Samstag, 31. März 2012

Arbeitsunfähigkeit – Kündigung bei Verletzung der Anzeigepflicht
Die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit kann bei erschwerenden Umständen des Einzelfalls nach entsprechender Abmahnung nicht nur eine ordentliche, sondern eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (LAG Mainz, Az: 10 Sa 593/11, Urteil vom 19.01.2012).
Rechtsanwalt Kotz - Arbeitsrecht Kreuztal
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