Freitag, 9. März 2012

Unternehmenshomepage – Löschung von persönlichen Daten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers
Ein Arbeitgeber muss die persönlichen Daten und Fotos eines Arbeitnehmers von der Unternehmenshompege und dem Unternehmensblog löschen, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist (LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11). Löscht ein Arbeitgeber die Daten und Fotos des Arbeitnehmers nicht, so verletzt er dessen Persönlichkeitsrecht.
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal - Arbeitsrecht
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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