Montag, 26. März 2012

Reisemängel – Beweislast liegt beim Reisenden
Reisende die bestehende Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter rügen, haben hinsichtlich der Reisemängel eine Beweis- und Darlegungslast, d.h. die Reisenden müssen das Vorhandensein der Reisemängel beweisen können. Als Reisender sollte man daher Fotos der Reisemängel fertigen und sich die Namen und Anschriften der Mitreisenden notieren, damit diese später als Zeugen aussagen können. Kann man das Vorhandensein der Reisemängel nicht glaubhaft nachweisen, verliert man unter Umständen einen Prozess, wenn der Reiseveranstalter das Vorhandensein der Reisemängel bestreitet (Amtsgericht München, Vergleich vom 09.12.2011, Az.: 271 C 13043/11).
Rechtsanwälte Kotz - Reiserecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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