Fahrzeugverkauf – Hinweispflicht auf ausländische Zulassungspapiere
Ein Fahrzeugverkäufer ist dazu verpflichtet in der Verkaufsanzeige seines Fahrzeugs, z.B. bei dem Internetauktionshaus eBay, darauf hinzuweisen, dass dieses nur über ausländische Zulassungspapiere verfügt (AG Eisenach, Urteil vom 29.09.2011, Az.: 54 C 295/10). Hat ein Fahrzeug nur ausländische Zulassungspapiere, so stellt dies einen Fahrzeugmangel (Rechtsmangel) dar und der Fahrzeugkäufer kann vom Fahrzeugkaufvertrag zurücktreten.
Rechtsanwälte Kotz - Autorecht
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