Dienstag, 20. März 2012

Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Prozess - Voraussetzungen
Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Einholung als sachdienlich ansehen durfte. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer nachträglichen Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az: VI ZB 17/11).
Rechtsanwalt Kotz - Rechtsanwalt Kreuztal
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