Sonntag, 30. November 2014

Mietvertragskündigung wegen Sexlärms in der Nacht

Ein Vermieter kann den Mietvertrag mit einem Mieter ordentlich nach erfolgter Abmahnung kündigen, wenn dieser drei- bis viermal in der Woche zu den nächtlichen Ruhezeiten über mehrere Stunden hinweg quietschenden Lärm und Lärm durch Fallenlassen und Schieben von Gegenständen macht (AG München, Urteil vom 03.02.2014, Az.: 417 C 17705/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Samstag, 29. November 2014

Relaunch von www.rakotz.de


Relaunch der Commuity-Seite der Rechtsanwälte Kotz mit einem neuen Design sowie einer verbesserten Suchfunktion für aktuelle Urteile, Beiträge usw. Besuchen Sie unsere neue Community-Seite unter http://www.rakotz.de
 

Freitag, 28. November 2014

Kann ein Vermieter Hausverbote gegenüber Besuchern des Mieters erteilen?

Jeder Hauseigentümer hat das Recht, einem Dritten das Betreten seines Hauses zu verbieten. Durch die Vermietung einer Wohnung an einen Mieter hat der Hauseigentümer jedoch sein diesbezügliches Eigentumsrecht eingeschränkt, denn jeder Mieter hat das Recht, jederzeit Besuch zu empfangen. Gegenüber sonstigen Dritten steht es dem Hauseigentümer jedoch frei, ein Hausverbot auszusprechen, solange nicht ein Mieter gegenüber der Vermieterin geltend macht, dass er diese Person empfangen will. Das Besuchsrecht eines Mieters gehört zum Kern des Nutzungsrechtes an der Wohnung und der Mieter kann eigenverantwortlich bestimmen, wem er den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren will und wem nicht. Deshalb greift ein Vermieter unzulässig in die Mieterrechte ein, wenn er ohne sachlichen Grund einem Besucher eines Mieters ein Hausverbot erteilt. Das Hausverbot eines Hauseigentümers gegenüber einer Person ist daher nur dann wirksam, wenn kein Mieter den Besuch dieser Person wünscht und dem Hausverbot für diese Person nicht widerspricht (Amtsgericht München, Urteil vom 16.09.2013, Az: 424 C 14519/13).



Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Mittwoch, 26. November 2014

Falschparken – Darf sofort abgeschleppt werden?

Nein!  Ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber darf einen Falschparker im Rahmen des geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann sofort Abschleppen, wenn kein milderes Mittel zur Fahrzeugentfernung zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise bei größeren Geschäftsparkplätzen oder auch bei Parkplatzanlagen anzunehmen, die keiner bestimmten Einrichtung oder keinem bestimmten Gebäude zugeordnet werden können, so dass es für den Eigentümer/Parkplatzinhaber praktisch nicht möglich ist, den Fahrer des rechtswidrig abgestellten Pkw ausfindig zu machen. Kann ein Falschparker hingegen ohne weiteres in der „Nachbarschaft“ ausfindig gemacht werden, so muss der Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Läßt ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber einen Falschparker sofort abschleppen, ohne einen Versuch unternommen zu haben, ihn ausfindig zu machen, muss er die angefallenen Abschleppkosten selbst tragen (AG Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013, Az: 31 C 496/13).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 25. November 2014

Erstmaliges Einschlafen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Schläft ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz aufgrund von Übermüdung oder Krankheit ein, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht aus diesem Grunde kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor wegen „Einschlafens am Arbeitsplatz“ abgemahnt worden ist (ArbG Köln, Urteil vom 19.11.2014, Az: 7 Ca 2114/14).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 21. November 2014

Bezeichnung von Polizisten als „crazy“ eine Beleidigung?

Maßnahmen der öffentlichen Gewalt bzw. von Polizeibeamten können auch mit drastischen Worten kritisiert werden. So sind die Bezeichnung als „Schlägertruppe"; „Wegelagerer"; „Menschenjäger" oder als „crazy“ vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Eine ehrverletzende Äußerung ist dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn mit ihr die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. Selbst eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähkritik. Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (OLG München, Beschluss vom 06.11.2014, Az.: 5 OLG 13 Ss 535/14).



Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Mittwoch, 19. November 2014

Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter nach einem Wohnungsbrand

Ein Mieter, der einen Brand in der von ihm angemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter über die Mietnebenkosten getragen hat. Der Mieter kann in diesen Fällen sogar die Miete mindern. Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt aber nicht, wenn eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen (BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Dienstag, 18. November 2014

Beweislast des Arbeitnehmers für bessere Zeugnisnote

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung vom Arbeitgeber, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende bessere Leistungen vortragen und diese gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden. Der Zeugnisanspruch des jeweiligen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber richtet sich auf ein inhaltlich „wahres“ Zeugnis. Das umfasst auch die Schlussnote (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, Az.: 9 AZR 584/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 17. November 2014

Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Nach § 178 Abs. 1 FamFG kann ein Kind zur Feststellung der Vaterschaft verlangen, dass ein Verstorbener exhumiert wird und das Gewerbeproben zur Feststellung der Vaterschaft entnommen werden.  Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen tritt in diesen Fällen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück. Der totenfürsorgeberechtigte Angehörige hat die Exhumierung und Probenentnahme zu dulden und kann sie nicht verhindern, wenn die Abstammungsuntersuchung erforderlich und zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: XII ZB 20/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 15. November 2014

Verschollen – Wann kann ein Verschollener für Tod erklärt werden?

Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist. Die Todeserklärung für einen Verschollenen ist nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nicht für tot erklärt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2014, Az.: 15 W 82/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz – Siegen/Kreuztal/Olpe

Donnerstag, 13. November 2014

Bezeichnung des Vorgesetzten als „Kollegenschwein“ – fristlose Kündigung wirksam?

Grobe Beleidigungen (im Fall: Bezeichnung des Vorgesetzten als Kollegenschwein) des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen die vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar und sind „an sich“ geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Jedoch kennt das Gesetz keine absoluten Kündigungsgründe, vielmehr ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen. Die Berechtigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist nicht daran zu messen, ob sie als Sanktion für den in Rede stehenden Vertragsverstoß angemessen ist. Im Kündigungsrecht gilt nicht das Sanktionsprinzip, sondern das Prognoseprinzip. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine störungsfreie Vertragserfüllung durch den Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist und künftigen Pflichtverstößen nur durch die Beendigung der Vertragsbeziehung begegnet werden kann. Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue (keine erneuten Beleidigungen) zu bewirken. Im vorliegenden Fall war die ausgesprochene Kündigung rechtswidrig, da der Arbeitnehmer zuvor keine Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten ausgesprochen hatte und eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu sanktionieren (Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 905/13, Urteil vom 07.05.2014).



Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 12. November 2014

Arbeitssuchmeldung bei Arbeitsagentur - Beginn der Sperrzeit bei verspäteter Meldung

Meldet sich ein befristet Beschäftigter später als 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, beginnt die zu verhängende einwöchige Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld mit dem Tag der verspäteten Meldung. Dies gilt auch dann, wenn ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nicht mehr eintritt, weil die Arbeitslosigkeit erst nach Ablauf der Sperrzeit beginnt (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.10.2014, Az.: S 31 AL 573/12).
 
 

Rechtsberatung – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 11. November 2014

Fahrtenbuchauflage geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes zulässig?

Eine Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach Begehung des Verkehrsverstoßes verhängt wird, kann als unverhältnismäßig anzusehen sein. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der notwendigen Ermittlungen der Behörde, der Geschäftsbelastung der Behörde und des Verhaltens des Fahrzeughalters zu beurteilen. Es verstößt in der Regel nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn eine Behörde für ein Motorrad eine etwas längere Dauer der Fahrtenbuchauflage vorsieht als für einen Pkw (OVG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2014, Az.: 12 LB 76/14).



Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 10. November 2014

Mietvertragsende – Rückgabe des Wohnungsschlüssels – Schadensersatz bei Verlust

Versendet ein Mieter bei Mietvertragsende die Wohnungsschlüssel per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter und geht das Einschreiben verloren, so hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für den Austausch des Wohnungsschlosses zu ersetzen (Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 01.09.2014, Az: 31 C 32/14). Ein Mieter hat grundsätzlich die an ihn übergebenen Schlüssel wieder bei dem Vermieter abzuliefern, wenn ihm ein Besitzrecht an dem nicht mehr zusteht. Nach der vorherrschenden Meinung in der Rechtsprechung ist bei vermieteten beweglichen Sachen die Rückgabeverpflichtung grundsätzlich am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Vermieters zu erfüllen.
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Sonntag, 9. November 2014

Verkehrsunfall – Umsatzsteuerersatz bei Kauf eines Ersatzfahrzeuges

Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urteil vom 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04). Eine Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nicht, wenn der Geschädigte weder eine umsatzsteuerpflichtige Reparatur hat durchführen lassen noch bei der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs von privat Umsatzsteuer angefallen ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az.: VI ZR 363/11). Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (BGH, Urteil vom 02.07.2013, Az: VI ZR 351/12).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 7. November 2014

Schadensersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot aufgrund des Auktionsabbruchs nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter „Abbruchjäger“ an der eBay-Auktion beteiligt hat. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetauktionshauses eBay darf ein Verkäufer angebotene Gegenstände während der laufenden Auktion nicht losgelöst von dem Internetauktionshaus eBay anderweitig verkaufen. Macht er dies trotzdem, so macht er sich gegenüber dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).



Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 5. November 2014

Kreuzungsunfall: irreführendes Blinkersetzens eines vorfahrtberechtigten Geradeausfahrers

Der Wartepflichtige darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der rechts blinkende Vorfahrtsberechtigte auch tatsächlich nach rechts abbiegt, so dass der Wartepflichtige gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann. Vielmehr bedarf es zumindest eines weiteren Anzeichens, das aus Sicht des Wartepflichtigen den Schluss zulässt, das der Vorfahrtsberechtigte nach rechts abbiegt (z.B. Fahrbahneinordnung nach rechts oder grundlose Geschwindigkeitsreduzierung). Auch wenn das Fahrverhalten des Vorfahrtberechtigten missverständlich ist,  haftet der Wartepflichtige mit einem höheren Haftungsanteil (im Fall mit 70 %) als der Falschblinker am Unfall (OLG Dresden, Az.: 7 U 1876/13, Urteil vom 20.08.2014).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 4. November 2014

Amtsanmaßung: Verwendung des eigenen Fahrzeugs als Polizeifahrzeug

 

Der Angeklagte hatte im vorliegenden Fall mit seinem silberfarben lackierten Pkw der Marke Daimler-Benz, an dessen Fahrzeugseite jeweils blaue Streifen angebracht waren, eine Straße befahren. Bei der Fahrt benutzte er mehrfach ein Blaulicht, das im Fahrzeuginneren an einer Halterung auf dem Armaturenbrett angebracht war, und täuschte so vor, ein Polizeibeamter im Einsatz zu sein, um andere Verkehrsteilnehmer zum Abstand zu mahnen und abzuschrecken. Aufgrund der Lackierung des Fahrzeugs und des Einsatzes des Blaulichts war das Verhalten des Angeklagten objektiv geeignet, den Eindruck der Verwendung eines Polizeifahrzeugs zu erwecken. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Amtsanmaßung verurteilt. Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gem. § 132 Var. 2 StGB reicht es aus, dass die Handlung des Täters objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um ein Polizeifahrzeug handelte (OLG Celle, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 32 Ss 110/13).
 
 
Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
 
 

Montag, 3. November 2014

Ehescheidungsprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

Prozesskosten für die Ehescheidung können nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) immer noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Scheidungsfolgekosten sind hingegen nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014, Az: 4 K 1976/14). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen.



Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Samstag, 1. November 2014

Darlehensbearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen - Rückforderung

Bearbeitungsentgelte die im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet wurden, können von Darlehensnehmern auch noch nach 10 Jahren von der Bank zurückgefordert werden. Darlehensnehmern ist die Erhebung einer Rückforderungsklage gegenüber ihrer Bank erst zumutbar, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hat, das Bearbeitungsentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig sind. Bereicherungsansprüche verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Hat man unzulässige Bearbeitungsentgelte an seine Bank gezahlt, sollte man diese bis zum 31.12.2014 gegenüber der Bank gerichtlich geltend machen (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
 
 

Bankrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz