Dienstag, 15. November 2011

Eingreifen in eine Hundebeißerei – Mitverschulden bei Verletzung
Greift ein Hundehalter in eine Hundebeißerei ein, um den eigenen Hund zu schützen und wird er hierbei von dem fremden Hund gebissen, so trifft ihn an der Verletzung ein erhebliches Mitverschulden (im Fall 50 %). Er kann von dem Hundehalter des fremden Hundes dann nur einen anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern (OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2011, Az: I-6 U 72/11).
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal - Tierrecht
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