Sonntag, 11. März 2012

Online-Mietgliederversammlung und Beschlussfassung bei Verein zulässig?
Die Angelegenheiten eines Vereins werden grundsätzlich in einer Mietgliederversammlung durch Beschlussfassung geregelt. Allerdings sind solche Beschlüsse auch dann gültig, wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen. Darüber hinaus kann in der Vereinssatzung eine abweichende Regelung getroffen werden. In der Vereinssatzung kann ein Verein daher auch festlegen, dass eine Mitgliederversammlung virtuell (online) durchgeführt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011, Az: 27 W 106/11).
Rechtsanwalt Kotz Siegen - Vereinsrecht
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