten sich bei der Reservierung nicht dazu, zu einem späteren Zeitpunkt einen Beherbergungsvertrag abzuschließen. Eine unverbindliche Reservierung muss ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, ansonsten ist von dem Abschluss eines Beherbergungsvertrages auszugehen (AG Meldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az: 81 C 54/11).
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Samstag, 9. April 2011

Widerrufsrecht – nachträgliche Widerrufsbelehrung

Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 229 § 9 Abs. 2 EGBGB ist eine nachträgliche Widerrufsbelehrung auch in Bezug auf vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 geschlossene Altverträge möglich.

Die Nachbelehrung unterliegt denselben gesetzlichen Anforderungen wie eine rechtzeitige Belehrung. Sie muss umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf auch die nachträgliche Widerrufsbelehrung keine zusätzlichen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können.

Eine Nachbelehrung muss zudem nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (BGH, Beschluss vom 15.02.2011, Az: XI ZR 148/10).
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Befristetes Arbeitsverhältnis bei früherer Beschäftigung beim Arbeitgeber möglich?
Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, auch wenn dieser in der Vergangenheit einmal für ihn gearbeitet hat (muss jedoch mindestens 3 Jahre zurückliegen) ohne Sachgrund auf 2 Jahre befristen (BAG, Urteil vom 06.04.2011, Az: 7 AZR 716/09). Dies verstößt nicht gegen das Zuvorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
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Falschparken – Abschleppkosten können auch Fahrzeugvorbereitungskosten beinhalten
Ein Abschleppunternehmen, welches Falschparker abschleppt, darf dem Abgeschleppten neben den reinen Abschleppkosten auch Kosten für die Fahrzeugvorbereitung in Rechnung stellen. Nach Ansicht des LG München I darf ein Abschleppunternehmen, dem Abgeschleppten neben den reinen Abschleppkosten die Kosten zur Vorbereitung des Abschleppvorgangs, die Fahrerfeststellungskosten, Personalkosten sowie die anfallenden Kosten der Beweissicherung in Rechnung stellen (LG München I, Urteil vom 06.04.2011, Az: 15 S 14002/09).
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Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers dürfen nicht „Privat“ genutzt werden

Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke eine Tankkarte und eine Bankkarte zur Verfügung, so darf der Arbeitnehmer diese nicht für private Einkäufe und zur Betankung von anderen Fahrzeugen nutzen. Behauptet ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, er habe die Erlaubnis vom Arbeitgeber erhalten die Karten auch für private Zwecke zu nutzen, so muss er dies beweisen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.03.2011, Az: 2 Sa 526/10).
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Freitag, 8. April 2011

Spritzwasserverunreinigung eines Fußgängers durch Autofahrer – Schadensersatz?

Fährt ein Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit durch große Wasserlachen, welche sich auf der Fahrbahn befinden und wird hierdurch ein Fußgänger vollgespritzt, welcher sich in unmittelbarer Nähe befindet, haftet der Autofahrer nicht auf Schadensersatz (z.B. Ersatz der anfallenden Reinigungskosten), da von Autofahrern nicht verlangt werden kann, dass sie so langsam fahren, dass kein Spritzwasser auftritt. Zudem muss ein Fußgänger in diesen Fällen mit Spritzwasser rechnen und sich hierauf entsprechend einstellen (LG Itzehoe, Urteil vom 24.02.2011, Az: 1 S 186/10).
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Donnerstag, 7. April 2011

Stalking – Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
Nach dem Opferentschädigungsgesetz steht Stalking-Opfern lediglich dann ein Anspruch zu, wenn das erfolgte Stalking als tätlicher Angriff gewertet werden kann. Dies setzt jedoch wiederum eine gewaltsame Einwirkung auf den Köper des Stalking-Opfers voraus. Eine ausgesprochene Drohung ist daher nur dann als tätlicher Angriff zu werten, wenn eine Gewaltanwendung des Täters kurz bevorsteht (BSG, Urteil vom 07.04.2011, Az B 9 VG 2/10 R).
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Altersschätzung bei der Frau/Freundin des Arbeitgeber mit Folgen….
Schätzt man das Alter der Ehefrau bzw. der Freundin des Arbeitgebers falsch ein und macht man diesbezüglich unbedarfte Äußerungen, kann dies zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Jedoch muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abgemahnt worden sein (ArbG Mannheim, Vergleich vom 24.03.2011, Az: 3 Ca 406/10).
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Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring – Haftung bei Unfällen

Verursacht man bei einem Fahrsicherheitstraining auf einer Rennstrecke einen Unfall, so haftet man dem Geschädigten auf Schadensersatz. Dies gilt nach Ansicht des OLG Koblenz selbst dann, wenn man auf eigene Gefahr an dem Training teilnimmt (OLG Koblenz, Urteil vom 14.03.2011, Az: 12 U 1529/09).
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Mittwoch, 6. April 2011

Mietsachenveränderungen durch Mieter – Aufwendungsersatzanspruch gegenüber Vermieter

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz vom Vermieter beanspruchen kann (BGH, Urteil vom 13.06.2007, Az: VIII ZR 387/04).
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Dienstag, 5. April 2011

Getrennte Steuerveranlagung um Ex-Gatten zu schädigen ist unzulässig

Wird eine getrennte Steuerveranlagung nur aus dem Grund gestellt, um den Ex-Ehegatten finanziell zu schädigen, da sie einem persönlich keinen Vorteil bringt, ist der Antrag unzulässig, da ihm das Rechtschutzbedürfnis fehlt (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2011, Az: 6 V 1158/11).
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Montag, 4. April 2011

Zugang und Kenntnisnahme von Emails im geschäftlichen E-Mailverkehr…..

Zu dem Zugangszeitpunkt von elektronischen Nachrichten im geschäftlichen E-Mailverkehr wird in der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass eine solche Nachricht bereits im Zeitpunkt ihrer Abrufbarkeit oder unmittelbar danach zugeht, solange der Eingang nicht zur Unzeit erfolgt. Nach anderer Auffassung ist zu berücksichtigen, dass Briefe erst in dem Zeitpunkt zugehen, zu dem beim Empfänger unter normalen Umständen die Post eingeht und er deshalb üblicherweise die Post an sich nimmt. Diese Grundsätze sind auf geschäftliche E-Mail-Nutzer zu übertragen (AG Meldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az: 81 C 1601/10). Dementsprechend geht eine im Postfach bereit liegende E-Mail erst zu dem Zeitpunkt zu, zu dem mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann.

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg kann mit der Kenntnisnahme einer eingegangenen E-Mail innerhalb ein oder von zwei Arbeitstagen üblicherweise gerechnet werden (LG Hamburg, MMR 2010, 654). Nach anderer Ansicht kann von Unternehmen, die auf ihre elektronische Erreichbarkeit im Rechtsverkehr hinweisen, erwartet werden, dass sie mindestens einmal am Tag ihre elektronische Post abrufen (Wietzorek, MMR 2007, 156, 156; Herwig, MMR 2001, 145, 146; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2002, 1721). Nach dritter Ansicht gehen elektronische Nachrichten am Tag ihrer erstmaligen Abrufbarkeit zu, solange der Eingang nicht zur Unzeit erfolge (Dietrich, K&R 2002, 138, 142).


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Rechtsstreit ums Prinzip……….

Einen Rechtsstreit nur „ums Prinzip“ zu führen, ist rechtsmissbräuchlich (AG Halle (Saale), Urteil vom 31.03.2011, Az: 93 C 2893/10).
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Samstag, 2. April 2011

Kündigungsschutzklage und tarifvertragliche Ausschlussfrist
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt tarifvertragliche Ausschlussfristen, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen (ArbG Hagen, Urteil vom 08.03.2011, Az: 1 Ca 2809/08).
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Arbeitsbummelei als Kündigungsgrund
Arbeitsbummeleien eines Arbeitnehmers werden dann zum wichtigen Kündigungsgrund, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Erfüllung der Arbeitspflicht erreichen. Das trifft zu, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen zu wollen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2010, Az: 13 Sa 19/10).
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Arbeitsrechtsirrtümer in aller Munde……..

Zum Thema Arbeitsrecht gibt es viele Halbwahrheiten, die jedoch nicht den „rechtlichen Gegebenheiten“ entsprechen:


Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Ein Arbeitnehmer hat im Falle der Arbeitsvertragskündigung keinen generellen Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Lediglich im Fall des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht ein genereller Abfindungsanspruch.


Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers ist unmöglich?

Auch wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen.


Ein Arbeitsvertrag kann mündlich gekündigt werden?

Ein Arbeitsvertrag kann nach § 623 BGB nur schriftlich gekündigt werden. Die elektronische Form ist zudem ausgeschlossen!


Der Arbeitgeber darf in schlechten Zeiten einfach Lohnkürzungen vornehmen?

Der Arbeitgeber kann auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht einfach Lohnkürzungen vornehmen. Abänderungen von Arbeitsverträgen bedürfen der Zu-stimmung der Arbeitnehmer. Stimmt der Arbeitnehmer einer Lohnkürzung nicht zu, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.


Erst nach der 3. Abmahnung darf ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber auch fristlos gekündigt werden. Diesbezüglich muss zuvor keine Abmahnung ausgesprochen werden.


Privates Telefonieren und Surfen im Internet ist im geringen Maße am Arbeitsplatz erlaubt?

Soweit in einem Betrieb keine Regelungen bestehen, ist die private Internetnutzung und das private Telefonieren während der Arbeitszeit angesichts fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht erlaubt.

Aushilfen unterfallen nicht dem Kündigungsschutzgesetz?

Auch Aushilfen unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden hat und die übrigen Voraussetzungen des KSchG vorliegen.

Aushilfen haben keinen Anspruch auf Urlaub?

Aushilfen haben auch einen Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 1 vollen Monat bestanden hat.

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Freitag, 1. April 2011

Arbeitgeberabmahnung als Aprilscherz bezeichnet – anhaltende Arbeitsverweigerung
Bezeichnet ein bereits abgemahnter Arbeitnehmer eine erhaltene Abmahnung des Arbeitgebers als Aprilscherz („Wollen Sie mal wieder April-Scherze verteilen“), so stellt dieses Verhalten eine beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers dar. Insbesondere zeigt das Verhalten, dass der Arbeitnehmer zukünftig nicht mehr dazu bereit ist, Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Dieses Verhalten des Arbeitnehmers kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2006, Az: 1 Sa 1/06).
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Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Ehegatten - Haftung

Ein Internetanschlussinhaber haftet nach der Ansicht des OLG Köln nicht dafür, wenn der Ehegatte über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begeht. Es bestehen insoweit keine gegenseitigen Kontroll- und Überwachungspflichten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2011, Az: 6 W 42/11).
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