Mofa-Fahrverbot – „Ich fahre so, um Sie zu nerven."
Begeht ein Mofafahrer mit einem erlaubnisfreien Mofa im Straßenverkehr wiederholt Verkehrsverstöße und Straftaten, um andere Verkehrsteilnehmer „zu nerven“, so kann ihm das zuständige Straßenverkehrsamt das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen (VG Mainz, Az: 3 K 718/11.MZ, Beschluss vom 28.09.2011).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
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57223 Kreuztal
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