Neuwagenkauf und erhöhter Spritverbrauch
Weist ein Neuwagen einen Kraftstoffmehrverbrauch auf, der über den Herstellerangaben liegt, so stellt dies erst dann einen Fahrzeugmangel dar, wenn der Kraftstoffverbrauch die Herstellerangaben um mindestens 10 % übersteigt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2011, Az: I-28 U 12/11; BGH, Beschluss vom 05.08.2007, Az: VIII ZR 19/05).
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