Montag, 26. März 2012

Mobilfunkvertrag – pauschalierter Schadensersatz bei Rücklastschriften
Eine AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, die pauschalierte Schadensersatzansprüche bei Rücklastschriften mangels Kontodeckung in Höhe von 15,00 Euro vorsieht, ist unwirksam und nicht Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11).
Rechtsanwalt Kotz - Telefonrecht Siegen
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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