Ebay-Auktion – anderweitiger Verkauf der angebotenen Ware durch den Verkäufer
Ein Verkäufer bei dem Internetauktionshaus eBay ist nicht dazu berechtigt, eine Auktion abzubrechen, weil er zwischenzeitlich die angebotene Ware anderweitig verkauft hat (AG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az: 4 C 390/10). Verkauft ein Verkäufer die angebotene Ware während einer laufenden eBay-Auktion einfach weiter, macht er sich gegenüber dem Meistbietenden schadensersatzpflichtig.
Rechtsanwälte Kotz – Internetrecht
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