Freitag, 23. September 2011

Berechnung des unpfändbaren Nettoeinkommens

Auf der Internetseite der Justiz NRW kann man sein unpfändbares Nettoeinkommen gemäß der ab dem 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO einfach berechnen lassen http://ping.fm/Kkyg9
Rechtsanwälte Kotz - Inkasso
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen