Berechnung des unpfändbaren Nettoeinkommens
Auf der Internetseite der Justiz NRW kann man sein unpfändbares Nettoeinkommen gemäß der ab dem 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO einfach berechnen lassen http://ping.fm/Kkyg9
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