Dienstag, 29. Oktober 2013

Überholen von Fahrzeugkolonnen – Mithaftung bei Verkehrsunfall

Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, trägt in der Regel 75% seines Schadens selbst (OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013, Az.: 9 U 191/12). Derjenige Fahrzeugführer, der beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem durch eine Kolonnenlücke nach links abbiegenden Pkw zusammenstößt, trägt in der Regel 1/3 seines Schadens selbst (OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2013, Az.: 9 U 12/13).
 
 

Verkehrsunfall Siegen – Rechtsanwälte Kotz

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Montag, 28. Oktober 2013

Beschädigung Mietwohnung – Schadensersatzpflicht Mieter

Gemäß § 546 BGB hat der Mieter die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei dieser Rückgabepflicht handelt es sich um eine Nebenleistungspflicht des Mieters. Gibt der Mieter die Wohnung in einem beschädigten Zustand an den Vermieter zurück, so muss dieser dem Mieter eine Nachfrist zur Beseitigung der vom Mieter verursachten Beschädigungen setzen. Läuft die Nachfrist fruchtlos ab, ohne dass der Mieter die von ihm verursachten Beschädigungen beseitigt hat, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz fordern. Die solche Nachfristsetzung durch den Vermieter ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Mieter endgültig auszieht, ohne die Mietwohnung zu reparieren bzw. die Wohnung unrepariert an den Vermieter zurückgibt. Setzt der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Schadensbeseitigung, so kann der Vermieter vom Mieter anschließend keinen Schadensersatz für die Beschädigungen verlangen (AG Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013, Az.: 2 C 71/13).
Ein Mieter muss für beschädigte Gegenstände in einer Mietwohnung keinen Schadensersatz leisten, wenn es sich bei den eingetretenen Beschädigungen um normale Abnutzungserscheinungen handelt, die nicht erstattungsfähig sind (z.B. verkalkter Duschkopf, beschädigtes Flaschenfach im Kühlschrank).

Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Samstag, 26. Oktober 2013

Kündigungsausspruch durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers – Zurückweisung der Kündigung

Wird eine Kündigung durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers ausgesprochen und liegt der Kündigung keine Originalvollmacht des Arbeitgebers bei, kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nach § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden.
 
Die ausgesprochene Kündigung ist dann unwirksam. Die Zurückweisungserklärung durch den Arbeitnehmer muss unverzüglich erfolgen. Für die Frage, ob eine Zurückweisungserklärung unverzüglich erfolgt ist, gelten die zu § 121 BGB aufgestellten Grundsätze. Die Zurückweisung muss daher nicht sofort erfolgen. Dem Arbeitnehmer ist vielmehr eine gewisse Zeit zur Überlegung und zur Einholung des Rates eines Rechtskundigen darüber einzuräumen, ob er die ausgesprochene Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung zurückweisen soll.
 
Innerhalb welcher Zeitspanne der Arbeitnehmer die Kündigung wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen von besonderen Einzelfallumständen nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 Satz 1 BGB.
 
Die Frist zur Zurückweisung beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis des Arbeitnehmers von der Kündigung und der fehlenden Vorlegung der Vollmachtsurkunde. Der die Kündigung Erklärende hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein berechtigtes Interesse daran, alsbald zu erfahren, ob die Wirksamkeit der Kündigung unter formalen Gesichtspunkten in Frage gestellt wird. Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Möglichkeit einer Nachkündigung an eine Frist gebunden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Zeitspanne von einer Woche für den Arbeitnehmer unter normalen Umständen ausreichend, um eine Entscheidung darüber zu treffen, ob er die Kündigung zurückweist oder nicht.
Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer Kenntnis darüber hat, dass er ein Zurückweisungsrecht besitzt (BAG, Urteil vom 08.12.2011, Az.: 6 AZR 354/10).
 
Arbeitnehmer sollten daher sofort ausgesprochene Kündigungen von Rechtskundigen überprüfen lassen. Wartet der Arbeitnehmer zulange, kann er die Kündigung wegen formalen Mängeln nicht zurückweisen.
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Dienstag, 22. Oktober 2013

Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe – Wann ist es Nass?

Häufig ordnet ein Geschwindigkeitsbeschränkungsschild in Verbindung mit einem Zusatzschild „Bei Nässe“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf in diesen Fällen solange die Fahrbahn nass ist, nicht überschritten werden.



Wann ist die Fahrbahn jedoch Nass? Von „Nässe“ im Sinne des Zusatzschildes ist auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat (BGH, Beschluss vom 20.12.1977, Az: 4 StR 560/77). Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein. Nicht ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2000, Az.: 2 Ss OWi 1057/2000).

Bußgeld Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Sonntag, 20. Oktober 2013

Photovoltaikanlage - Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen

Nach Auffassung des BGH verjähren die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche aus der Lieferung mangelhafter Teile einer Photovoltaikanlage in 2 Jahren und nicht in 5 Jahren. Im vorliegenden Fall wurden die gelieferten Teile auf dem Dach einer Scheune aufgebaut. Die errichtete Photovoltaikanlage selbst ist nach Auffassung des BGH kein Bauwerk im Sinne des BGB. Das Bauwerk ist allein die Scheune, auf deren Dach die Anlage montiert wurde. Für die Scheune sind die Solarmodule jedoch nicht verwendet worden. Sie waren weder Gegenstand von Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an der Scheune, noch sind sie für deren Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit von Bedeutung. Vielmehr dient die Anlage eigenen Zwecken; denn sie soll Strom erzeugen und dem Käufer dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle (Einspeisevergütung) verschaffen. Daher gilt nach Auffassung des BGH die 2jährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 318/12).
 
 
Das OLG Bamberg hatte hingegen bei einer Freilandanlage eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren anerkannt, da die Annahme eines Bauwerks im Sinn des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB naheliegend ist. Denn die Freilandanlage kann nicht von dem Grundstück entfernt werden, ohne dass sie komplett zerlegt und die Unterkonstruktion mit nicht unbeträchtlichem Aufwand entfernt würde. Dass zwischen den einzelnen Modulreihen keine unmittelbare bauliche Verbindung besteht, ist insoweit ebenso ohne Belang wie der Umstand, dass die Module mit der Unterkonstruktion „lediglich“ verschraubt sind (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.01.2012, Az.: 6 W 38/11).

Baurecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Samstag, 19. Oktober 2013

Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt nach Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs

Erfolgt der Erwerb eines Neuwagens oder eines anderes Fahrzeugs durch die „Inzahlungnahme“  eines gebrauchten Fahrzeuges, so liegen darin - selbst wenn zu diesem Zweck zwei getrennte Vertragsurkunden unterzeichnet werden - nicht zwei grundsätzlich selbstständige Verträge mit Verrechnungsabrede, sondern vielmehr ein einheitlicher Kaufvertrag über das zu erwerbende Fahrzeug. Tritt der Käufer eines solchen einheitlichen Kaufvertrages auf Grund eines Sachmangels des von ihm erworbenen Fahrzeugs von dem Kaufvertrag zurück, so grundsätzlich die jeweiligen Leistungen zurückabzuwickeln. Im Rahmen der rücktrittsbedingten Rückabwicklung des Kaufvertrages ist der Käufer ausschließlich so zu stellen, wie er stünde, wenn er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte. In den Fällen, in denen der Verkäufer das gebrauchte Fahrzeug des Käufers in Zahlung genommen hat, hat der Käufer darum keinen Anspruch darauf, dass ihm der durch die Inzahlungnahme gleichsam gewährte Anrechnungspreis nach dem Rücktritt in bar ausgezahlt wird, sondern vielmehr allein darauf, dass er sein in Zahlung gegebene Fahrzeug zurückerhält. Das heißt, der Verkäufer hat den in bar gezahlten Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die mit dem neuen Fahrzeug gefahrenen Kilometer) zu erstatten und das in Zahlung genommene Altfahrzeug des Käufers zurückzugeben, falls das Fahrzeug noch vorhanden ist bzw. durch den Verkäufer zurückerworben werden kann (LG Koblenz, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 1 O 447/10).
 
 

Autorecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Urlaubsabgeltung - Wahrung der Ausschlussfrist durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Ein Arbeitnehmer macht mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängenden Ansprüche (hier: Urlaubsabgeltung) geltend und wahrt damit eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist sowohl für die erste Stufe (schriftliche Geltendmachung) als auch für die zweite Stufe (gerichtliche Geltendmachung). Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.09.2012, Az.: 5 AZR 627/11 entschieden, dass eine tarifvertragliche Ausschlussfrist, die eine rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung vorsieht, verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass die vom Erfolg einer Bestandschutzstreitigkeit abhängigen Ansprüche bereits mit der Klageeinreichung der Kündigungsschutzklage gerichtlich geltend gemacht sind. Nichts Anderes gilt für die rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, die vom Ausgang einer Kündigungsschutzklage abhängen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013, Az.: 9 Sa 138/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal - Rechtsanwälte Kotz

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Dienstag, 15. Oktober 2013

Verkehrsunfall mit Oldtimer – Anspruch auf Neulackierung und merkantile Wertminderung

Kann bei einem verunfallten Fahrzeug nur durch eine vollständige Neulackierung des Fahrzeugs die Wiederherstellung der vorher bestehenden Farbgleichheit garantiert werden, sind die entsprechenden Lackierungskosten als erforderliche Unfallreparaturkosten anzusehen. Eine merkantile Wertminderung ist bei auch bei Oldtimern, insbesondere bei einer Beschädigung oder Zerstörung der historischen Substanz, möglich. So ist von dem Bestehen einer merkantilen Wertminderung auszugehen, wenn das Fahrzeug vor dem Unfall kein Unfallfahrzeug gewesen ist. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug durch den Unfall nur eine geringfügige Beschädigung erlitten hat, die nach dem Unfall fachgerecht und aufwendig repariert wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010, Az.: 1 U 107/08).



Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Sonntag, 13. Oktober 2013

Krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers

Die Erkrankung eines Arbeitnehmers ist als solche kein Kündigungsgrund. Die vielerorts jedoch verbreitete Ansicht, man könne einen erkrankten Arbeitnehmer nicht kündigen, ist falsch. Die Erkrankung eines Arbeitsnehmers rechtfertigt eine personenbedingte Kündigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu erheblichen betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen des Arbeitgebers führt und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber nicht mehr hinnehmbar ist. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b Kündigungsschutzgesetz (kurz KSchG) ist eine krankheitsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen bzw. in der Unternehmensgruppe weiterbeschäftigt werden kann. Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz geht auch dann einer krankheitsbedingten Kündigung vor, wenn die Beschäftigung nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann. Das dabei andere Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsplatztausches umgesetzt werden müssen, ist ebenfalls unerheblich. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass die Maßnahmen zu einer Verringerung der krankheitsbedingten Fehlzeiten des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers führen. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Wegfall einer Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers zum Kündigungszeitpunkt berufen, wenn er alle anderen leidensgerechten Arbeitsplätze zuvor mit anderen Arbeitnehmern besetzt hat. Ist die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers auf seine betriebliche Tätigkeit zurückzuführen, ist der Arbeitgeber außerdem zu einer größeren Rücksichtnahme verpflichtet. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

Hat der Versicherungsnehmer die einschlägigen Fragen des Versicherers beantwortet und sich auch ansonsten den Ermittlungen des Versicherers unterzogen, ist ihm ein längeres Zuwarten nicht mehr abzuverlangen, wenn ihm nicht konkret erklärt wird, welche weiteren Angaben bzw. Informationen erforderlich sind, um die Einstandspflicht abschließend beurteilen zu können. Die vage Ankündigung einer weiteren Prüfung des Leistungsanspruchs im Falle „entsprechender“ Konkretisierung und Substantiierung der klägerischen Angaben stellt aus Sicht des Versicherungsnehmers keine ernstzunehmende Fortführung der Leistungsprüfung dar und muss damit dieselben Folgen haben wie eine endgültige Leistungsverweigerung (OLG Hamm 20. Zivilsenat, Urteil vom 26.09.2012, Az.: 20 U 23/12).
 
 
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 11. Oktober 2013

Bußgeld für geparktes Fahrzeug ohne (gültige) Umweltplakette


Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne (gültige) Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet wird (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 1 RBs 135/13).
 
 

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Montag, 7. Oktober 2013

Verkehrsunfall zwischen Falschblinker und Wartepflichtigem - Bußgeld

Unter welchen Voraussetzungen der Wartepflichtige sich auf ein durch Blinksignal angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtberechtigten verlassen darf, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Bestehen Anzeichen im Fahrverhalten des Vorfahrtberechtigten das er Abbiegen will (z.B. Blinkerbetätigung und Geschwindigkeitsreduzierung), darf der wartepflichtige Kraftfahrer darauf vertrauen, daß der Bevorrechtigte die angekündigte Fahrtrichtungsänderung auch tatsächlich vollziehen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.1980, Az.: 3 Ss OWi 2478/80; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.10.1973, Az.: 2 Ss 601/73, VRS 46, 215 (1974)); OLG München, Beschluss vom 18.09.1998, Az.: 10 U 6463/97; KG Berlin, Beschluss vom 25.09.1989; Az.: 12 U 4646/88). Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann dem Wartepflichtigen keine Vorfahrtsmissachtung/Unfallverursachung vorgeworfen werden.
 
 

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Freitag, 4. Oktober 2013

Einsichtsrecht des Betriebsrats in Gehaltsabrechnungen

Ein Betriebsrat darf in die Bruttolohn- und Gehaltslisten aller Arbeitnehmer Einsicht nehmen, selbst dann wenn der Einsichtnahme fast die Hälfte der Arbeitnehmer widersprochen hat. Das Einsichtsrecht des Betriebsrats besteht unabhängig vom Einverständnis der Arbeitnehmer, andernfalls könnte der Betriebsrat seine Aufgaben nicht wahrnehmen. Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Gehaltslisten verstößt nach Ansicht des LAG Niedersachsen weder gegen deutsches noch gegen Unionsdatenschutzrecht (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2012, Az.: 16 TaBV 39/11).
 
 

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Mittwoch, 2. Oktober 2013

Mietminderung bei erheblichem Baulärm

Ein Mieter kann bei erheblichem Baulärm mit Staubelästigungen die Miete um 15 % bis zum Abschluss der Bauarbeiten mindern (LG Berlin, Urteil vom 13.03.2013, Az.: 65 S 321/11). Bei erheblichen Bauarbeiten muss der Mieter auch nicht darlegen an welchen Tagen und um welche Uhrzeit es zu erheblichen Belästigungen gekommen ist.

Ein Mietmangel führt zu einer Mietminderung der Bruttomiete. Dies gilt sowohl für die Wohnraummiete als auch für die Gewerberaummiete. Das bedeutet, dass die Mietminderung zwar von der Bruttomiete berechnet wird, dass aber die Betriebskostenvorauszahlungen in vereinbarter Höhe mit in die Abrechnung eingestellt werden müssen. Andernfalls müsste der Mieter die geminderte Miete - teilweise - als Betriebskostennachzahlung nachzahlen.

 


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Dienstag, 1. Oktober 2013

Widerrufsrecht bei Fernabsatzkauf – trotz vorherigen Ladenbesuchs

Läßt sich ein Käufer in einem vom Verkäufer betriebenen Ladenlokal hinsichtlich des Kaufgegenstandes beraten und bestellt er diesen sodann Online auf der Internetseite des Verkäufers, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch, wenn die Ware auf der Internetseite des Verkäufers reduziert ist. Auch bei reduzierter Ware besteht das gesetzliche Widerrufsrecht und kann vom Verkäufer nicht ausgeschlossen werden (LG Berlin, Az.: 83 S 52/12, Urteil vom 12.03.2013).

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