Beleidigungen von Vorgesetzten und Arbeitskollegen - Kündigung
Grobe Beleidigungen eines Vorgesetzten oder eines anderen Arbeitskollegen durch einen Arbeitnehmer, die wie im vorliegenden Fall nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und können daher sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002, Az: 2 AZR 418/01 - AP Nr. 180 zu § 626 BGB). Solche Beleidigungen sind daher erst recht dazu geeignet, den Ausspruch einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zu rechtfertigen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2011, Az.: 8 Sa 361/10).
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal - Arbeitsrecht
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