Samstag, 31. Januar 2015

Fitness-/Sportstudiovertrag – fristlose Kündigung bei Krankheit

Ein Fitness-/Sportstudiovertrag kann auch vorzeitig vor Vertragsablauf gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine solche außerordentliche Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung. Ein Kunde muss bei einer erheblichen Gesundheitsverschlechterung lediglich ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist (BGH, Urteil vom 08.02.2012, Az: XII ZR 42/10).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Freitag, 30. Januar 2015

Unfallversicherung – Leistungskürzung wegen Vorerkrankungen

Ist ein Unfall ursächlich für eine dauerhafte Schädigung im Schultergelenk des Versicherungsnehmers, berechtigen degenerative Vorschäden des Schultergelenks des Versicherungsnehmers, die vor dem Unfall weder behandlungsbedürftig waren noch zu einer Funktionsbeeinträchtigung geführt hatten, nicht zur Kürzung der Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2014, Az.: 7 U 35/14). Gemäß § 182 VVG hat der Unfallversicherer die Voraussetzungen für einen Wegfall oder eine Minderung eines Leistungsanspruchs aus der Unfallversicherung nachzuweisen. Zweifel am Vorliegen einer mitwirkenden Krankheit oder eines mitwirkenden Gebrechens gehen daher zu Lasten der Unfallversicherung.
 
 

Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 29. Januar 2015

Streupflicht – Hobelspäne sind kein geeignetes Streumittel

Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Streupflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung, so dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Streupflichtigen vorliegt, wenn er nur mit Hobelspänen streut. Kommt ein Fußgänger zu Fall, so muss man diesem Schadensersatz leisten (OLG Hamm, Az.: 6 U 92/12, Urteil vom 24.11.2014). Erkennt ein Fußgänger, dass eine Verkehrsfläche vereist ist und das gestreute Streumittel nicht wirkt, so darf er auf der Verkehrsfläche nicht weiter gehen und muss sich einen anderen Weg suchen. Geht der Fußgänger auf der vereisten Verkehrsfläche trotzdem weiter und verletzt er sich, so muss er sich ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen zurechnen lassen. Das Mitverschulden des Fußgängers kann in bestimmten Fällen sogar zum vollständigen Verlust seiner Schadensersatzansprüche führen.
 
 

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Dienstag, 27. Januar 2015

Mietmangel bei unebenem Wohnungsboden

Ist es aufgrund von Bodenunebenheiten und aufgrund von scharfen Bruchkanten im Wohnungsboden nicht möglich in der Mietwohnung ordnungsgemäß einen Teppichboden zu verlegen, so stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietwohnung dar. Der Mieter kann in diesen Fällen die Miete proportional zur Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung herabsetzen. Kann ein Teppichboden aufgrund eines unebenen Wohnungsbodens nicht verlegt werden, so besteht ein Mietminderungsanspruch des Mieters in Höhe von mind. 15 % der jeweiligen Gesamtmiete (AG Schöneberg, Urteil vom 19.12.2013, Az.: 109 C 225/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Montag, 26. Januar 2015

Kein Schadenersatz für die Abnutzung von Schuhen durch Streugut

Man hat gegenüber der Gemeinde keinen Schadensersatzanspruch, wenn diese im Winterdienst ein Granulat-Salz-Gemisch streut und hierdurch die eigenen Schuhe beschädigt werden. Durch die Streuung eines Granulat-Salz-Gemischs im Winterdienst hat die Gemeinde keine Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) begangen. Die Auswahl des Streumittels steht den Gemeinden grundsätzlich frei. Entscheidend ist, dass durch das Streumittel die infolge winterlicher Glätte bestehenden Gefahren beseitigt werden. Um die Rutschgefahr auch langfristig zu mindern, kann dabei auch der Einsatz abstumpfender Mittel, wie Granulat, neben dem Streuen von Salz geboten sein. Dies gilt insbesondere auch mit Rücksicht auf die vom Streusalz ausgehenden Umweltgefahren. Gewisse durch das Streuen entstehende Gefahren sind daher im Interesse der Verkehrssicherheit hinzunehmen (LG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2004, Az.: 5 O 3480/04).
 
 

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Freitag, 23. Januar 2015

Verkehrssicherungspflicht für Sitzbank in Schwimmbadkabine

Ein Schwimmbadbetreiber begeht keine Verkehrssicherungspflichtverletzung, wenn er eine kleine Sitzbank in der Umkleidekabine nicht fest mit Wand oder Boden verschraubt und die Bank bei deren Benutzung umfällt und sich der Benutzer hierbei verletzt. Für einen Benutzer einer Schwimmbadkabine ist bei kleinen Sitzbänken immer erkennbar, dass diese umfallen können. Das bloße Aufstellen einer kleinen Sitzbank in den Umkleidekabinen stellt daher keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, da die Bank bei sachgerechter Nutzung keine Gefahrenquelle ist. Eine allgemeine Verpflichtung zur Verschraubung der Sitzbank besteht für einen Schwimmbadbetreiber daher nicht (Amtsgericht München, Urteil vom 24.04.2014, Az.: 191 C 21259/13).



Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Donnerstag, 22. Januar 2015

Männer dürfen in Mietwohnung auf der Toilette im Stehen „pinkeln“

Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, wenn Männer in ihrer Mietwohnung im Stehen „pinkeln“. Im Fall war der Marmorboden der Mietwohnung in der Toilette durch Urinspritzer des Mieters abgestumpft und der Vermieter wollte aus diesem Grunde von dem Mieter 1.900,00 Euro an Schadensersatz haben. Nach den Ausführungen des Amtsgerichts Düsseldorf ist Urinieren im Stehen bei Männern sehr weit verbreitet und die diesbezüglichen Gefahren für Böden sind kaum bekannt. Der Vermieter hätte den Mieter aus diesem Grunde bei Beginn des Mietverhältnisses auf die diesbezügliche Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (AG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015, Az.: 42 c 10583/14).
 
 

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Mittwoch, 21. Januar 2015

Schadensersatz wegen unsachgemäßer Toilettennutzung

Wer in einem Restaurant die Toilette nicht bestimmungsgemäß nutzt und seine Notdurft neben der Toilette oder auf dem Toilettendeckel verrichtet, macht sich gegenüber dem Restaurantbetreiber schadensersatzpflichtig. Die Schadensersatzpflicht umfasst nicht nur die Toiletten-Reinigungskosten, sondern auch den entgangenen Gewinn des Restaurantbetreibers, wenn andere Gäste aufgrund der dreckigen Toilette bzw. des Geruchs das Restaurant wieder verlassen (AG Hannover, Urteil vom 14.01.2014, Az.: 438 C 10337/13).
 
 

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Dienstag, 20. Januar 2015

Fahrerlaubnisentziehung wegen Parkverstößen?

Bedenken gegen die Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers können ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn dieser über Jahre hinweg immer wieder falsch parkt und damit eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart. Bei häufigen Parkverstößen eines Führerscheininhabers kann auch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Führerscheinstelle angeordnet werden (z.B. wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.11.2014, Az.: 10 S 1883/14).



Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

eBay-Auktion - Abbruch bei Mängeln jederzeit möglich!

Stellt ein Anbieter während einer eBay-Auktion fest, dass die von ihm angebotene Sache/Ware Mängel hat, so kann er die eBay-Auktion sofort abbrechen, ohne sich hierdurch gegenüber den Bietern schadensersatzpflichtig zu machen (LG Heidelberg, Urteil vom 12.12.2014, Az. 3 S 27/14 – vgl. auch BGH Urteil vom 10.12.2014, Az.: VIII ZR 90/14 und Urteil vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 63/13).

Internetrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz