Wann
gibt es Punkte? Das neue Punktesystem (ab 01.05.2014) sieht eine Eintragung nur
noch für Ordnungswidrigkeiten vor, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 €
geahndet werden. Darüber hinaus werden nur noch solche Verstöße im
Verkehrszentralregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die
Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten werden eingetragen, wenn sie in der
Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind oder wenn ein Fahrverbot ausgesprochen
wurde. Immer eingetragen werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der
gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs,
die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
PUNKTE
JE TAT
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Ordnungswidrigkeit
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1
Punkt
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Grobe
Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
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2
Punkte
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Straftat
|
2
Punkte
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Straftat
mit Entziehung der Fahrerlaubnis
|
3
Punkte
|
Wie
viele Punkte gibt es für einen Verstoß? Verstöße werden je nach Schweregrad
mit 1-3 Punkten geahndet. Einzelheiten
können Sie der Übersicht entnehmen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen
drei Phasen. Wer 1-3 Punkte hat, befindet sich in der Vormerkungsphase. Bei 4-5
Punkten erfolgen eine gebührenpflichtige Ermahnung und eine Aufforderung zur
Änderung des Fahrverhaltens. (Ermahnungsphase) Ferner wird die Teilnahme an
einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Hat der Betroffene 6 oder 7 Punkte erreicht,
wird er gebührenpflichtig verwarnt. (Verwarnungsphase) Nun ist ein Punkteabbau
durch ein Seminar nicht mehr möglich. Ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit
des Punktabbaus ist nicht vorgesehen. Mit 8 Punkten ist „der Lappen weg“.
Was
passiert mit den alten Punkten? Die alten Punkte werden nicht getilgt, sondern
umgerechnet. Dafür werden zunächst jene Punkte gelöscht, die nach dem neuen
System nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die verbleibenden Punkte werden
dann - wie aus der Tabelle ersichtlich - umgerechnet.
UMRECHNUNG
DER PUNKTE
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altes Punktekonto
|
neues Punktekonto
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1-3
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1
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4-5
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2
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6-7
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3
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8-10
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4
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11-13
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5
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14-15
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6
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16-17
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7
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18 oder mehr
|
8
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Ist es
möglich Punkte abzubauen? Das neue Recht sieht bei einem Punktestand von fünf
Punkten oder weniger die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
vor. Die Absolvierung eines solchen Seminars wird mit dem Abbau eines Punktes
belohnt. Ein weitergehender Punktabbau ist nicht mehr möglich. Die Teilnahme am
Seminar zum Punktabbau ist innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich.
Für
Verkehrsteilnehmer, die nach altem Recht unter acht Punkte angesammelt haben
kann es empfehlenswert sein vor Mai 2014 (Inkrafttreten der neuen Regelungen)
ein Aufbauseminar zu absolvieren. Dieses wird mit einem Abzug von bis zu vier
Punkten honoriert. Auf diese Weise ist ein deutlich weitergehender Punktabbau
als nach neuem Recht vorgesehen möglich. Der Verkehrsteilnehmer kann so
beispielsweise sein Punktekonto von 7 Punkten nach altem Recht auf 1 Punkt nach
neuem Recht reduzieren!
Punkte
entstehen nach neuem Recht am Tattag. Damit ist es nicht mehr möglich durch
Einlegung von Rechtsmitteln und der zwischenzeitlichen Teilnahme an einem
Seminar den Punktestand zu verringern.
Wann
werden Punkte aus dem Register gelöscht? Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Je
nach Punktzahl des einzelnen Verstoßes bestehen unterschiedlich lange
Tilgungsfristen: 1 Punkt: 2,5 Jahre; 2 Punkte: 5 Jahre; 3 Punkte: 10 Jahre
ERHÖHTE
BUßGELDER
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Verstoß
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altes Recht
|
neues Recht
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Handy
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40 €
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60 €
|
Winterreifenpflicht
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40 €
|
60 €
|
Schulbus
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40 €
|
60 €
|
Schulbus
mit Gefährdung
|
50 €
|
70 €
|
Kind
nicht gesichert
|
40 €
|
60 €
|
Kind
nicht gesichert mit Gefährdung
|
50 €
|
70 €
|
Zeichen
/ Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt
|
50 €
|
70 €
|
einfacher
Vorfahrtsverstoß
|
50 €
|
70 €
|
Fußgängergefährdung
im Fußgängerbereich
|
40 €
|
60 €
|
Fahren
ohne Zulassung
|
50 €
|
70 €
|
Keine
/ falsche Ladungssicherung
|
50 €
|
60 €
|
TÜV
mehr als 8 Monate überzogen
|
40 €
|
60 €
|
Fahren
ohne Begleitung als 17jähriger
|
50 €
|
70 €
|
Einfahrt
in Umweltzone ohne Plakette
|
40 €
|
80 €
|
fehlendes
Kennzeichen
|
40 €
|
60 €
|
abgedecktes
Kennzeichen
|
50 €
|
65 €
|
Verstoß
gegen Fahrtenbuchauflage
|
50 €
|
100 €
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Sonn-/Feiertagsverbot
für LKW
|
380 €
|
570 €
|
Alle aufgelisteten Verstöße mit Ausnahme der fünf
letztgenannten werden mit einem Punkt sanktioniert.
Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal