Freitag, 30. September 2011

Ausspruch „Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein“ eine Nötigung?

Der Ausspruch „Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein“ gegenüber einer anderen Person stellt unter Umständen keine Nötigung dar. Die ausgesprochene bloße Drohung mit einer Straftat indiziert das Unrecht nicht ohne weiteres. Vielmehr bedarf einer einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung, in welche alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen und die auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden konkreten Situation einzubeziehen sind, um festzustellen, ob eine strafbare Nötigung vorliegt (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2011, Az: 2 Ss 45/10).
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Donnerstag, 29. September 2011

Modernisierungsankündigung durch Vermieter – Wirksamkeit
Eine Modernisierungsankündigung eines Vermieters ist wirksam, wenn sie dem Mieter aufgrund der mitgeteilten Informationen eine zureichende Kenntnis darüber vermittelt, in welcher Weise die Wohnung durch die Modernisierung verändert wird und wie sich die Modernisierung auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az: VIII ZR 242/10).
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Mofa-Fahrverbot – „Ich fahre so, um Sie zu nerven."
Begeht ein Mofafahrer mit einem erlaubnisfreien Mofa im Straßenverkehr wiederholt Verkehrsverstöße und Straftaten, um andere Verkehrsteilnehmer „zu nerven“, so kann ihm das zuständige Straßenverkehrsamt das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen (VG Mainz, Az: 3 K 718/11.MZ, Beschluss vom 28.09.2011).
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Mittwoch, 28. September 2011

Wirksamkeit von Betriebskostenvorauszahlungserhöhungen

Ein Vermieter kann die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen für die nächste Abrechnungsperiode nur auf Basis der letzten Betriebskostenabrechnung (entstandene Kosten geteilt durch 12 Monate) erhöhen. Pauschale „Sicherheitszuschläge“ auf die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen sind nicht zulässig (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az: VIII ZR 294/10).
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Dienstag, 27. September 2011

Brand in Schulküche – Haftung des Lehrers
Vergisst ein Lehrer, eine Kochplatte innerhalb der Übungsküche einer Schule auszuschalten (nach Zubereitung von Pommes Frites) und kommt es daraufhin zu einem Brand, muss der Lehrer die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes (hier: 1.420,80 Euro) selbst tragen (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27.09.2011, Az: 5 K 221/11.NW).
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Neuwagenkauf und erhöhter Spritverbrauch

Weist ein Neuwagen einen Kraftstoffmehrverbrauch auf, der über den Herstellerangaben liegt, so stellt dies erst dann einen Fahrzeugmangel dar, wenn der Kraftstoffverbrauch die Herstellerangaben um mindestens 10 % übersteigt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2011, Az: I-28 U 12/11; BGH, Beschluss vom 05.08.2007, Az: VIII ZR 19/05).
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Montag, 26. September 2011

Mobilfunktelefon mit Navigationssoftware – Hinweispflicht auf anfallende Kosten

Ein Mobilfunkanbieter muss bei einem verkauften Mobilfunktelefon den Käufer darauf hinweisen, dass bei der Aktualisierung der Navigationssoftware Kosten anfallen. Wird dieser Hinweis durch das Mobilfunkunternehmen nicht erteilt, so muss der Käufer die angefallenen Aktualisierungskosten nicht zahlen (OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az: 16 U 140/10).
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Freitag, 23. September 2011

Gebrauchtwagenverkäufer – Untersuchungspflichten auf Unfallschäden
Jeder Kraftfahrzeughändler, der einen Gebrauchtwagen veräußert, ist verpflichtet, das Fahrzeug vor einer Veräußerung zumindest in begrenztem Umfang auf mögliche Unfallschäden und einen möglichen Unfallverdacht zu untersuchen. Dazu gehört jedenfalls, dass der Verkäufer durch eine Sichtkontrolle feststellen muss, ob das Fahrzeug Nachlackierungen aufweist, und ob erhebliche Differenzen in den sogenannten Spaltmaßen festzustellen sind. Eine solche Sichtkontrolle entspricht heute der Praxis jedes seriösen Gebrauchtwagenhändlers. Dementsprechend geht jeder Kaufinteressent, der sich an einen Händler wendet, davon aus, dass der Kraftfahrzeughändler die Frage eines möglichen Unfallschadens oder eines Unfallverdachts vor dem Verkauf zumindest in gewissem Umfang geprüft hat. Diese Erwartung der Kunden kennt wiederum der Verkäufer. Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt daher arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht (Nachlackierungen) ergeben hätte. Ein Kraftfahrzeughändler, der an einem Fahrzeug keine Sichtprüfung auf Unfallschäden vornimmt, muss - um dem Vorwurf der Arglist zu entgehen - einen Kaufinteressenten eindeutig darauf hinweisen, dass ein nicht geringes Risiko eines Unfallschadens besteht, weil einfachste Untersuchungen zur Frage eines Unfallschadens vom Verkäufer nicht durchgeführt wurden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010, Az: 4 U 71/09).
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Versagung der Restschuldbefreiung bei fehlenden Erwerbsbemühungen
Zu der Obliegenheit des Schuldners im Insolvenzverfahren gehört, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen. Hierzu gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss sich der Schuldner selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße können zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, sofern entsprechende Stellen angeboten werden. Der Schuldner wird dem Bemühen um eine Arbeitsstelle nicht gerecht, wenn er durchschnittlich alle drei Monate eine Bewerbung abgibt, sonst aber keine Aktivitäten entfaltet. In diesen Fällen ist die Restschuldbefreiung zu versagen (BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az: IX ZB 224/09).
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Berechnung des unpfändbaren Nettoeinkommens

Auf der Internetseite der Justiz NRW kann man sein unpfändbares Nettoeinkommen gemäß der ab dem 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO einfach berechnen lassen http://ping.fm/Kkyg9
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Donnerstag, 22. September 2011

Handschriftliches Testament – spätere Änderungen

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt, sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern. Ergänzungen des Testaments, die von der Unterschrift des Erblassers räumlich gesehen nicht gedeckt sind, müssen grundsätzlich der Form des § 2247 BGB genügen und daher vom Erblasser besonders unterzeichnet werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehende Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z. B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebene Erklärungen ersichtlich wird (OLG München, Beschluss vom 13.09.2011, Az: 31 Wx 298/11).
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Mittwoch, 21. September 2011

Phishing-Opfer – Schadensersatz von der Hausbank

Fällt man als Computerlaie auf eine Phishing-Attacke herein und gibt man sodann 100 TAN-Nummern auf dem vermeintlichen Internetbankportal seiner „Hausbank“ ein, handelt man nicht grob fahrlässig. Die Hausbank muss den entstandenen Schaden des Phishing-Opfers tragen (LG Landshut, Urteil vom 15.08.2011, Az.: 24 O 1129/11).
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Dienstag, 20. September 2011

Urlaubsansprüche sind nicht vererblich

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist nicht vererblich, er erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Erben eines Arbeitnehmers können daher keine Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber des verstorbenen Arbeitnehmers geltend machen (BAG, Urteil vom 20.09.2011, Az: 9 AZR 416/10).
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Montag, 19. September 2011

Kreuzfahrt – Reisepreisminderung bei Lärm der Ladeluke?
Wird eine Kreuzfahrt durch den Ladelukenlärm, den Lärm des Transportbands und sonstige Schiffsgeräusche „gestört“, steht den Reisenden kein diesbezügliches Reiseminderungsrecht zu, wenn sie bereits im Reisekatalog auf das Vorhandensein von schiffstypischen Geräuschen hingewiesen wurden (AG Rostock, Urteil vom 18.03.2011, Az: 47 C 241/10).
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Bestellung eines Nießbrauchsrecht am eigenen Grundstück?
Der Grundstückseigentümer kann für sein Grundstück einen Nießbrauch (Recht zur Nutzung und zur Fruchtziehung) für sich selbst bestellen; der Nachweis eines berechtigten Interesses an der Bestellung ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 14.07.2011, Az: V ZB 271/10).
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Samstag, 17. September 2011

Laveg-Lasermessung eines Motorrads von vorne

Ausweislich der Bedienungsanleitung ist das Laveg – Lasermessgerät zwar für Messungen bis zu 350 Meter Entfernung zugelassen, sofern der Messstrahl auf ein reflektierendes Kennzeichen gerichtet wird. Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine derartige Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts jedoch den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.03.2011, Az: 3 Ws (B) 650/10 - 2 Ss 351/10).
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Gebrauchtwagenkauf - Rechte des privaten Käufers – Teil 2
Häufig stellt man bereits kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Mängel an diesem fest. Für den Fahrzeugkäufer stellt sich sodann die Frage, haftet der Fahrzeugverkäufer für die festgestellten Mängel? Liegt ein Mangel am gekauften Fahrzeug vor, für welchen der Fahrzeugverkäufer dem Fahrzeugkäufer gegenüber haftet, kann der Fahrzeugkäufer vom Fahrzeugverkäufer gemäß § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Das heißt, dass der Fahrzeugverkäufer die festgestellten Fahrzeugmängel auf seine Kosten reparieren lässt (sog. Nachbesserung) oder dem Fahrzeugkäufer ein gleichwertiges mangelfreies Fahrzeug liefert (sog. Nachlieferung). Die Lieferung eines gleichwertigen mangelfreien Fahrzeugs scheidet beim Gebrauchtwagenkauf aufgrund von deren Unverhältnismäßigkeit in der Regel aus. Die Kosten der Nacherfüllung hat ausschließlich der Fahrzeugverkäufer zu tragen (z.B. angefallene Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt, Reparaturmaterialien, notwendige Schmierstoffe sowie Fahrtkosten von und zur Werkstatt bzw. zum Fahrzeugverkäufer). Weitergehende Ansprüche muss der Fahrzeugverkäufer nur tragen, wenn ihn ein Verschulden an dem festgestellten Fahrzeugmangel trifft. An welchem Ort die Nacherfüllung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wenn zwischen dem Fahrzeugverkäufer und dem Fahrzeugkäufer diesbezüglich keine besondere Vereinbarung getroffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 220/10). Verweigert der Fahrzeugverkäufer unberechtigterweise die Nacherfüllung, oder schlägt die Nacherfüllung fehl (pro Mangel 2 fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche), so kann der Fahrzeugkäufer vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten oder den Fahrzeugkaufpreis mindern. Rückabwicklung des Fahrzeugskaufs: Tritt der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, oder wird der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so muss dem Verkäufer das Fahrzeug einschließlich dem mitverkauften Zubehör und den Fahrzeugpapieren rückübereignet werden. Im Gegenzug erhält der Käufer vom Verkäufer den Fahrzeugkaufpreis zzgl. von ihm getätigter notwendiger Verwendungen (z.B. Reparaturkosten, Unterstell- und Garagenkosten) abzüglich gezogener Fahrzeugnutzungen (gefahrene Kilometer) zurückerstattet. Die Berechnungsformel für den Fahrzeugnutzungsersatz lautet: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die zu erwartende Fahrzeuggesamtlaufleistung. Ein Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag ist bei unerheblichen Fahrzeugmängeln ausgeschlossen. Eine Minderung des Fahrzeugkaufpreises ist in diesem Fall jedoch möglich. Der Minderungsbetrag wird geschätzt.
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Donnerstag, 15. September 2011

Hartz IV Sätze steigen ab dem 01.01.2012

Der Hartz IV Satz steigt ab dem 01.01.2012 für Alleinstehende auf 374,00 Euro, für Paarhaushalte auf 337,00 Euro und für Kleinkinder bis 5 Jahre auf 219,00 Euro.
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Private Internetnutzung – fristlose Kündigung?
Grundsätzlich kann einem Arbeitnehmer bei einer intensiven privaten Internetnutzung fristlos gekündigt werden. Es kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Nutzt ein Arbeitnehmer, der zugleich noch Personalratsmitglied ist, seinen betrieblichen Internetanschluss in einem Zeitraum von über 7 Wochen an 12 Tagen jeweils über eine Stunde privat, so berechtigt dies den Arbeitgeber lediglich zu einer Abmahnung und nicht zu einer fristlosen Kündigung (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.09.2011, Az: 18 LP 15/10).
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Mittwoch, 14. September 2011

Widerrufsrecht – trotz Besuch des Geschäftslokals vor Ort?
Selbst wenn ein Verbraucher das Ladenlokal des Verkäufers zuvor persönlich aufsucht und mit diesem über den Kaufvertrag spricht, kann er den Kaufvertrag widerrufen, wenn er ihn unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat und im persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer nicht über alle wesentlichen Vertragspunkte informiert worden ist (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2011, Az: 31 C 2577/10).
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Zwangsverwaltung – Rechte des Untermieters
Die Rechtsstellung eines Untermieters oder Unterpächters wird durch die Anordnung oder Nichtanordnung einer Zwangsverwaltung nicht unmittelbar berührt. Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt nach § 152 ZVG dazu, dass der Zwangsverwalter anstelle des Vermieters dessen Rechte als Vermieter oder Verpächter bestehender Miet- und Pachtverträge wahrzunehmen und dessen Pflichten gegenüber Mietern oder Pächtern zu erfüllen hat. Für Untermieter oder Unterpächter dieser Mieter oder Pächter ändert sich durch die Anordnung der Zwangsverwaltung jedoch nichts. Ihr Vertragspartner bleibt der bisherige Mieter oder Pächter des Vermieters (BGH, Beschluss vom 07.07.2011, Az: V ZB 9/11).
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Dienstag, 13. September 2011

Behindertenparkplatz – Abschleppen trotz freier weiterer Behindertenparkplätze?
Parkt man verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz und sind noch weitere Behindertenparkplätze daneben frei, kann man trotzdem abgeschleppt werden. Vor dem Abschleppvorgang müssen auch keine Nachforschungen hinsichtlich des Aufenthaltsorts des Fahrzeugführers vorgenommen werden (VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 13.09.2011, Az: 5 K 369/11.NW).
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Reise ausgefallen, da Reisebüro Flug nicht gebucht hat –– Schadensersatz?

Fällt eine Urlaubsreise aus, weil der Reiseveranstalter nur das Urlaubshotel bucht und die Buchung des Flugs vergessen hat, so kann der Reisende neben der Reisestornierung zudem 50 % des Reisepreises als Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen (AG München, Urteil vom 20.10.2010, Az: 262 C 20444/10).
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Montag, 12. September 2011

Umtausch einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis

Nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG werden die von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt. Wurde einem deutschen Führerscheininhaber jedoch vor Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis die inländische Fahrerlaubnis entzogen, so erstreckt sich die Anerkennungspflicht nur auf neu erworbene Fahrerlaubnisse, bei denen es Sache des Ausstellerstaates ist zu prüfen, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Prüfung findet nicht statt, wenn lediglich das Dokument über eine „bestehende“ Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat umgetauscht bzw. erneuert wird. Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG ist zwar stets eine Überprüfung der Gültigkeit des umzutauschenden Führerscheins durchzuführen. Wird eine solche Überprüfung jedoch nicht durchgeführt und der nicht bestehende inländische Führerschein in den EU-Führerschein eines anderen EU-Landes umgetauscht, so können die deutschen Führerscheinbehörden die Anerkennung desselben ablehnen (VG Augsburg, Urteil vom 25.03.2011, Az: Au 7 K 10.1474). Gleiches gilt für EU-Führerscheinklassen, die es in Deutschland nicht gibt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 22.11.2010, Az: 11 BV 10.711).
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Samstag, 10. September 2011

Abfindung - steuerwirksame Gestaltung der Zahlung
Ist es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer möglich, von vornherein die Zahlung einer Abfindung für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Zeitpunkt als den der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu terminieren, der für sie steuerlich günstiger scheint, so ist es ihnen auch nicht verwehrt sein, die vorherige Vereinbarung im Einvernehmen und beiderseitigem Interesse wieder zu ändern. Ein Rechtsmissbrauch nach § 42 AO kommt in derartigen Fällen regelmäßig nicht in Betracht (BFH, Az.: IX R 1/09, Urteil vom 11.11.2009).
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Donnerstag, 8. September 2011

Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers – fristloser Kündigungsgrund?

Bekommt ein Arbeitnehmer einen beantragten Urlaub nicht gewährt und nimmt er sodann eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung vor und erscheint nicht zur Arbeit, kann ein solches Verhalten eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Es ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung rechtfertigt, oder ob das Verhalten des Arbeitnehmers zuvor vom Arbeitgeber nicht hätte abgemahnt werden müssen (ArbG Krefeld, Urteil vom 08.09.2011, Az: 1 Ca 960/11).
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Notfalldienst – Heranziehung von Belegärzten
Auch Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden, da jeder Vertragsarzt gesetzlich zum Notfalldienst verpflichtet ist (LSG NRW, Beschluss vom 29.08.2011, Az: L 11 KA 57/11 B ER)
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Mittwoch, 7. September 2011

Bürgersteig – gestolpert und andere Person umgestoßen – Haftung
Stolpert man auf dem Bürgersteig und stößt man hierbei eine andere Person um, so haftet man dieser auf Schadensersatz. Derjenige, der auf einem Bürgersteig stürzt/stolpert, hat in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sofern nicht Umstände vorliegen, die eine andere, nicht vertretende Ursache möglich erscheinen lassen (LG Mühlhausen, Urteil vom 17.08.2011, Az: 1 O 846/10).
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Verkehrsunfall – Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Der Eigentümer eines privat genutzten Fahrzeugs, der die Möglichkeit zur Nutzung seines Fahrzeugs aufgrund eines Verkehrsunfalls einbüßt, hat gegenüber dem Schädiger auch dann einen Nutzungsausfallentschädigungsanspruch, wenn er kein Ersatzfahrzeug anmietet. Hinsichtlich der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird auf den Verlust und die Verlustdauer des verunfallten Fahrzeugs abgestellt (Reparaturdauer bzw. Zeitraum zum Neukauf eines Ersatzfahrzeugs). Die Nutzungsausfallentschädigungszeit verlängert sich, wenn dem Geschädigten die Gebrauchsvorteile seines Fahrzeugs durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers (Verzug oder zögerliches Regulierungsverhalten der einstandspflichtigen Versicherung) für eine längere Zeit entgehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011, Az: 1 U 54/11).
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Dienstag, 6. September 2011

Krankheitsbedingte Kündigung – Arbeitnehmerdiskriminierung?

Eine krankheitsbedingte Arbeitnehmerkündigung wegen häufiger Arbeitsunfähigkeitszeiten stellt keine Arbeitnehmerdiskriminierung dar. Das Unterlassen einer vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederung führt auch nicht zur Unwirksamkeit einer aufgrund von Krankheitszeiten ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung und stellt ebenfalls keine Arbeitnehmerdiskriminierung dar (BAG, Urteil vom 28.04.2011, Az: 8 AZR 515/10).
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Montag, 5. September 2011

Fehlalarm der Alarmanlage – Kosten für Polizeieinsatz
Tätigt eine Alarmanlage einen Fehlalarm und wird daraufhin die Polizei von unbeteiligten Dritten gerufen, können dem Alarmanlagenbetreiber die Kosten des unnötigen Polizeieinsatzes (im Fall 120 Euro) auferlegt werden (VG Neustadt, Urteil vom 22.08.2011, Az.: 5 K 414/11.NW).
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Fehlberatung durch gesetzliche Rentenversicherung – Haftung
Berät ein Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung einen Ratsuchenden falsch, so haftet die deutsche Rentenversicherung dem Ratsuchenden grundsätzlich auf Schadensersatz (OLG München, Urteil vom 04.08.2011, Az: 1 U 5070/10).
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Samstag, 3. September 2011

Gebrauchtwagenkauf - Rechte des privaten Käufers Teil 1
Häufig stellt man bereits kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Mängel an diesem fest. Für den Fahrzeugkäufer stellt sich sodann die Frage, haftet der Fahrzeugverkäufer für die festgestellten Mängel? Bei der Mängelhaftung eines Fahrzeugverkäufers muss man zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern unterscheiden.
1. Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Fahrzeugmängel vertraglich ausschließen. Ein solcher Haftungsausschluss muss jedoch ausdrücklich bei Kaufvertragsschluss zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden. Wird in dem Fahrzeugkaufvertrag kein Gewährleistungsausschluss vereinbart, besteht auch eine Sachmängelgewährleistungshaftung eines privaten Verkäufers. Häufig verwenden private Fahrzeugverkäufer schriftliche Fahrzeugkaufverträge die sie aus dem Internet heruntergeladen haben. In diesen Verträgen wird die Sachmängelgewährleistung vollständig ausgeschlossen. Ein solcher Haftungsausschluss in vorgefertigten Vertragsformularen ist jedoch häufig unwirksam. Ferner ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn dem Verkäufer der Fahrzeugmangel bekannt ist (oder er mit dem Mangel rechnet) und er ihn arglistig verschweigt. Auf wesentliche Fahrzeugmängel muss ein Fahrzeugverkäufer ungefragt hinweisen (z.B. bekannte Unfallschäden). Ein privater Verkäufer haftet trotz eines vereinbarten Haftungsausschlusses zudem, wenn er eine Garantiezusage gegenüber dem Käufer getätigt hat (z.B. „Unfallfrei“, „100%ig in Ordnung“, „scheckheftgepflegt“, „Verschleißteile erneuert“).
2. Ein gewerblicher Verkäufer muss für ein verkauftes Fahrzeug normalerweise 2 Jahre Sachmängelgewährleistung leisten. Er kann jedoch seine Haftung jedoch auf 1 Jahr beschränken. Dies muss jedoch zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart werden.
3. Ein Fahrzeugverkäufer haftet im Rahmen seiner Sachmängelgewährleistungshaftung nicht für übliche und altersbedingte Gebrauchs- und Abnutzungsspuren (Verschleiß). Häufig kommt es zum Streit darüber, ob ein Sachmangel oder ein bloßer Verschleißschaden vorliegt. Der Fahrzeugverkäufer haftet nur für Sachmängel, die bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorlagen.
4. Wurde der Fahrzeugkaufvertrag zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einer Privatperson geschlossen, wird in den ersten 6 Monaten nach Fahrzeugübergabe vermutet, dass der aufgetretene Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag.
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer beim Gebrauchwagenkauf die die Beseitigung des Mangels vom Verkäufer verlangen (sog. Nacherfüllung). Autorechtsflyer unter: http://www.ra-kotz.de/AutorechtV.pdf

Donnerstag, 1. September 2011

Herabfallender Ast beschädigt parkendes Fahrzeug – Haftung?

Fällt ein Ast von einem städtischen Baum auf ein parkendes Fahrzeug, so haftet die Stadt nicht, wenn sich der Baum in einer Entfernung von 4-5m vom Fahrzeug befindet und die Äste des Baumes nicht in den Parkbereich des Fahrzeugs hineinragten sowie eine sonstige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Stadt nicht gegeben ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011, Az: 2 U 16/10).
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