Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegenüber der Mutter
Ein Scheinvater hat nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und Zahlung von Kindes- und Betreuungsunterhalt einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter über den tatsächlichen Vater bzw. dem potentiellen Vater um gegenüber diesem bestehende Unterhaltsregressansprüche durchzusetzen (BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az: XII ZR 136/09).
Rechtsanwälte Kotz – Familienrecht
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