Kreuzfahrt – Reisepreisminderung bei Lärm der Ladeluke?
Wird eine Kreuzfahrt durch den Ladelukenlärm, den Lärm des Transportbands und sonstige Schiffsgeräusche „gestört“, steht den Reisenden kein diesbezügliches Reiseminderungsrecht zu, wenn sie bereits im Reisekatalog auf das Vorhandensein von schiffstypischen Geräuschen hingewiesen wurden (AG Rostock, Urteil vom 18.03.2011, Az: 47 C 241/10).
Rechtsanwälte Kotz – Reiserechtsberatung
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