Eine standardisierte
Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem
Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TraffiPhot-S liegt nicht vor:
- wenn die Koaxialkabel-Schleifen
der Traffipax TraffiPhot S - Geschwindigkeitsmessanlage nicht gesondert alle 6
Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Ohne gültige Prüfung, die gesondert
bescheinigt wird, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer
Schleifenabstand der Messanlage nicht garantiert werden.
- wenn zu Beginn der
Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den
Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten
auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.
- wenn der Messfilm
Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax TraffiPhot S -
Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen
während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate
wird am Ende jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die
Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage
nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.
- wenn das
Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken
zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei
Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und
unversehrten Zustand sein. Zudem muss vom Film-Entnehmer überprüft werden, ob
die Messsensoren im Boden vor der stationären Traffipax TraffiPhot-S-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Risse aufwiesen bzw. die Laminierung beschädigt war, so dass Feuchtigkeit
eindringen konnte (bzw. ob die Vergussmasse im Fahrbahnbelag keine Risse
aufwies und Feuchtigkeit eindringen konnte).
- wenn die eingesetzten
Messbeamte bei der Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messfotos nicht
über die notwendige Geräteschulung verfügten.
- wenn das Messfoto sonstige
Auffälligkeiten aufweist, z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto.
Die vorgenannten Punkte
und Messfehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte
Geschwindigkeitsmessung handelt, so dass die vorgenommene
Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf.
Bussgeld /
Geschwindigkeitsüberschreitung Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal