Phishing-Opfer – Schadensersatz von der Hausbank
Fällt man als Computerlaie auf eine Phishing-Attacke herein und gibt man sodann 100 TAN-Nummern auf dem vermeintlichen Internetbankportal seiner „Hausbank“ ein, handelt man nicht grob fahrlässig. Die Hausbank muss den entstandenen Schaden des Phishing-Opfers tragen (LG Landshut, Urteil vom 15.08.2011, Az.: 24 O 1129/11).
Rechtsanwälte Kotz - Bankrecht
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