Ein Fitness-/Sportstudiovertrag kann auch vorzeitig vor
Vertragsablauf gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine solche außerordentliche
Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung
(ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche
Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit
entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen
Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der
Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung);
Schließung wegen Renovierung. Ein Kunde muss bei einer erheblichen
Gesundheitsverschlechterung lediglich ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem
sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist (BGH,
Urteil vom 08.02.2012, Az: XII ZR 42/10).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe