Urlaubsansprüche sind nicht vererblich
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist nicht vererblich, er erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Erben eines Arbeitnehmers können daher keine Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber des verstorbenen Arbeitnehmers geltend machen (BAG, Urteil vom 20.09.2011, Az: 9 AZR 416/10).
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