Mittwoch, 28. März 2012

eBay-Auktion – Kaufvertrag aufgrund eines günstigen Auktionspreises sittenwidrig?
Erwirbt man bei einer Internetauktion einen hochpreisigen Artikel zu einem günstigen Auktionspreis (Kaufpreis 782,00 Euro – Artikelwert: 24.000,00 Euro), so ist das Rechtsgeschäft nicht sittenwidrig und unwirksam. Die Grundsätze zu Wuchergeschäften (Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung) finden auf eBay-Auktionen keine Anwendung (BGH, Urteil vom 28.03.2012, Az: VIII ZR 244/10).
Rechtsanwalt Kotz Siegen - Internetrecht
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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