Unbezahlter Urlaub bei schlechter Auftragslage – Ist ein Arbeitnehmer hierzu verpflichtet?
Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Arbeitnehmern, dass sie unbezahlten (!) Urlaub nehmen, wenn sie keine Arbeit für sie wegen Auftragsmangel haben.
Der Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt insoweit das Beschäftigungsrisiko, das heißt er muss auch dann das Arbeitsentgelt an seine Arbeitnehmer zahlen, wenn er diese nicht beschäftigen kann.
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal - Arbeitsrecht
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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